Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?
Verfasst: 12. Okt 2013, 11:31
Hallo zusammen,
nach einer Not-OP und deren Folgen, sowie einer weiteren OP hat sich nun ein chronischer Schmerzzustand entwickelt. Deshalb bin ich jetzt in Behandlung bei einer Schmerztherapeutin. Diese hat mir nun neben der medikamentösen Behandlung auch Osteopathie empfohlen. Sie würde mir dafür auch ein Rezept ausstellen, wenn meine PKV und die Beihilfe das übernehmen. Ich hatte schon einige osteopathische Behandlungen vorher, die ich jedoch selber bezahlt habe. Ich wäre aber nicht in der Lage, diese Behandlungskosten grundsätzlich über einen längeren Zeitraum selber zu tragen.
Deshalb jetzt meine Frage: Übernimmt die Beihilfe - Land NRW - die ambulanten Behandlungskosten für die Osteopathie? Die würde von einem Physiotherapeuten durchgeführt, der vor kurzem eine 4jährige Osteopathie-Ausbildung abgeschlossen hat. Es geht hier um Schmerzen im (Ober-)Bauch.
Wenn ich mich für eine stationäre Schmerztherapie entscheiden würde, würde auch in diesem Rahmen osteopathische Behandlungen angewendet. Wie sieht es dann mit der Erstattung aus? Ist das dann irgendwie anders?
Ich habe schon etwas gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.
Danke für eure Tipps.
Viele Grüße, Alex
nach einer Not-OP und deren Folgen, sowie einer weiteren OP hat sich nun ein chronischer Schmerzzustand entwickelt. Deshalb bin ich jetzt in Behandlung bei einer Schmerztherapeutin. Diese hat mir nun neben der medikamentösen Behandlung auch Osteopathie empfohlen. Sie würde mir dafür auch ein Rezept ausstellen, wenn meine PKV und die Beihilfe das übernehmen. Ich hatte schon einige osteopathische Behandlungen vorher, die ich jedoch selber bezahlt habe. Ich wäre aber nicht in der Lage, diese Behandlungskosten grundsätzlich über einen längeren Zeitraum selber zu tragen.
Deshalb jetzt meine Frage: Übernimmt die Beihilfe - Land NRW - die ambulanten Behandlungskosten für die Osteopathie? Die würde von einem Physiotherapeuten durchgeführt, der vor kurzem eine 4jährige Osteopathie-Ausbildung abgeschlossen hat. Es geht hier um Schmerzen im (Ober-)Bauch.
Wenn ich mich für eine stationäre Schmerztherapie entscheiden würde, würde auch in diesem Rahmen osteopathische Behandlungen angewendet. Wie sieht es dann mit der Erstattung aus? Ist das dann irgendwie anders?
Ich habe schon etwas gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.
Danke für eure Tipps.
Viele Grüße, Alex