Seite 1 von 2

Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 21. Nov 2013, 00:47
von Franke
Hallo,

ich bin neu hier. Bei http://www.gutefrage.de wurde mir der beamtentalk empfohlen.

Mittlerer Dienst in Stadtverwaltung, zwei Jahre Ausbildung, ein Jahr Grundwehrdienst, 19 Jahre Vollzeit, seit vier Jahren Teilzeit, 21 von 42/41/40 Wochenstunden. Mehr muss nicht sein, Wohnung/halbes Haus ist bezahlt, keine Familie, kein Auto, braucht es nicht bei genau einem Kilometer ins Büro und viel länger sollte der Weg bei dem Arbeitgeber auch nie werden. Soweit alles paletti.

Meine Fragen:

1. Wie hoch wird die Pension voraussichtlich sein?
2. Welcher Krankenversicherungsbetrag ist im Ruhestand zu erwarten?

Zu 1.: Wer immer Vollzeit arbeitet, erreicht nach 40 Jahren Dienstzeit die höchstmöglichen 71,75 % der Endstufe seiner Besoldungsgruppe. Soweit teilweise Teilzeit gearbeitet wird, erfolgt entsprechende Reduzierung. Soweit klar. Was ich noch nicht gefunden habe: Wenn teilweise weniger als Vollzeit gearbeitet wird, aber insgesamt mehr als 40 Jahre, werden dann alle Jahre gezählt oder nur die "besten 40"? Und: Einschließlich Ausbildungs- und Grundwehrdienstzeit?

Gegebenenfalls Mindestpension: 65 % der Endstufe von A4 als Bruttobetrag - so korrekt? An einer Stelle fand ich dieses, an anderer anderes bzw. nicht verständliches.

Das sollte mehr sein, als mir im Moment gut reicht, außerdem fallen dann monatliche Rücklagen für das Alter weg, bleibt noch eine offene Frage:

Zu 2.: KVB im Ruhestand. Statt 50 sind nur noch 30% von mir zu tragen? Gut das hilft schon mal weiter. Derzeit, mit 45 Jahren, gut 200 € monatlicher Beitrag bei der Debeka Krankenversicherung, wie viel zahlen im Moment 70-, wie viel 80-jährige?

Besten Dank im Voraus.

Grüße
Franke

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 21. Nov 2013, 09:51
von ich bins
Hallo Franke,

eine genaue Berechnung der Pensionshöhe ist schwierig da dafür Deine gesamten anrechenbaren Zeiten zugrunde gelegt werden. Dies bekommt man nur aufwändig selbst hin. Ich würde einen Antrag auf Versorgungsauskunft an das LBV ( oder die Behörde deines Bundeslandes) stellen. Dauert in der Regel so 2-4 Wochen und Du kannst dann schauen ob alles berücksichtigt ist und wie es berechnet wird. Deine Behörde sendet Deine PA dorthin und die berechnen es dann.
Gibt sogar einen Vordruck dafür .

Grundwehrdienst wird angerechnet, Ausbildungszeit ( öffentlicher Dienst sowieso ) und andere, sofern es für die Einstellungsvorraussetzungen notwendig war ( bei mir war es so... max. 3 jahre ) auch.

