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Frage bezüglich Umzugskosten

Verfasst: 12. Nov 2013, 23:09
von beamter24
Hallo liebe Community,

bislang war ich nur stiller Leser dieses super Forums, nun habe auch ich ein erstes Anliegen. Folgende Situation:

Ich bin 22 Jahre alt und zum 01.10.2013 mit meinem dreijährigen Studium bei der Polizeiakademie des Landes Niedersachsen fertig geworden. Mit der Beendigung des Studiums habe ich ein Versetzungsbescheid bekommen. Vom Studienort A muss ich vom 01.10.13 an am Ort B (160 KM von Ort A entfernt) Dienst versehen. Laut diesem Bescheid bin ich Umzugskosten berechtigt. Gewohnt habe ich in der Zeit der Ausbildung jedoch im Haus meiner Eltern in C. Den Umzug habe ich selber organisiert. Folgendermaßen:

Den Großteil der Sachen, bzw. die großen Gegenstände habe ich gemeinsam mit einem Kumpel mit einem gemieteten Sprinter nach B (neuer Dienstort) gefahren. Alles an einem Tag. (Die Quittung für den Sprinter hat der Kollege bei seinem Umzugskostenantrag eingereicht, da er diesen bezahlt hat.) Am Tag vor meinem Dienstantritt bin ich zusammen mit meinen Eltern mit einem Privat PKW von C nach B gefahren (einfache Strecke 190KM) und habe weitere Umzugsgegenstände zum neuen Wohnort gebracht. Die letzten Sachen habe ich erneut eine Woche drauf mit dem Privat-PKW meiner Eltern zum neuen Wohnort gefahren. Somit war mein Umzug nun komplett.

Meine Frage nun... WO, WIE und WAS soll ich einreichen?
Wie funktioniert das mit der Pauschvergütung in Höhe von ~500€? Bin ich berechtigt?
Ist das Wohnen bei den Eltern eine Wohnung nach §10 BUKG?

Fragen über Fragen und zahlreiche unübersichtliche Formulare... Bitte helft mir!

Re: Frage bezüglich Umzugskosten

Verfasst: 12. Nov 2013, 23:13
von beamter24
Ist es eigentlich möglich, dass ich nur die Pauschvergütung ohne Einzelnachweise beantrage oder müssen die Reisekosten etc. auch beantragt werden?

Re: Frage bezüglich Umzugskosten

Verfasst: 13. Nov 2013, 02:20
von Mikesch
Entscheidend ist der eigene Hausstand, der an Bedingungen geknüpft ist.
Wohnen bei den Eltern ist kein eigener Hausstand, es sei denn, Du hast bei Ihnen eine Wohnung (Kochgelegenheit, eigenes Bad, abgetrennt...) und einen ordentlichen Mietvertrag.

Klar, die Umzugskostenvergütung wird Dir natürlich zugesagt, ob gezahlt wird, hängt von den o.g. Bedingungen ab.
Ob es da Länderspezifische Regelungen gibt, keine Ahnung, hier hilft ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder ein Blick ins Gesetz.
M.E. erhälst Du wegen fehlenden eigenen Haustands - so habe ich das gelesen, bzw. die Info hast Du nicht geliefert - gar nichts.

Nichtsdestrotrotz kannst Du Deinen Umzug steuerlich geltend machen, abzüglich evtl. Erstattungen, hier mal einen Link:
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/ ... zugskosten

Tipp für später mal:
Wenn Du jetzt einen eigenen Hausstand hast und mal versetzt werden solltest...
Nicht selber Hand anlegen! Kostensparen wird Dir nicht gedankt!
Drei Angebote eines Umzugsunternehmen einreichen, den günstigsten nehmen und keinen Handschlag tätigen!