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Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 19. Okt 2013, 19:53
von Shino
Das ist nur eine rein informative Frage.
In den meisten Bundesländern ist es ja so, dass man garantiert übernommen wird, wenn man das Studium mit mindestens 8 Notenpunkten abschließt.
Nun die Frage. Bestanden hat man ja bereits mit 5 Punkten. Was ist wenn man mit 5 Punkten abschließen sollte. Ist man dann noch Beamter? Oder hat man den Beamtenstatus dann nicht mehr, sondern nur den Abschluss. Wie ist die Chance, dann wieder ins Finanzamt zu kommen? Man muss sich dann sicher auf Stellen bewerben. Wie sind die Aussichten da?

Re: Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 19. Okt 2013, 22:57
von Carrington
Als Beamter auf Widerruf bist Du nach bestandener Laufbahnprüfung kraft Gesetz kein Beamter mehr. Nur wenn der Staat dich gnädigerweise wieder einstellt, bekommst Du wieder den Beamtenstatus.

Grundsätzlich bekommt man wohl einen Job als Angestellter angeboten. Vater Staat hat ja ordentlich Geld in einen gesteckt und will auch was dafür haben. :twisted: Naja verlassen würde ich mich darauf aber eher nicht. Lieber fleißig pauken. :mrgreen:

Re: Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 20. Okt 2013, 01:34
von Noob
Hallo!

Also bei uns wurde folgendes gesagt (Baden Württemberg und mittlerer Dienst): Bis 8 Punkte = Beamtenverhältnis. Bei 7 Punkte = Angestelltenverhältnis. Wenn man unter 7 Punkten besteht, hat man Pech. Bestanden ja, aber man wird niemals übernommen und auch bei späteren Bewerbungen nicht berücksichtigt. Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, oder ob man uns nur Angst machen wollte, damit wir auch fleißig lernen.

Kurz vor den Prüfungen kam allerdings ein Schreiben, in dem stand, dass die Note "Ausreichend" für ein Angestelltenverhältnis reicht. Sprich, 5 bis 7 Punkte. Dazu wurde uns wieder gesagt, es sei eine Ermessens-Sache, ob uns ein Amt mit 6 Punkten oder weniger noch als Angestellter nimmt oder eben nicht.

Fazit: Einfach fleißig lernen und Kopf hoch :) Das schaffst du schon!

Re: Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 20. Okt 2013, 14:05
von Anwaerter
hi shino

Ich habe gehört einige Bundesländer nehmen, weil sie einen sehr starken Mangel an Finanzbeamten haben, auch schlechtere aus anderen Bundesländern.

Ich weiß aber nichts genaueres dazu. Falls es bei dir darauf hinauslaufen sollte, solltest du dich da frühzeitig informieren. 8)


Falls hier jemand genaueres darüber weiß kann er/ sie es ja bitte posten!


LG und ich drücke dir shino die Daumen, dass es nicht so weit kommt. :)

Re: Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 20. Okt 2013, 15:19
von Carrington
Noob hat geschrieben:Hallo!

Also bei uns wurde folgendes gesagt (Baden Württemberg und mittlerer Dienst): Bis 8 Punkte = Beamtenverhältnis. Bei 7 Punkte = Angestelltenverhältnis. Wenn man unter 7 Punkten besteht, hat man Pech. Bestanden ja, aber man wird niemals übernommen und auch bei späteren Bewerbungen nicht berücksichtigt. Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, oder ob man uns nur Angst machen wollte, damit wir auch fleißig lernen.

Kurz vor den Prüfungen kam allerdings ein Schreiben, in dem stand, dass die Note "Ausreichend" für ein Angestelltenverhältnis reicht. Sprich, 5 bis 7 Punkte. Dazu wurde uns wieder gesagt, es sei eine Ermessens-Sache, ob uns ein Amt mit 6 Punkten oder weniger noch als Angestellter nimmt oder eben nicht.

Fazit: Einfach fleißig lernen und Kopf hoch :) Das schaffst du schon!

Naja die Länder haben ja drei Jahre lang Geld in einen gesteckt und einen Überschuss an Beamten gibt es auch nicht gerade in der Steuerverwaltung. Von daher wird man schon irgendwie unterkommen, sofern man sich nicht ganz dumm anstellt.

Re: Was, wenn unter 8 Punkte?

Verfasst: 20. Okt 2013, 15:24
von El Pocho
Zumeist ist es so, dass man auch mit einem Schnitt von weniger als 8 Punkten übernommen wird. Allerdings im Angestelltenverhältnis. Sollten manche Länder das nicht machen, kann man sich durchaus in den anderen Ländern bewerben. Zudem ist es auch teilweise gängige Praxis, dass die OFDs bzw. die Ministerien ebenfalls Leute suchen und auch aus dem Kontingent. Hat dann zwar nicht mehr viel mit Steuern an sich zu tun, aber man hat einen Arbeitsplatz.