Die Krankenkassenbeiträge sind spekulativ da der Versicherungsmarkt immer in Bewegung ist. Dahingehend glaube ich nicht das Du da genaue Prognosen erhalten kannst. Ist unbefriedigend aber Tatsache.
Beiträge von heute älteren Kollegen zu vergleichen ist auch da eher schwierig da jeder einen eigenen individuellen Vertrag haben wird der nicht 1:1 auf Deine Person und Vertragsinhalte zum Pensionszeitpunkt umlegbar ist.
Wichtig ist nur das man genau schauen sollte wenn die Krankenkasse " ein tolles Angebot" für eine Vertragsänderung hat. In der Regel sind m.M. nach die alten Konditionen immer besser.
Ich habe bei meinem damaligen Vertragsabschluß eine automatische Rückstellung von Beiträgen vereinbart die einen Kostenanstieg im Alter auffangen sollen. Dadurch habe ich zwar immer etwas mehr bezahlt als andere Kollegen, sehe es aber immer noch als gute Entscheidung. Bin nun seit 20 Jahren bei meiner PKV sehr zufrieden. Service, Kostenerstattung und Beratung waren bisher immer Top !
Vielleicht solltest Du auch mal deine Krankenkasse fragen wie die die Beitragsentwicklung einschätzen....? Fragen kostet nix, und da bekommst Du zumindest sachliche Auskünfte die Deine Fragen vielleicht beantworten.

Gruß

ich

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 21. Nov 2013, 20:36
von arme Sau
Im Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG ist geregelt, das jeder Bundesbeamte Anspruch auf eine Versorgungsauskunft hat !!!
§ 49 Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
(10) Die zuständige Dienstbehörde hat dem Beamten auf schriftlichen Antrag eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erteilen.


Auch Du solltest bei Deiner Bezügestelle einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen.

(Und wenn du vorher noch ein paar Monate gearbeitet haben solltest, Ferienjob oä.
Dazu müsste deine Rentenversicherungsstelle dir eh jedes Jahr eine Rentenauskunft übersenden. Die Rentenversicherung der Länder vergessen das leider oft .)

Nun will ich mich nicht in Berechnungen ergehen, da bin ich rechtlich nicht fit :wink:

Da gibt es hier andere User :wink:

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 22. Nov 2013, 01:22
von Franke
Für ein paar Mal drei Wochen Ferienarbeit habe ich doch wohl keine Zahlungen mehr zu erwarten oder?

Ansonsten war nichts sozialversicherungspflichtiges mehr.

Aus der Schule raus - Ferien - in die Kommunalverwaltung rein. Seitdem ohne Ecken und Kanten drin (außer dass ich nicht mehr Vollzeit arbeite ;-)).

Da müsste sich doch hier klären lassen, was nach derzeitigen Regeln am Ende rauskommt, wenn es noch 15 oder 20 Jahre so weiterläuft?

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 23. Nov 2013, 17:23
von arme Sau
Franke hat geschrieben:Für ein paar Mal drei Wochen Ferienarbeit habe ich doch wohl keine Zahlungen mehr zu erwarten oder?
Mit oder ohne Sozialversicherungsausweis?
Franke hat geschrieben:
Da müsste sich doch hier klären lassen, was nach derzeitigen Regeln am Ende rauskommt, wenn es noch 15 oder 20 Jahre so weiterläuft?
Deine Angaben sind zu dürftig!
Aber wir haben hier im Forum diverse Linkeinträge http://www.beamtentalk.de/wichtige-links-t3.html , wo Du Dir ausrechnen lassen kannst was am Ende übrig bleibt!
Oder schreib Deiner Besoldungsstelle und bitte um Berechnung der Pensionsansprüche !

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 23. Nov 2013, 18:11
von Franke
arme Sau hat geschrieben:
Franke hat geschrieben:Für ein paar Mal drei Wochen Ferienarbeit habe ich doch wohl keine Zahlungen mehr zu erwarten oder?
Mit oder ohne Sozialversicherungsausweis?
Das lief alles korrekt in einer soliden Firma, die nur viel zu wenig gezahlt hat. Die Rentenversicherung kennt mich, die haben mir schon irgendwann mal geschrieben.

arme Sau hat geschrieben:[
Franke hat geschrieben:
Da müsste sich doch hier klären lassen, was nach derzeitigen Regeln am Ende rauskommt, wenn es noch 15 oder 20 Jahre so weiterläuft?

