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ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 2. Dez 2013, 21:24
von jones
Hallo Leute,
Hab mich jz schon über einiges informiert.
Wenn man die Ausbildung bei der polizei NRW abbricht muss man Ja alles zurückzahlen bis auf 382 glaube ich waren es. Wenn man in den ersten 3 Monaten abbricht, muss man Ja nichts zurückzahlen.

Jz Zu meiner frage: wenn man zb im vie Monat abbrechen würde. Muss man dann die bezüge bon allen vier Monaten oder nur vom 4. Dann zurückzahlen?

Dazu hab ich im Internet und auch in der gesetzlichen grundlage nichts gefunden.
Hat jmd von euch vllt Ahnung?

Danke schonmal!

Re: ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 4. Dez 2013, 07:17
von DerHagn
Ein Abbruch ist in deinem Fall sicherlich die beste Entscheidung.

Re: ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 4. Dez 2013, 14:23
von Carrington
Wurde das Diktat als Einstellungskriterium bei der Polizei abgeschafft?

Natürlich steht das im Gesetz bzw. in den Vorschriften. Dir wurde ein Schreiben dazu ausgehändigt, das Du quittieren musstest. Das enthält alle nötigen Informationen.

Re: ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 4. Dez 2013, 14:27
von DerHagn
Anscheinend gibt es Diktate gar nicht mehr. Mit Rechtschreibung allgemein ist es auch nicht weit her...
"Dass - das" und dgl. sollte man schon auseinanderhalten können... *schmunzel*

Re: ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 4. Dez 2013, 14:30
von Carrington
DerHagn hat geschrieben:Anscheinend gibt es Diktate gar nicht mehr. Mit Rechtschreibung allgemein ist es auch nicht weit her...
"Dass - das" und dgl. sollte man schon auseinanderhalten können... *schmunzel*
Ich bin auch nicht bei der Polizei. :mrgreen: Außerdem sind redundante Buchstaben etwas anderes als Stummelsätze in einem Polizeibericht. Hilfsweise berufe ich mich auf § 133 BGB. :P

Re: ausbildung abbrechen, anwärterbezüge zurückzahlen

Verfasst: 5. Dez 2013, 07:20
von DerHagn
Nein.