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Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 18. Jan 2014, 12:28
von Fuchs
Hallo zusammen,

ich beachsichtige meinen Dienstherren zu wechseln, genauer gesagt ich möchte von Stadt A zur Stadt B wechseln. Stadt B liegt dabei aber in einem anderen Bundesland. Das ist allerdings noch nicht das Problem...

Ich habe zurzeit eine A12er Besoldung, die neue Stelle ist allerdings nur mit A11 besoldet. Da wir sehr viele Gründe haben den Wechsel trotzdem zu vollziehen, ist es uns ein sehr wichtiges Anliegen. Ist aus Eurer Sicht ein Solcher Wechsel ohne eine feindliche Übernahme möglich?

Soweit ich mich bis jetzt schlau machen konnte, ist dies möglich und zwar wie folgt.

Die Stadt B einigt sich mit der Stadt A (abgebende Stadt) im Rahmen einer Versetzung, nachdem ich ein Versetzungsantrag gestellt habe. Hierbei würde der Zeitrahmen geklärt wann ich wechseln kann. Die Stadt B würde mich dann als A12er übernehmen, mir aber mit meiner Zustimmung direkt eine A11er Urkunde aushändigen. Somit würde es sich nicht um eine feindliche Übernahme handeln, bei welcher die Stadt B auch alle Pensionsansprüche aus den Vorjahren zahlen müsste. Denn die Pensionsbezüge sind wohl in dem Fall das größte Problem für die aufnehmende Stadt.

Hat jemand von Euch Erfahrungen in diesem Sachverhalt?
Da es für unsere Familie ein entscheidender "Lebensschritt" ist, wäre ich Euch sehr dankbar.

Danke!

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 18. Jan 2014, 13:24
von Gerda Schwäbel
Das ist zwar keine Massenerscheinung, aber gelegentlich kommt es vor und ist rechtlich fast völlig unproblematisch.

Ich weiß nicht, in welchem Stadium Sie sich befinden: Falls Sie sich noch nicht beworben haben, sollten Sie im Bewerbungsschreiben ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass Ihre Berücksichtigung im Auswahlverfahren eine Rückernennung voraussetzt, mit der Sie einverstanden sind.

Ein kleines Problem könnte die Phase der eventuellen Abordnung sein. In dieser "Erprobungsphase" können Sie sich schlecht schon rückernennen lassen, was bei Stadt B - wegen der von ihr zu leistenden Bezügeerstattung - vielleicht zu höheren Ausgaben führt, als die bezahlen will. Ich habe es allerdings noch nie erlebt, dass eine Versetzung mit Rückernennung daran gescheitert wäre.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 20. Jan 2014, 19:19
von Fuchs
Hallo Frau Schwäbel,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie haben mir in der Sache auf jeden Fall schon mal weitergeholfen. Ich habe mich natürlich auch bereits auf anderen Wegen schlau gemacht. Scheinbar ist eine normale Versetzung der einfachste Weg, wobei man eine neue Urkunde vom neuen Dienstherren erhält. Nur den Begriff "Erprobungsphase" kenne ich persönlich nicht. Für mich war immer Versetzt = Versetzt... Was meinen Sie genau damit?

Hat sonst noch Jemand hier Erfahrungswerte in dieser Sache???

Danke.

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 20. Jan 2014, 23:11
von Gerda Schwäbel
Üblicherweise findet ein solcher Wechsel nicht per sofortiger Versetzung statt, vielmehr wird der/die Wechselwillige meistens zuerst mit dem Ziel der Versetzung zum neuen Dienstherrn abgeordnet. Ich nenne das Erprobungsphase, weil beide Seiten erst mal testen können, ob sie zueinander passen oder nicht. Würde mir ein Dienstherr den Bewerber ohne die Abordnung anbieten, würden meine Alarmglocken "Sturm" läuten. (Deshalb war ich kürzlich sehr erstaunt, dass ich meinen Chef ohne zwischengeschaltete Abordnung losgeworden bin.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 21. Jan 2014, 08:08
von bigboss
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Üblicherweise findet ein solcher Wechsel nicht per sofortiger Versetzung statt, vielmehr wird der/die Wechselwillige meistens zuerst mit dem Ziel der Versetzung zum neuen Dienstherrn abgeordnet.
Blödsinn. Der alte Dienstherr hat überhaupt kein Interesse daran, den Beamten abzuordnen. Mit der Abordnung ist eine Stelle unbesetzt und der Dienstherr hat keinerlei Planungssicherheit.

