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Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 7. Jan 2014, 16:05
von Nobody
Hab gerade mit der Bezügestelle telefoniert.
Wollte wissen wieviel ich im Ruhestand dazu verdienen kann. Bin nach einem DU im Ruhestand und erhalte Unfallruhegehalt.
Die SB am Telefon verwies auf Art. 83 BayBeamtVG und meinte ich könnte bis 545 Euro dazu verdienen, ohne Abzüge.
Jetzt habe ich den Artikel gelesen, da steht aber, dies gilt nicht für Unfallruhegehalt.
Kann mir jemand von euch da weiterhelfen??
LG
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 10. Jan 2014, 10:16
von Nobody
Kann mir niemand dazu was sagen?
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 12. Jan 2014, 08:01
von Blue Ice Ultra
Hinzuverdienen kannst Du im Grunde unbegrenzt, aber ab bestimmten Grenzen erfolgt eine Anrechnung auf Deine Versorgungsbezüge bzw. werden überhaupt noch Versorgungsbezüge gezahlt.
Da Du ja den Art. 83 BayBeamtVG gelesen hast müsste Dir klar sein, das Deine Fragestellung der Präzisierung bedarf und eine weitergehende Beantwortung ohne Nennung der Besoldungsgruppe nicht möglich ist.
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 12. Jan 2014, 15:46
von Nobody
Hallo und Danke
Ich habe A7 / 9
Wie bereits geschrieben nach DU im Ruhestand
Ich will und kann ja garnicht so viel dazu verdienen wie ich möchte, da körperlich nicht mehr möglich.
Ein kleines Zubrot allerdings will ich schon.
Kann man generell sagen, alles unter 450 Euro ohne Abzüge möglich?
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 15. Jan 2014, 12:56
von Bundesfreiwild
Wenn deine Pensionsbezügeleute mitgeteilt haben, dass du 545 dazuverdienen darfst, dann wird das stimmen.
Du musst ja eh deine Nebentätigkeit melden und ggfs. genehmigen lassen.
Normalerweise heist es: 325 Euro Sockelbetrag ist anrechnungfrei, plus 450-Euro-Job pro Monat PLUS 2x450 Euro pro Jahr zusätzlich (Urlaubs-Weihnachtsgeld, Prämie oder ähnliches).
Ich würde als A8/57 derzeit mit rund 64% in DDU gehen. Mir wurde auf Anfrage hin schriftlich mitgeteilt, dass ich rund 1000 Euro pro Monat anrechnungsfrei dazu verdienen dürfte.
Ein Minijob ist also immer drin!
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 16. Jan 2014, 14:15
von Nobody
Danke für die Antwort!!
Wie ich dieser entnehmen kann, fahre ich eh am besten wenn ich mir das Ganze schriftlich auf Antrag zuschicken lasse.
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 16. Jan 2014, 18:45
von Gerda Schwäbel
Nein, einen "Antrag" müssen Sie nicht stellen. "Schriftlich" ist wichtig, weil dann die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass der Sachverhalt richtig erfasst wird. Beim ersten Mal ging das ja offenbar in die Hose!
Eigentlich sollten Sie das auch selbst ungefähr ausrechnen können. Art 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG klingt zwar kompliziert, ist aber im Grunde eindeutig: In Ihrer Bezügemitteilung haben Sie die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge stehen und das Ruhegehalt. Bilden Sie die Differenz, dann haben Sie die Größenordnung. Und wenn Ihnen das zu wenig ist, dann ersetzen Sie bei den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen das Grundgehalt (2.634,50 €) durch das Eineinhalbfache der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 (3.399,93 €) und schon ist Ihre errechnete Differenz um 800,- € höher.
Das was Bundesfreiwild als "normalerweise" beschreibt, braucht Sie nicht zu beschäftigen. Das ist eine Mischung aus Bundesrecht-halbgelesen und Bundesrecht-aktuell; Bayern hat seit Mitte 2010 ein völlig eigenständiges Recht.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 18. Jan 2014, 09:36
von Nobody
Wow
Das ist eine Auskunft
Vielen Dank!!
Ich hol mir das noch schriftlich
Frage: woher wissen Sie das ich aus Bayern bin???
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 18. Jan 2014, 10:35
von Gerda Schwäbel
Nobody hat geschrieben:Frage: woher wissen Sie das ich aus Bayern bin???
Das habe ich aufgrund Ihrer Bemerkung
Die SB am Telefon verwies auf Art. 83 BayBeamtVG ....Jetzt habe ich den Artikel gelesen ...
vermutet. *schmunzel*
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 18. Jan 2014, 10:45
von Nobody
Das macht Sinn
Dachte schon meine SB persönlich wollte sich nochmal zu Wort melden

Re: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bei Unfallruhegehalt
Verfasst: 19. Jan 2014, 13:46
von Bundesfreiwild
Hmmm... Bayern hat ein völlig selbstständiges Recht? Wollen die sich bald vom Bund loslösen?
Wäre eine gar nicht so schlechte Alternative in meinen Augen *lach*:
1. Die CSU wäre kein Steigbügelhalter mehr für die CDU
2. Bayern München wäre raus aus der Bundesliga.