ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen
Verfasst: 2. Dez 2013, 21:24
Hallo Leute,
Hab mich jz schon über einiges informiert.
Wenn man die Ausbildung bei der polizei NRW abbricht muss man Ja alles zurückzahlen bis auf 382 glaube ich waren es. Wenn man in den ersten 3 Monaten abbricht, muss man Ja nichts zurückzahlen.
Jz Zu meiner frage: wenn man zb im vie Monat abbrechen würde. Muss man dann die bezüge bon allen vier Monaten oder nur vom 4. Dann zurückzahlen?
Dazu hab ich im Internet und auch in der gesetzlichen grundlage nichts gefunden.
Hat jmd von euch vllt Ahnung?
Danke schonmal!
Hab mich jz schon über einiges informiert.
Wenn man die Ausbildung bei der polizei NRW abbricht muss man Ja alles zurückzahlen bis auf 382 glaube ich waren es. Wenn man in den ersten 3 Monaten abbricht, muss man Ja nichts zurückzahlen.
Jz Zu meiner frage: wenn man zb im vie Monat abbrechen würde. Muss man dann die bezüge bon allen vier Monaten oder nur vom 4. Dann zurückzahlen?
Dazu hab ich im Internet und auch in der gesetzlichen grundlage nichts gefunden.
Hat jmd von euch vllt Ahnung?
Danke schonmal!