Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen
Verfasst: 11. Okt 2013, 14:18
Hallo,
ich habe eine Frage zum Beihilfeanspruch, sofern das Einkommen des Vorjahres noch nicht abschließend festgestellt ist.
Nehmen wir an, dass ein bisher beihilfeberechtigter selbständiger Ehegatte (<18.000€) im Januar 2014 einer schweren Erkrankung erleidet und unter anderem auch ins Krankenhaus muss, Behandlungen erhält, etc.. Seine Versicherung läuft wie die Jahre zuvor auf 30% und das Einkommen aus 2013 wurde noch nicht abschließend festgestellt (Steuererklärung nicht fertig).
Im Juni ist die Krankheit überstanden und die Kosten von mehreren Tausend € werden der Beihilfe eingereicht. Einen weiteren Monat später kommt der Steuerbescheid und es zeigt sich, dass der Ehegatte im Jahr 2013 über den 18.000€ lag...
Wie ist mit diesem konstruierten aber meiner Meinung nach möglichen Fall umzugehen? Ist dies persönliches Pech und man würde auf den 70% der Kosten sitzenbleiben oder gibt es Regelungen für diese Fälle? Üblicherweise liegen Steuererklärungen noch nicht zu Beginn des Folgejahres vor und für Selbständige ist es nicht immer klar ersichtlich wie hoch tatsächlich das Einkommen/der Gewinn war.
ich habe eine Frage zum Beihilfeanspruch, sofern das Einkommen des Vorjahres noch nicht abschließend festgestellt ist.
Nehmen wir an, dass ein bisher beihilfeberechtigter selbständiger Ehegatte (<18.000€) im Januar 2014 einer schweren Erkrankung erleidet und unter anderem auch ins Krankenhaus muss, Behandlungen erhält, etc.. Seine Versicherung läuft wie die Jahre zuvor auf 30% und das Einkommen aus 2013 wurde noch nicht abschließend festgestellt (Steuererklärung nicht fertig).
Im Juni ist die Krankheit überstanden und die Kosten von mehreren Tausend € werden der Beihilfe eingereicht. Einen weiteren Monat später kommt der Steuerbescheid und es zeigt sich, dass der Ehegatte im Jahr 2013 über den 18.000€ lag...
Wie ist mit diesem konstruierten aber meiner Meinung nach möglichen Fall umzugehen? Ist dies persönliches Pech und man würde auf den 70% der Kosten sitzenbleiben oder gibt es Regelungen für diese Fälle? Üblicherweise liegen Steuererklärungen noch nicht zu Beginn des Folgejahres vor und für Selbständige ist es nicht immer klar ersichtlich wie hoch tatsächlich das Einkommen/der Gewinn war.