Deine Angaben sind zu dürftig!
Aber wir haben hier im Forum diverse Linkeinträge http://www.beamtentalk.de/wichtige-links-t3.html , wo Du Dir ausrechnen lassen kannst was am Ende übrig bleibt!
Oder schreib Deiner Besoldungsstelle und bitte um Berechnung der Pensionsansprüche !

Was könnte ich denn noch schreiben?

Ab 1987 zweieinviertel Jahre Ausbildung im mittleren Dienst, 1990 komplett Bundeswehr, danach 19 Jahre Vollzeit und inzwischen knapp vier Jahre Teilzeit im mittleren Dienst, A7, Endstufe 9, immer gleicher kommunaler Arbeitgeber seit der Ausbildung.

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 23. Nov 2013, 19:27
von arme Sau
Ui,

wenn Dich die Rentenversicherung schon einmal angeschrieben hat, sieht es so aus, als ob du dort "geführt" werden würdest!
Sprich du Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast.
Schreib DEINE Rentenkasse an und lass dir eine KONTENKLÄRUNG zusenden. Heißt dein Versicherungsverlauf wird nochmals genau geprüft (ob auch alles eingetragen ist (!!) und gegebenenfalls (von Dir und dann von der Kasse) korrigiert.

Denn die machen das zwischendurch nicht selbst,
Dazu müsste deine Rentenversicherungsstelle dir eh jedes Jahr eine Rentenauskunft übersenden. Die Rentenversicherung der Länder vergessen das leider oft
Wegen völlig veralteter Computerprogramme ;-)

Bei dir sieht es nach "nur" ein paar Monaten aus, aber egal!

Im übrigen kann ich allen, die Anspruch auf RENTENZAHLUNG aus der gesetzlichen Rentenkasse haben, nur empfehlen bei Zeiten eine Kontenklärung zu veranlassen! Man wird älter und vergisst !! Und wenns soweit ist hat man echt im Streß !

Und deine Pension kannst du leicht selbst ausrechnen
http://www.beamtentalk.de/wichtige-links-t3.html

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 16:42
von Blue Ice Ultra
Franke hat geschrieben:Hallo,

ich bin neu hier. Bei http://www.gutefrage.de wurde mir der beamtentalk empfohlen.

Mittlerer Dienst in Stadtverwaltung, zwei Jahre Ausbildung, ein Jahr Grundwehrdienst, 19 Jahre Vollzeit, seit vier Jahren Teilzeit, 21 von 42/41/40 Wochenstunden. Mehr muss nicht sein, Wohnung/halbes Haus ist bezahlt, keine Familie, kein Auto, braucht es nicht bei genau einem Kilometer ins Büro und viel länger sollte der Weg bei dem Arbeitgeber auch nie werden. Soweit alles paletti.

Meine Fragen:

1. Wie hoch wird die Pension voraussichtlich sein?
2. Welcher Krankenversicherungsbetrag ist im Ruhestand zu erwarten?

Zu 1.: Wer immer Vollzeit arbeitet, erreicht nach 40 Jahren Dienstzeit die höchstmöglichen 71,75 % der Endstufe seiner Besoldungsgruppe. Soweit teilweise Teilzeit gearbeitet wird, erfolgt entsprechende Reduzierung. Soweit klar. Was ich noch nicht gefunden habe: Wenn teilweise weniger als Vollzeit gearbeitet wird, aber insgesamt mehr als 40 Jahre, werden dann alle Jahre gezählt oder nur die "besten 40"? Und: Einschließlich Ausbildungs- und Grundwehrdienstzeit?

Gegebenenfalls Mindestpension: 65 % der Endstufe von A4 als Bruttobetrag - so korrekt? An einer Stelle fand ich dieses, an anderer anderes bzw. nicht verständliches.

