Dauernde Dienstunfähigkeit bei Arbeitsphase Altersteilzeit
Verfasst: 25. Nov 2013, 07:09
Guten Tag zusammen,
ich bin Landesbeamtin NRW. Seit Mitte letzten Jahres bin ich dienstunfähig. Nachdem ich davon ausgegangen war, dass ich meinen Dienst in absehbarer Zeit wieder aufnehmen würde, habe ich ATZ im Blockmodell beantragt, die auch entsprechend genehmigt wurde. Nun ist es aber leider so, dass vorläufig nicht mit einer Besserung meines Gesundheitszustandes gerechnet werden kann, der Amtsarzt signalisierte bei der Untersuchung, dass sein Gutachten auf "dauernd dienstunfähig" hinauslaufen wird. Kann ich mit leben.
Wenn die Dienststelle mich nun in den Ruhestand versetzt, was ist denn dann mit der ATZ? Seit Beginn der ATZ erhalte ich ja gekürzte Bezüge. Soll ich beantragen, dass dieATZ "rückabgewickelt" wird - geht das überhaupt? -, macht die Dienststelle das automatisch (kleiner Scherz) oder was ratet Ihr mir? An meine Dienststelle unmittelbar wenden möchte ich mich nicht, ist eine ganz andere Geschichte mit hohem Wiedererkennungswert .....
RLP hat solche Fälle wohl eindeutig geregelt, für NRW habe ich leider nichts herausfinden können.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, schon jetzt lieben Dank hierfür.
ich bin Landesbeamtin NRW. Seit Mitte letzten Jahres bin ich dienstunfähig. Nachdem ich davon ausgegangen war, dass ich meinen Dienst in absehbarer Zeit wieder aufnehmen würde, habe ich ATZ im Blockmodell beantragt, die auch entsprechend genehmigt wurde. Nun ist es aber leider so, dass vorläufig nicht mit einer Besserung meines Gesundheitszustandes gerechnet werden kann, der Amtsarzt signalisierte bei der Untersuchung, dass sein Gutachten auf "dauernd dienstunfähig" hinauslaufen wird. Kann ich mit leben.
Wenn die Dienststelle mich nun in den Ruhestand versetzt, was ist denn dann mit der ATZ? Seit Beginn der ATZ erhalte ich ja gekürzte Bezüge. Soll ich beantragen, dass dieATZ "rückabgewickelt" wird - geht das überhaupt? -, macht die Dienststelle das automatisch (kleiner Scherz) oder was ratet Ihr mir? An meine Dienststelle unmittelbar wenden möchte ich mich nicht, ist eine ganz andere Geschichte mit hohem Wiedererkennungswert .....
RLP hat solche Fälle wohl eindeutig geregelt, für NRW habe ich leider nichts herausfinden können.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, schon jetzt lieben Dank hierfür.