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einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 10. Jan 2014, 00:36
von NRW:2014
hallo, ich hoffe dies ist der richtige ort für meine frage.

habe für 2014 eine zusage bei einer kommune in NRW bekommen, für ein duales studium zum bachelor of laws.

muss nun zum amtsarzt, der meinen gesundheitszustand und meine eignung für eine verbeamtung auf lebenszeit festsellen soll.

bin jedoch chronisch krank und das nicht zu knapp - möchte hier nicht zu viel verraten, aber es handelt sich um schwerwiegende organische einschränkungen. besitze auch einen schwerbehindertenausweis mit 70% (auch wenns komisch klingt, ich weiß das ich trotzdem mit der krankheit leistungsfähig bin).

kennt ihr euch aus damit wie das läuft? besteht grund zur hoffnung auf verbeamtung? oder kann es sein, dass ich komplett "aussortiert" werde und mir die zusage zum studium wieder genommen wird, wenn der amtsarzt mich zu krank findet?
oder wird man, wenn eine verbeamtung wegfällt, als angestellter eingestellt?

ich persönlich wäre auch als angestellter zufrieden, mir ist es nur wichtig, überhaupt eingestellt zu werden.

Re: einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 10. Jan 2014, 07:16
von DerHagn
Morgen,

Es gibt die sog. Fürsorgerichtlinien. Da du 70 % sb bist, muss bei dir nur bestätigt/nachgewiesen werden, dass du die nächsten 5 Jahre nicht dienstunfähig wirst. Dies kann der Facharzt machen. Wird aber wsl. erst bei der Verbeamtung auf Lz geprüft werden.

Gruß

Re: einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 12. Jan 2014, 07:25
von Blue Ice Ultra
§ 13 Abs. 1 LVO NRW legt fest das bei der Einstellung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen darf nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden darf. Insofern sehe ich da kein Problem.

Re: einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 28. Feb 2014, 07:31
von DerHagn
Morgen,

@Luppe-Aue: Versteh deinen Beitrag nicht so ganz. Wo is das Problem, wenn der Ausweis bereits bei Ausbildungsbeginn vorliegt?
Wird ja nen Grund haben, dass du vorzeitig in Ruhestand geschickt wurdest, oder?

Gruß

Re: einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 28. Feb 2014, 11:05
von Steinbock
Luppe-Aue hat geschrieben:einstellung mit schwerbehindertenausweis
Ungelesener Beitragvon NRW:2014 » 10.01.2014 00:36

hallo, bin mal wieder online hier und muss feststellen, dass es immer noch anderen genauso geht wie mir damals. Erst drängt der DH, ich soll mich um den SchweBiAusweis bemühen, damit die Vorgaben "von Oben" gerecht werden. Und genutzt hat es null komma nix, ausser die Steuerhalbierung auf den Pkw.
Von den weiteren Vorteilen als Schwerbehinderter schweigst Du ? Warum ?

Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer, bei vielen Veranstaltungen, Museen, Tierpark, usw. verbilligter Eintritt, manchmal sogar kostenloser Eintritt. Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmittel. usw. usw.
dazu findet man viele Informationen im Internet.

Manchmal genügt auch ein Blick in die entsprechenden Gesetze - wie hier z.B.:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =167156,15

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html
Und dann ab in den vorzeitigen Ruhestand, und das Problem ist geklärt.
Den Grund deiner Versetzung in den Ruhestand verrätst Du uns noch ?

Gruß vom Steinbock

Re: einstellung mit schwerbehindertenausweis

Verfasst: 17. Mär 2014, 19:57
von sicher123
Hallo zusammen,
also meines Erachtens dürfte das kein Problem sein. Zwar müssen die Fürsorgerichtlinien eingehalten werden, aber die sind meiner Erfahrung nach nicht sonderlich eng gefasst. Und du selbst sagst, dass du trotz deiner Behinderung von 70% sehr leistungsfähig bist. Daher würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.
Viele Grüße