Widerspruch Erfahrungsstufen zwischen zwei Stufen?
Verfasst: 13. Dez 2013, 16:20
Guten Abend.
Ich bin dieses Jahr mit der Ausbildung im gehobenen Dienst fertig geworden und wurde noch nach dem Altersstufenmodell (A9 Stufe 3) ein gruppiert. Die Mitteilung über meine Eingruppierung habe ich jedoch schriftlich erst nach dem 30.06.2013 erhalten. Zurzeit legen einige Kollegen (alle älter) auf Basis eines Musterschreibens der Gewerkschaften Widerspruch gegen das Erfahrungsstufenmodell ein. Mir persönlich würde das Altersstufenmodell auch zuspielen, da ich dann schon nächstes Jahr in die Stufe 4 A9 aufsteigen würde. Nach den Erfahrungsstufenmodell jedoch erst in 2015.
Da die Widersprüche immer Rückwirkend datiert sind weiß ich jetzt nicht ob ich Widerspruch einlegen soll. Ich möchte vermeiden, dass wenn das Verfahren für das Land Berlin und den Bund scheitert ich nachher nicht sogar in die Stufe 2 (erste Stufe A9) zurückgestuft werde. Oder ist so etwas ausgeschlossen?
Ich bin dieses Jahr mit der Ausbildung im gehobenen Dienst fertig geworden und wurde noch nach dem Altersstufenmodell (A9 Stufe 3) ein gruppiert. Die Mitteilung über meine Eingruppierung habe ich jedoch schriftlich erst nach dem 30.06.2013 erhalten. Zurzeit legen einige Kollegen (alle älter) auf Basis eines Musterschreibens der Gewerkschaften Widerspruch gegen das Erfahrungsstufenmodell ein. Mir persönlich würde das Altersstufenmodell auch zuspielen, da ich dann schon nächstes Jahr in die Stufe 4 A9 aufsteigen würde. Nach den Erfahrungsstufenmodell jedoch erst in 2015.
Da die Widersprüche immer Rückwirkend datiert sind weiß ich jetzt nicht ob ich Widerspruch einlegen soll. Ich möchte vermeiden, dass wenn das Verfahren für das Land Berlin und den Bund scheitert ich nachher nicht sogar in die Stufe 2 (erste Stufe A9) zurückgestuft werde. Oder ist so etwas ausgeschlossen?