Hat jemand hier den vollen Durchblick
Verfasst: 29. Nov 2013, 21:15
Guten Abend an alle hier im Forum.
Ich beschäftige mich seit längerem mit den Thema DDU. Noch bin ich Fit aber bis zur Pension sind es noch über 23 Jahre
Nun meine Frage hier im Forum wurde ja sehr viel dazu geschrieben aber irgendwie kommen da keine genauen Zahlen raus.
Nehmen wir mal an den fiktiven Fall an: ich Beamter A6 42 Jahre jung oder alt werde durch eine Krankheit die laut Gutachten des Arztes
mich Dienstlich so behindert, dass ich meinen Dienst nicht mehr ausüben kann und der Dienstherr auch keine andere Verwendung für mich findet und mich deshalb in die DDU schickt.
Ist ja leider vielen Telekom beamten oder Deutschen Bundesbahnbeamten auch so ähnlich ergangen.
Wobei ich mich gar nicht Krank fühle aber der Amtsarzt ist der Meinung dass es nicht mehr geht.
Obwohl ich ja gelesen habe das der Dienstherr trotzdem eine Beschäftigung für mich finden kann wenn er will???
Ich bin schon seit 12 Jahren Beamter also habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Ich habe zwar die A6 aber bei der Mindestversorgung wird ja von der A4 mit der Endstufe 8 ausgegangen.
Das habe ich ja dank Euch die hier sehr viel dazu geschrieben haben verstanden. Aber niemand hat hier genaue Zahlen geschrieben.
Was darf ich den nun genau hinzuverdienen: Also die Differenz zwischen 1400 und 71 % von der Besoldungsgruppe 4 also 2336 Euro??plus 450 Euro ??
Was bedeutet Eineinhalbfachen das ist ja dann mehr als 100% ???
Der Text lautet folgendermaßen :Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 52 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 450 Euro zuzüglich des zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand den genauen Text mit denSummen/ Zahlen erklären könnte anhand meiner Zahlenvorgaben das wäre sehr nett von Euch.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.
Ich beschäftige mich seit längerem mit den Thema DDU. Noch bin ich Fit aber bis zur Pension sind es noch über 23 Jahre
Nun meine Frage hier im Forum wurde ja sehr viel dazu geschrieben aber irgendwie kommen da keine genauen Zahlen raus.
Nehmen wir mal an den fiktiven Fall an: ich Beamter A6 42 Jahre jung oder alt werde durch eine Krankheit die laut Gutachten des Arztes
mich Dienstlich so behindert, dass ich meinen Dienst nicht mehr ausüben kann und der Dienstherr auch keine andere Verwendung für mich findet und mich deshalb in die DDU schickt.
Ist ja leider vielen Telekom beamten oder Deutschen Bundesbahnbeamten auch so ähnlich ergangen.
Wobei ich mich gar nicht Krank fühle aber der Amtsarzt ist der Meinung dass es nicht mehr geht.
Obwohl ich ja gelesen habe das der Dienstherr trotzdem eine Beschäftigung für mich finden kann wenn er will???
Ich bin schon seit 12 Jahren Beamter also habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Ich habe zwar die A6 aber bei der Mindestversorgung wird ja von der A4 mit der Endstufe 8 ausgegangen.
Das habe ich ja dank Euch die hier sehr viel dazu geschrieben haben verstanden. Aber niemand hat hier genaue Zahlen geschrieben.
Was darf ich den nun genau hinzuverdienen: Also die Differenz zwischen 1400 und 71 % von der Besoldungsgruppe 4 also 2336 Euro??plus 450 Euro ??
Was bedeutet Eineinhalbfachen das ist ja dann mehr als 100% ???
Der Text lautet folgendermaßen :Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 52 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 450 Euro zuzüglich des zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand den genauen Text mit denSummen/ Zahlen erklären könnte anhand meiner Zahlenvorgaben das wäre sehr nett von Euch.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.