Das sollte mehr sein, als mir im Moment gut reicht, außerdem fallen dann monatliche Rücklagen für das Alter weg, bleibt noch eine offene Frage:

Zu 2.: KVB im Ruhestand. Statt 50 sind nur noch 30% von mir zu tragen? Gut das hilft schon mal weiter. Derzeit, mit 45 Jahren, gut 200 € monatlicher Beitrag bei der Debeka Krankenversicherung, wie viel zahlen im Moment 70-, wie viel 80-jährige?

Besten Dank im Voraus.

Grüße
Franke
Zu 1: Ohne Angabe der Besoldungsgruppe ist das müssig; aufgrund der TZ-Tätigkeit wird aber die komplette Dienstzeit angerechnet (§ 6 BeamtVG). Ausgehend von der Annahme das Du die restliche Dauer auch noch in TZ beschätigt sein wirst greift die "Begrenzung" nach § 14 Abs. 1 BeamtVG in Deinem Fall nicht. Dein Ruhegehaltssatz könnte sich, unter der Annahme das Du bis 67 arbeitest, auf ca. 61 belaufen.

Zu 2: Erwartest Du ernsthaft das man Dir diese Frage beantwortet?

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 17:31
von Franke
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Zu 2: Erwartest Du ernsthaft das man Dir diese Frage beantwortet?
Ist das top secret?

Ich bin 46 Jahre alt, zahle monatlich etwas über 200 € für 50 % an die Debeka und würde gerne wissen, mit welcher Größenordnung ich da in 25 Jahren für 30 % zu rechnen habe.

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 18:37
von Mikesch
Franke hat geschrieben:
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Zu 2: Erwartest Du ernsthaft das man Dir diese Frage beantwortet?
Ist das top secret?

Ich bin 46 Jahre alt, zahle monatlich etwas über 200 € für 50 % an die Debeka und würde gerne wissen, mit welcher Größenordnung ich da in 25 Jahren für 30 % zu rechnen habe.
Du erwartest das wirklich :-o

Die Frage ist in etwa vergleichbar: Heute schien die Sonne, welches Wetter kann ich am 25.11.2038 erwarten?
Schon mal was von demographischen Wandel, Entwicklung der Krankheitskosten, Inflation etc. gehört? Hier eine Prognose auf 25 Jahre?
Den mit der Glaskugel suche ich auch noch, Junge, Junge...

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 19:56
von Justav
Ich hänge mich hier mal rein.

Thema: Rentenauszahlung:

Ich habe vor meinem Beamtenstatus viele Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet.

Wenn mir nur die Mindestpension zusteht, habe ich dann Anspruch darauf, dass mir meine "angesparte" Rente auch ausgezahlt wird, zusätzlich zur Pension? :?:

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 20:03
von arme Sau
Mikesch hat geschrieben: . . .
Den mit der Glaskugel suche ich auch noch, Junge, Junge..
.
Hier :lol:
.
.
Bild

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 20:11
von Justav
Hallo,

danke für das kurze und knappe "Ja" :D

Dann werde ich die Deutsche Rentenversicherung mal anschreiben :D

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 20:32
von Justav
hallo,

oh, das ist natürlich schade. ich dachte das würde jetzt ähnlich laufen, wie mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente :(

Naja, die 300€ hätte man gut gebrauchen können. :roll: :wink:

Re: Einige Fragen zum Ruhestand - Pensionshöhe nach Teilzeit

Verfasst: 24. Nov 2013, 22:38
von Franke
Mikesch hat geschrieben:Du erwartest das wirklich :-o
Ich zitiere aus meinem ersten Beitrag:

"Zu 2.: KVB im Ruhestand. Statt 50 sind nur noch 30% von mir zu tragen? Gut das hilft schon mal weiter. Derzeit, mit 45 Jahren, gut 200 € monatlicher Beitrag bei der Debeka Krankenversicherung, wie viel zahlen im Moment 70-, wie viel 80-jährige?" (Ergänzung: in welcher Größenordnung zahlten sie mit Mitte 40?)

Warum braucht es dafür eine Glaskugel :?: :mrgreen: