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Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 7. Jan 2014, 17:53
von Tacco61
Hallo und guten Abend,
ich wünsche allen ein gesundes neues Jahr.
Gleich zum Jahresanfang habe ich ein Anliegen: Seit 1.1.2014 bin ich offiziell frühpensioniert (Depressionen). Ich möchte, um mich zu beschäftigen und weil ich das am besten kann wieder Sportkurse unterrichten im ganz kleinen Umfang, also vorerst nur Vertretungen in Studios. Nun habe ich mit Entsetzen erfahren, dass ich das wieder bei meiner alten Personalstelle genehmigen lassen muss. Ich dachte bis heute, und so habe ich das hier auch in verschiedenen Beiträgen verstanden, dass man das bei der Versorgungsstelle anzeigen muss und gut ist. Jetzt habe ich Bedenken, dass die gleichen Personen, die mir während meiner KM das Ausüben meiner NT verboten haben, wieder Böses wollen. Ich möchte 1-3 Stunden wöchentlich machen. Was meint ihr, weiß jemand da mehr ?? Ich lebe in Berlin, glaube das spielt auch noch eine Rolle. Freue mich auf eure Antworten. Hoffentlich schnell, kann kaum noch klar denken, denn ich habe mich so sehr darauf gefreut wieder etwas Sinnvolles tun zu können Lg Tacco61

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 9. Jan 2014, 08:29
von Tacco61
...alles wird gut, einige Mitarbeiter der Personalstelle und des Versorgungsamts wussten ein weiteres Mal nicht so wirklich Bescheid, obwohl das ihre tägliche Arbeit ist und sie zudem nicht den Bürger, sondern ihre eigenen Kollegen beraten.
Eine NT im vorzeitigen Ruhestand ist nach wie vor nur anzeigepflichtig, wenn sie nichts mit der zuletzt im ÖD. ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, und sie darf dem Frühpensionierungsgrund nicht zuwider laufen. Und wieder eine schlaflose Nacht umsonst. Aber vielleicht hilft dieser Eintrag ja anderen hier im Forum. In diesem Sinne einen schönen Tag.

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 9. Jan 2014, 17:06
von fett&faul
Welcher Art Beschäftigung du aufnehmen darfst dürfte wohl davon abhängen welches Amt du mal hattest.
Anzeigen musst du die Tätigkeit m. W. dem Versorgungsamt und auch deinem Dienstherrn.
Genehmigen lassen musst du nur dann wenn die Nebentätigkeit mit der vorher ausgeübten Tätigkeit (letzten 5 Jahre) in Zusammenhang steht oder stehen könnte.

Wenn du schwer depressiv bist könnte natürlich auch die Frage aufkommen wie du dann eine Nebentätigkeit bewältigen kannst.

Nachfrage:

Was ist denn Kürzel "KM"? (dass die gleichen Personen, die mir während meiner KM das Ausüben meiner NT verboten haben)

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 12. Jan 2014, 13:40
von Tacco61
Also es steht nunwirklich außer Frage, dass Sport gegen Depressionen hilft, das Unterrichten bringt zudem ein wenig Anerkennung und Struktur ins Leben, während meiner Krankmeldung (KM) hätte ich das auch gerne germacht, aber das war dann eben nicht möglich. Es geht um ca 1- 4 Stunden in der Woche....

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 13. Jan 2014, 17:37
von fett&faul
Ja und was haste nun vorher gemacht?

Und hast du nun deinen Nebenjob nur angezeigt oder auch genehmigen lassen?
Und wo?

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 17. Jan 2014, 10:11
von fett&faul
Wenn sich der Chef selbst nicht mehr meldet frage ich mal alle:

Wem und unter welchen Umständen müssen Nebentätigkeiten bei DU zur genehmigung vorgelegt oder mindestens angezeigt werden? Und wo kann man das nachlesen.
Danke.

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 17. Jan 2014, 10:49
von Bundesfreiwild
IMMER anzeigen. Da gibts kein Pardon. Ob genehmigt werden muss, ergibt sich aus der Art der Tätigkeit. Auf jeden Fall ist auch die Meldung des Einkommen aus der Nebentätigkeit wichtig, da (nur wenns über die Berechnungsgrenze raus geht), das Einkommen aus NT auf die Pension angerechnet wird.

Ganz klar: Du MUSST deine Nebentätig zumindest melden, wenn du kein Disziplinarverfahren riskieren willst. Egal, ob im aktiven Dienst oder in irgendeiner Art von Pensionszustand.

Re: Kleine Tätigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 4. Mär 2014, 16:24
von Tacco61
Ja, genau, in Berlin ist es so, dass die NT, wenn sie nichts mit der zuletzt im Amt ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, nur anzeigepflichtig ist und neuerdings bei der letzten Dienststelle angegeben werden muss. Mit der Pesionsstelle bespricht man dann die Zuverdienstgrenze. Ich bin jedenfalls happy, dass ich einen Minialltag habe, der mir guttut!!!!