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Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 6. Nov 2013, 19:34
von DungeonKeeper
Hallo,
ich hätte gerne gewusst ob die Herausgabe der Handynummer, an die Dienstplanung, tatsächlich ein "MUSS" ist.
Vielen Dank!
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 6. Nov 2013, 19:52
von DungeonKeeper
Ja es geht um die
private Mobilnummer.
Mittlerweile ist es leider die Regel, Kollegen sehr kurzfristig umzuplanen bzw. aus dem "Dienstfrei" zu holen

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 6. Nov 2013, 20:23
von Citoyen
Ich weiß nicht wie das bei euch im Strafvollzug ist, aber gibt es eine Vorschrift, aus der hervorgeht, dass ihr überhaupt Handys besitzen MÜSST?
Vegütet Dein Dienstherr Dir Bereitschaftszeiten? Zahlt er Dir Anteil-mäßig Gebühren?
Wahrscheinlich nicht.
Also schließe ich mich meinem Vorschreiber an und würde ebenfalls behaupten, dass ich gar nicht im Besitz von so einem Teil bin.
Den offiziellen Weg würde ich mir ersparen, denn die Sache geht wahrscheinlich aus wie das Hornberger Schießen
Wenn dein DGL dich unbedingt erreichen will, soll er dir einen Wagen vorbeischicken

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 7. Nov 2013, 18:12
von Mikesch
Einfache Sache, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. ?.
Klar nein...
würde er auch nicht bekommen.
Wenn das dienstlich notwendig ist soll er Dir eines zu Verfügung stellen.
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 7. Nov 2013, 19:59
von DungeonKeeper
Herzlichen Dank !
Dann geb ich sie nicht raus !!!
Ich hoffe nur das es keine schriftliche Verfügung für Landesbeamte gibt, in der eine derartige Verpflichtung steht (mir ist zumindest nichts bekannt)

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 8. Nov 2013, 13:14
von Mikesch
DungeonKeeper hat geschrieben:Ich hoffe nur das es keine schriftliche Verfügung für Landesbeamte gibt, in der eine derartige Verpflichtung steht...
Die kann es nicht geben, da schlicht unhaltbar...
Ausnahmen:
Wenn ein Handy zur Erfüllung eines bestimmten Jobs notwendig ist, der AG kein Handy liefert und dies in der Beschreibung/Ausschreibung VORHER zur Voraussetzung für den Job erklärt wurde. Wobei die nachweisbaren Kosten hierfür erstattet werden...
Bei Rufbereitschaften, wo der Beamte während der Bereitschaft nicht an der Dienststelle ist, ist die Erreichbarkeit anzugeben, was wohl selbstverständlich ist. Das kann aber jede Nummer sein, wo man sich eben aufhält.
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 1. Dez 2013, 21:23
von mcknickig
Hallo !
Ich schließe mich NICHT an ! Wenn Du Deine Nummer nicht rausrückst, wirst Du immer irgendwo den "kürzeren" ziehen...Beurteilung usw. und das natürlich versteckt.
Ich gebe Dir einen anderen Rat: kaufe Dir eine Prepaid-Karte und gib diese Nummer, wo das Gerät immer ausgeschalten ist. Oder gib doch Deine Handynummer und blockiere die JVA nummer darin...oder geh nicht ran..auch an unterdrückte Anrufe nicht....
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 2. Dez 2013, 00:30
von Mikesch
mcknickig hat geschrieben:Ich schließe mich NICHT an ! Wenn Du Deine Nummer nicht rausrückst, wirst Du immer irgendwo den "kürzeren" ziehen...Beurteilung usw. und das natürlich versteckt.
Ich gebe Dir einen anderen Rat: kaufe Dir eine Prepaid-Karte und gib diese Nummer, wo das Gerät immer ausgeschalten ist. Oder gib doch Deine Handynummer und blockiere die JVA nummer darin...oder geh nicht ran..auch an unterdrückte Anrufe nicht....
Das Wort IMMER ist so nicht ganz richtig. Es kommt auch auf die DSt an...
Ich hatte mich immer geweigert (Außendienst) eine Handynummer anzugeben und nie irgendwelche Nachteile dadurch gehabt.
Mittlerweile habe ich aber eine angegeben, ist eine Abwägung, die Vorteile überwiegen, ansonsten könnte ich gewisse dienstliche Annehmlichkeiten schlicht vergessen.
Richtig ist, dass man mal den Zwang, immer und überall erreichbar sein zu müssen, überwinden sollte. Ab einer gewissen Uhrzeit gehe ich nicht mehr ans Telefon, bzw. bin nur für Freunde erreichbar. Es besteht KEIN Abnahmezwang!
Die Frage war aber anders gestellt, ob man MUSS, ob man dazu verpflichtet ist. Ist man nicht...
Ob man es macht und wie man damit umgeht, fällt dann in den Bereich "Weisheit des Lebens"

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 2. Dez 2013, 00:43
von mcknickig
Recht hast du..
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 2. Dez 2013, 10:35
von Schlumpfine
Man MUSS die Handynummer bestimmt nicht herausgeben. Aber wie schon gesagt, manchmal ist es ganz sinnvoll. Ich würde allerdings auch auf jeden Fall zwischen Privat- / und Dienstnummer unterscheiden. Die Prepaidkarten gibt es ja heutzutage schon für umsonst. Bestell dir eine, dann kannst du immernoch entscheiden, ob du sie auch benutzen willst.
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 3. Dez 2013, 00:13
von Karl Feldlager
Ich habe schon seit vielen Jahren meine Handynummer angegeben. Und das freiwillig. So bist Du zwar erreichbar, aber der Anrufer weiss ja nicht WO Du gerade bist.
Auf Kneipentour, in der Großstadt, die 200 km weg ist oder, oder, oder...
Jedoch besteht ganz klar keine Pflicht deine private Handynummer zu hinterlegen. Eine Telefonnummer, klar - aber ob Festnetz oder Handy ist unerheblich. Bei dem Druck der DSt würde ich es so handhaben, wie es schon einige hier vorgeschlagen haben. Altes Handy, Prepaid-Karte rein und gut ist.
Ich kenne auch einige Kollegen, die haben zu Hause mehrere Nummern und eine davon ist nur für die Dienststelle...
LG
Karl
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 3. Dez 2013, 05:50
von EDE
Was für ein Zirkus.
Die Diensttelle hat von mir und meinen Kollegen die Festnetznummer....allerdings haben wir alle einen Anrufbeantworter
Ansonsten haben alle, die "wichtig" sind, ein persönliches Diensthandy. Und da wird nach Dienstschluss nicht mehr rangegangen.
Es sei denn, man hat offiziell Bereitschaft.
Grüße
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 3. Dez 2013, 09:07
von Schlumpfine
Genau, so kenne ich das auch. Die Privatnummer ist außen vor. Ganz einfach.
Lg Schlumpfine
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 4. Dez 2013, 06:53
von c20xe
Hallo,
wurde auch direkt nach meiner Ausbildung gezwungen meine Handynummer herauszugeben... von da an wurde ständig angerufen vom Dienstplangestalter oder der VDL... sobald ein Pups geklemmt hatte war der Knast dran... habe dann offiziell dem VDL mitgeteilt, dass die Nummer im familiären Kreis weitergeben wurde und meine Verwandten keine Belästigungen vom Knast wünschen... und gut war es...
Ich würde meine Handynummer niemals mehr an meinen Arbeitgeber weiterleiten... oder wie oben schon beschrieben eine "Arschlochnummer" mir zulegen und da könnte der Knast bis ins Nirvana anrufen, den Du bist ja nicht verpflichtet, deine Handy überall hin mitzunehmen .... Der Knast hat dann seinen Seelenfrieden und Du hast deine Ruhe...
Gruß
c20xe
Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !
Verfasst: 4. Dez 2013, 12:30
von Bundesfreiwild
Wenn jemand in offizieller Rufbereitschaft ist, dann ist das quasi Arbeitszeit und dafür gibt es auch Regelungen hinsichtlich Dauer, möglichen Dienstbeginn am nächsten Tag, etc. Dafür sollte ein Diensthandy bereit gestellt werden, denn es ist "Arbeit".
Wenn ich offiziell in Freizeit bin, also weder Schicht habe, noch Rufbereitschaft, bin ich zu gar nichts verpflichtet. Dann bleibt das Diensthandy aus.
Nein, meine private Handynummer bekommt mein Arbeitgeber NICHT. Auf 24-STd-Terrorismus lasse ich mich nicht ein und muss auch nicht!