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Ausgleichszahlung nach §48 Landesbeamtenversorgungsgesetz

Verfasst: 9. Jan 2014, 19:31
von Garelli
Hallo zusammen,
Ich bin nach nach fast 40 Jahren Justizvollzugdienst nun seit einigen Monaten pensioniert und bekomme 71,75 % Versorgungsbezüge. Ich bin 62 Jahre alt.
Die Ausgleichszahlung nach §48 Beamtenversorgungsgesetz für Justiz- Feuerwehr- und einige andere Beamte, die auf Grund ihrer Tätigkeit zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr pensioniert werden habe ich bisher nicht bekommen. Meine Frage: Muss man die Zahlung beim LBV NRW beantragen ? Hat ev. schon jemand Erfahrung damit ? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Re: Ausgleichszahlung nach §48 Landesbeamtenversorgungsgeset

Verfasst: 2. Apr 2014, 19:57
von wesermeister
Hallo!

Im Normalfall wird die Ausgleichszahlung mit Eintritt in den Ruhestand in einer Summe gezahlt, so steht es auch im Gesetz.
Ich würde Dir empfehlen einfach mal bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen, alles andere wäre nur Kaffeesatzleserei und bringt Dich auch nicht weiter.

Allerdings bekommst Du nicht den vollen Betrag, sondern den um 2 Fünftel verminderten Betrag, da Du 2 Jahre "verlängert" hast.