Sonderzahlung nur anteilmäßig?
Verfasst: 27. Nov 2013, 19:50
Hallo ich wurde auf eigenen Wunsch von Bundesland A in das Bundesland B versetzt.
Jetzt ist natürlich wie es im öffentlichen Dienst üblich ist, die jähliche Sonderzahlung (Weinachtsgeld) zur Auszahlung angewiesen.
Ich habe im laufenden Kalenderjahr die Behörde und auch das Bundesland gewechselt. Laut meiner Bezügebescheinigung habe ich aber nur Anspruch auf anteilmäßige Sonderzahlung im aktuellen Dienstverhätnis, welche quasi 5 Monate aus dem Bundeland A ausklammert. Laut Sonderzahlungsgetz Bundesland A habe ich nur Anspruch auf Sonderzahlung wenn ich vom 01.06 - 01.12 in Bundesland A ein Dienstverhältnis habe.
Kann mir jemand einen Tip geben oder sagen ob das gängige Praxis ist ? Sehe ich das richtig ich verliere den Anspruch auf Sonderzahlung in Bundeland A wenn ich das Bundeland wechsel? Trotz durchgänigem Dienstverhältnis!
Jetzt ist natürlich wie es im öffentlichen Dienst üblich ist, die jähliche Sonderzahlung (Weinachtsgeld) zur Auszahlung angewiesen.
Ich habe im laufenden Kalenderjahr die Behörde und auch das Bundesland gewechselt. Laut meiner Bezügebescheinigung habe ich aber nur Anspruch auf anteilmäßige Sonderzahlung im aktuellen Dienstverhätnis, welche quasi 5 Monate aus dem Bundeland A ausklammert. Laut Sonderzahlungsgetz Bundesland A habe ich nur Anspruch auf Sonderzahlung wenn ich vom 01.06 - 01.12 in Bundesland A ein Dienstverhältnis habe.
Kann mir jemand einen Tip geben oder sagen ob das gängige Praxis ist ? Sehe ich das richtig ich verliere den Anspruch auf Sonderzahlung in Bundeland A wenn ich das Bundeland wechsel? Trotz durchgänigem Dienstverhältnis!