Probezeitverkürzung Bundesbeamte geh. Dienst
Verfasst: 10. Jan 2014, 15:51
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Verkürzung der Probezeit bei Bundesbeamten. Ich habe schon allgemein im BBG und in der BLV recherchiert aber zu meiner konkreten Frage nichts gefunden. Deshalb hoffe ich auf Ihre Hilfe hier.
Kurz zum Sachverhalt:
Von November 2003 bis März 2013 als Arbeitnehmerin bei der Bundeswehr im medizinischen Beruf in Entgeltgruppe 8 beschäftigt gewesen. Innerhalb dieser Zeit den Arbeitnehmeraufstieg von April 2010 bis März 2013 im gehobenen Dienst gemacht. Das heißt seit März 2013 Beamtin auf Probe. Die Probezeit beträgt nach BBG regulär 3 Jahre.
Der Antrag die Probezeit aufgrund der vorherigen anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beschäftigung als Arbeitnehmerin beim Bund zu verkürzen scheitert, da die Entgeltgruppe 8 nicht gleichwertig der Einstiegsbesoldung A9 entspreche und die Tätigkeitsdarstellung nicht gleichwertige Tätigkeiten hergibt, die nach Art und Schwierigkeit der Besoldung A9 entsprechen.
Nun habe ich erfahren, dass bis vor ein paar Jahren, Beamte die die Laufbahnprüfung mit der Note gut oder besser bestehen und eine entsprechend gute Beurteilung innerhalb der Probezeit erhalten, die Probezeit verkürzt bekommen.
Ich habe aber keine einzige Vorschrift darüber gefunden wo dies geregelt sein soll. Auch nicht in der alten Fassung des BBG.
Weiß jemand wo dies geregelt ist und ob diese Regelung heute auch noch Gültigkeit hat?
Ich würde gerne meine Probezeit verkürzen. Allein schon wegen dem Hintergrund, dass meine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bereits über 10 Jahre beträgt und meine Tätigkeiten als AN'in einer leitenden Position entsprachen, ich aber nur das Pech hatte nicht in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert gewesen zu sein.
Danke schonmal für Ihre Antworten und Ihre Hilfe.
Ich habe eine Frage zur Verkürzung der Probezeit bei Bundesbeamten. Ich habe schon allgemein im BBG und in der BLV recherchiert aber zu meiner konkreten Frage nichts gefunden. Deshalb hoffe ich auf Ihre Hilfe hier.
Kurz zum Sachverhalt:
Von November 2003 bis März 2013 als Arbeitnehmerin bei der Bundeswehr im medizinischen Beruf in Entgeltgruppe 8 beschäftigt gewesen. Innerhalb dieser Zeit den Arbeitnehmeraufstieg von April 2010 bis März 2013 im gehobenen Dienst gemacht. Das heißt seit März 2013 Beamtin auf Probe. Die Probezeit beträgt nach BBG regulär 3 Jahre.
Der Antrag die Probezeit aufgrund der vorherigen anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beschäftigung als Arbeitnehmerin beim Bund zu verkürzen scheitert, da die Entgeltgruppe 8 nicht gleichwertig der Einstiegsbesoldung A9 entspreche und die Tätigkeitsdarstellung nicht gleichwertige Tätigkeiten hergibt, die nach Art und Schwierigkeit der Besoldung A9 entsprechen.
Nun habe ich erfahren, dass bis vor ein paar Jahren, Beamte die die Laufbahnprüfung mit der Note gut oder besser bestehen und eine entsprechend gute Beurteilung innerhalb der Probezeit erhalten, die Probezeit verkürzt bekommen.
Ich habe aber keine einzige Vorschrift darüber gefunden wo dies geregelt sein soll. Auch nicht in der alten Fassung des BBG.
Weiß jemand wo dies geregelt ist und ob diese Regelung heute auch noch Gültigkeit hat?
Ich würde gerne meine Probezeit verkürzen. Allein schon wegen dem Hintergrund, dass meine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bereits über 10 Jahre beträgt und meine Tätigkeiten als AN'in einer leitenden Position entsprachen, ich aber nur das Pech hatte nicht in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert gewesen zu sein.
Danke schonmal für Ihre Antworten und Ihre Hilfe.