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Bürgermeisterwahl
Verfasst: 19. Nov 2013, 00:06
von axelf
Hallo, ich benötige einen Tipp. Muss ich meinem Chef vorab anzeigen, dass ich für ein Bürgermeisteramt kandidiere,
denn die Mitgliederbestätigung steht noch aus?
Bin für eine rasche Antwort dankbar
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 19. Nov 2013, 09:53
von Kater-Mikesch
Hallo,
in Deutschland gilt die freie Arbeitsplatzwahl - daher muss du keinem und Niemand bescheid geben, wenn du dich auf eine andere Stelle oder in dem Fall, die Bürgermeisterwahl bewirbst...
Daraus darf dir natürlich kein Nachteil entstehen - jedenfalls offiziell nicht.
Aus taktischen Gründen kann es auch manchmal besser sein, dass du vorab die Bewerbung bei deinem Vorgesetzten oder Chef ansprichst - weil erfahren wird es ja sowieso jeder, da in der Regel eine öffentliche Vorstellung und Bericht in der regionalen Presse üblich sind.
Vor allen Dingen ist es ja nichts Negatives, dass du dich um eine andere Stelle und vor allen Dingen um die Stelle eines Bürgermeisters bewirbst...
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 19. Nov 2013, 12:07
von Schlumpfine
"Daraus darf dir natürlich kein Nachteil entstehen" - ja richtig, darf nicht, ist aber meistens trotzdem der Fall. Verständlicherweise fühlt sich dein jetziger Chef hintergangen, wenn er deinen angestrebten neuen Posten aus einer öffentlichen Quelle erfährt. Diesen Ärger würde ich umgehen und ihn direkt darauf ansprechen. Denn, man sieht sich immer zweimal im Leben.
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 19. Nov 2013, 12:51
von staunkei
vieleicht ist der Chef ja der amtierende Bürgermeister persönlich

Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 19. Nov 2013, 15:23
von axelf
Nee ist er nicht. Vielen Dank für die schnelle Antwort
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 27. Nov 2013, 10:16
von Bundesfreiwild
*räusper*
Eine KANDITATUR auf ein öffentliches Amt ist keine Stellenbewerbung.
Wenn man über eine Bürgermeisterwahl auf den Bürgermeisterposten kommt, hat man keine Bewerbung geschrieben.
Und wenn man nicht gewählt wird, bekommt man auch keine Bewerberabsage.
Da es keine Beschränkungen gibt, sich auf eine Kandidatenliste setzen zu lassen, muss das der Vorgesetzte das auch nicht wissen, es wäre aber besser, man würde ihn informieren, da er/das Ressort/das Amt bei einer erfolgreichen Kandidatur eben Ersatz für einen suchen muss, wenn man das Bürgermeister-MANDAT vom Wähler erhält.
Es gibt auch Bürgermeisterposten, die per Ausschreibung besetzt werden. Dann wäre es eine reguläre Bewerbung.
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 29. Nov 2013, 10:39
von Schlumpfine
Aber letztendlich ist das Ergebnis doch das selbe, er sollte es seinem Chef sagen.
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 3. Dez 2013, 18:24
von Bundesfreiwild
Ja. Und zwar unter 4 Augen. Und mit dem Hinweis, dass das alles ja erst spruchreif wird, wenn eine Wahl gewonnen oder ein Postenbewerbung tatsächlich erfolgreich war.
Es geht eigentlich ja nur darum, dass der Chef nicht als nicht eingeweihter Blödmann dasteht, wenn er drauf angesprochen wird UND dass er sich schon mal überlegen kann, wie es ohne den Mitarbeiter weitergeht, WENN der geht. Und dass der Chef nicht schon unnötig interne Wallung macht, es könnte ja auch sein, dass der Kollege eben bleibt.
Jemand, der Bürgermeister werden will, sollte schon soviel Rückgrat haben, mit dem eigenen Chef von Mann zu Mann reden zu können. Wie sonst will der denn seinen Bürgermeisterjob machen können, in dem es oft hauptsächlich darum geht, mit den Ortsbonzen etwas im Hintergrund zu regeln, damit es im Vordergrund funtioniert.
Re: Bürgermeisterwahl
Verfasst: 9. Dez 2013, 14:26
von Schlumpfine
@ axel, was hast du denn schlussendlich gemacht?