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Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 3. Dez 2013, 13:00
von Alteisen
Ich bin schwerbehinderter Landesbeamter in Niedersachsen und seit längerer Zeit arbeitsunfähig. In Kürze wird wohl die Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit im Briefkasten sein. Es geht dann um die Frühpensionierung. Nach meiner Meinung ist die Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 SGB IX vor Absendung der Vorladung anzuhören. Mein Dienstherr bestreitet dies. Kennt jemand von Euch die Rechtslage?

Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 3. Dez 2013, 18:15
von Kater-Mikesch
Hallo Alteisen,
nach § 95 Abs. 2 SGB 9 muss der Arbeitgeber in ALLEN Angelegenheiten die SBV unterrichten und anhören - die Einladung zur DU-Untersuchung gehört auf jeden Fall dazu...
Jetzt argumentiert der Dienstherr aber vermutlich so, dass erst bei einer Zurruhesetzung diese Unterrichtung zu erfolgen hat...das ist aber falsch.
Auch wenn die Einladung "nur" als dienstliche Weisung (und nicht als Verwaltungsakt) gesehen wird, ist natürlich die SBV vor einer Untersuchung nach § 95 Abs. 2 SGB 9 zu unterrichten.
Die Frage ist hier, was ergibt sich aus der fehlenden Unterrichtung - erst einmal nichts, denn eine wirkliche Sanktion wird in den seltensten Fällen ausgesprochen. Wenn sich aber der DH grob fahrlässig verweigert, kann man dagegen mit einem Widerspruch und bei fehlender Einsichtigkeit auch natürlich den Klageweg beschreiten...
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 3. Dez 2013, 21:13
von Kater-Mikesch
Hallo dibedupp,
die SBV´n interessiert das nicht, denn die sagen selber:
"Wenn der ArbG meint die SBV nicht informieren zu müssen, dann wird das auch so rechtens sein..."...
Das wird vermehrt von den Betroffenen so berichtet - und wenn du eine so schwache SBV hast, dann braucht man sich über nichts mehr zu wundern...
Da wären wir wieder beim Widerspruch und bei der möglichen Klage - aber wer will den schon so weit gehen ?

Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 07:22
von DerHagn
Würde es auch so sehen, dass die SBV informiert werden muss. Traurig, dass dies ansch. in deinem Fall übergangen werden soll, so dass du die SBV wsl. selbst informieren musst.
Den "Einsatz" der SBV kann ich mir regelrecht vorstellen...
Gruß
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 08:13
von Kater-Mikesch
Hallo,
es geht ja nicht darum, dass ich als Betroffenen die SBV selber informiere - es darum, dass vor eine Maßnahme die zuständige SBV unterrichtet wird und ihr die Möglichkeit der Anhörung gegeben werden muss.
In diesen Fällen kann die SBV dann vor einer Eintscheidung des ArbG ggf. bestimmte Dingen beurteilen und auf den ArbG einwirken...
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 08:28
von DerHagn
Selbstverständlich, klar. Stimme dir zu.
Aber was will man machen, wenns der AG nicht für nötig befindet? Bleibt ja am Ende nicht viel Spielraum, oder?
Und ob dann die SBV wirklich was macht is ne andre Sache. Meinen Erfahrungen passiert da wenig, vll. zu wenig...
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 09:23
von Kater-Mikesch
Nur mit einer vernünftigen AN-Vertretung inklusive SBV ist eine ordentliche Vertretung möglich - wenn der BR oder die SBV anderer Meinung ist, kann man beim
ArbG eben nur Widerspruch einlegen und dann ggf. klagen - aber ob mal das will, ist wieder eine andere Sache...
Ich habe auch die Erfahrungen gemacht, dass sich die SBV oftmals auf die Argumentation des ArbG verlässt - und wenn das geschieht, dann gute Nacht...
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 12:24
von Bundesfreiwild
Ich sag dazu nur: Die nächsten Personalrats/Betriebsratwahlen und die Wahl des SBV können etwas ändern. Ihr müsst nur wollen! Kein PRat oder BR oder SBV ist ein unabänderliches Schicksal. Stellt andere Kandidaten zur Kandidatur auf und wählt sie auch!!
Re: Vorladung zur Untersuchung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 4. Dez 2013, 13:17
von Kater-Mikesch
ich hofffe nur, dass endlich mal die verdi-Fraktion bei der Telekom von proT-in ein wenig Gegenwind bekommt...
Jeder im Betrieb kann sich als BR wählen lassen, dazu muss ich in keiner Gewerkschaft oder sonstigen Vertretung sein - also, wenn ich mit der jetzigen Vertretung (i. d. R. mit verdi) nicht zufrieden seid, organisiert und solidarisiert euch und sucht euch geeignete Vertreten für euren Betrieb.
Und nur die, die nicht die Interessen von irgendwelchen übergeordneten Instanzen oder schlimmstenfalls die (Teil)-Interessen der Telekom vertritt - es geht um jeden Einzelnen in eurem Betrieb...
Und es geht nicht um die Funktionäre von verdi oder einer anderen Vertretung...