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Vorstrafe und Beamter? Einstellung?

Verfasst: 12. Dez 2013, 12:56
von bavafire
Hallo,

nachdem meine Einstellung nun geglückt ist, möchte ein Freund ebenfalls in den Staatsdienst als Beamter eintreten; Dieser hat allerdings Bedenken bezüglich seiner Eignung.
So hat er vor 2 Jahren eine Trunkenheitsfahrt begangen und wurde dafür zu 60 Tagessätzen verurteilt. Damit einher ging die 6-monatige Sperre der Fahrerlaubnis.
Nun steht ja fest dass die Strafe nicht in ein Führungszeugnis für Behörden eingetragen wird(da <90 TS). Was allerdings drin steht ist der Ablauf der Sperre, welche bereits
abgelaufen ist. Nun stellt sich die Frage ob bloße Eintragung über das Ablaufdatum eine Einstellung verhindert?
Die Tat und die Strafe wurde von ihm im Bewerbungsbogen angegeben und nach Rücksprache mit der Behörde stellte sich heraus, dass EINE Vorstrafe die nicht im
Führungszeugnis für Behörden auftaucht eine Einstellung nicht behindert. Es taucht aber eben dieses Ablaufdatum auf !?!

Bitte euch um Erfahrungen und Meinungen :D

Re: Vorstrafe und Beamter? Einstellung?

Verfasst: 16. Dez 2013, 09:56
von Mr. Pingel
Guten Tag,

wenn derjenige grundsätzlich geeignet ist und sich diesen Beruf vorstellen könnte, würde ich es versuchen!
Ablaufdatum hin oder her...irgend etwas muss ja dazu in dem Führungszeugnis stehen, da steht ja nicht nur: ,,02.11.2013" oder so, da muss ja noch etwas Stehen, worauf sich dieses Datum bezieht.
Da wird man eventuell noch einmal nachfragen, wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommen sollte. Da kommt es ja auch darauf an, für was man sich bewirbt usw. Z.B. wird eine Bewerbung bei der Polizei eher nicht erfokgreich sein mit einer Trunkenfahrt, die vor nicht allzu langer Zeit begangen hat.
Vielleicht ist es auch überhaupt nicht relevant, es kommt auch immer darauf an, wer da die Unterlagen sichtet oder wer in der Auswahlkommision sitzt.