Aus diesem Grunde wird der alte Dienstherr sofort die Versetzung in die Wege leiten.

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 21. Jan 2014, 13:01
von Gerda Schwäbel
bigboss hat geschrieben:Blödsinn.
Das ist offensichtlich genauso Ausdruck Ihrer subjektiven Meinung wie die abenteuerliche Theorie, dass eine schwangere Beamtin auf Probe damit rechnen müsse entlassen zu werden, weil Sie eventuell noch weitere Kinder und die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung wolle.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 17. Feb 2014, 20:14
von Fuchs
Hallo zusammen.

Erst mal besten Dank für die Antworten.

Ich habe aber immer noch keine Klarheit...
Sagt Jemanden der sogenannte Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag etwas?
Hierin soll insbesondere geregelt sein welcher Dienstherr bei einer Übernahme die Versorgungsbezüge bezahlt.
Ich werde aus dem Gesetzestext allerdings nicht ganz schlau.

Da es mir ein sehr sehr wichtiges Anliegen ist, bin ich für jede helfende Antwort dankbar.

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 20. Feb 2014, 04:55
von Schaaf2012
Das Thema hatte wir hier schon SEHR oft, also bitte mal recherchieren.

In Kürze:
Abordnung im Rahmen eines Dienstherrenwechsel ist Usus. Mir liegt ein Urteil vor, in dem einem Beamten bei einem Dienstherrenwechsel das Recht zugesprochen wurde, sich zunächst auf drei Monate abordnen zu lassen entgegen des Vorhanbens des alten Dienstherren ihn sofort zu versetzen.

Liebe Frau Schwäbel,
eine durch den alten Dienstherrn angedachte SOFORTIGE Versetzung zum neuen Dienstherrn kann auch anders gedeutet werden, so lehrte es die Erfahrung bei meiner Bundesbehörde: damit sollte der Bediensteten/dem Bediensten der Wechsel vergrault, erschwert oder auch unmöglich gemacht werden. Es war somit ein Mittel, den Bediensten für seine ihr/ihm unterstellte Nicht-Loyalität gegenüber dem alten Dienstherrn zu bestrafen.

Gruß
Schaaf2012

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 20. Feb 2014, 07:48
von Gerda Schwäbel
@Fuchs:
Über den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Die Versorgungsbezüge zahlt Ihnen der Dienstherr, in dessen Dienst Sie zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand standen. Der genannte Staatsvertrag regelt dass Erstattungsverfahren zwischen den Dienstherren, für die Sie im Laufe Ihrer aktiven Dienstzeit tätig waren.

@Schaaf2012:
Ihre Erfahrung kenne ich auch. Diese Variante dürfte aber eher zu den Ausnahmen gehören. Dass es diese gibt, habe ich mit dem Wort "üblicherweise" beschrieben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Dienstherrenwechsel bei höherer Besoldung

Verfasst: 20. Feb 2014, 15:30
von Gerda Schwäbel
freshair hat geschrieben:...zumindest auf kommunaler Ebene ist das wohl eher der Ausnahmefall...in den letzten 20 Jahren kenne ich aus meiner Verwaltung nur einen einzigen Fall, bei dem das über eine vorherige Abordnung lief...
Das finde ich interessant. Bei mir war es gerade andersrum. Ich habe allerdings auch wenig "Kommunalberührung".

Viele Grüße
Gerda Schwäbel