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Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 11. Okt 2013, 14:18
von *ts1*
Hallo,
ich habe eine Frage zum Beihilfeanspruch, sofern das Einkommen des Vorjahres noch nicht abschließend festgestellt ist.
Nehmen wir an, dass ein bisher beihilfeberechtigter selbständiger Ehegatte (<18.000€) im Januar 2014 einer schweren Erkrankung erleidet und unter anderem auch ins Krankenhaus muss, Behandlungen erhält, etc.. Seine Versicherung läuft wie die Jahre zuvor auf 30% und das Einkommen aus 2013 wurde noch nicht abschließend festgestellt (Steuererklärung nicht fertig).
Im Juni ist die Krankheit überstanden und die Kosten von mehreren Tausend € werden der Beihilfe eingereicht. Einen weiteren Monat später kommt der Steuerbescheid und es zeigt sich, dass der Ehegatte im Jahr 2013 über den 18.000€ lag...

Wie ist mit diesem konstruierten aber meiner Meinung nach möglichen Fall umzugehen? Ist dies persönliches Pech und man würde auf den 70% der Kosten sitzenbleiben oder gibt es Regelungen für diese Fälle? Üblicherweise liegen Steuererklärungen noch nicht zu Beginn des Folgejahres vor und für Selbständige ist es nicht immer klar ersichtlich wie hoch tatsächlich das Einkommen/der Gewinn war.

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 12. Okt 2013, 12:29
von Steinbock
Und um welches Beihilferecht (Land oder Bund) handelt es sich ???

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 13. Okt 2013, 09:40
von Blue Ice Ultra
Aus der Praxis (Beihilferecht NRW) kenne ich es so: Aus Fürsorgegründen wird zunächst die Bh gewährt wenn ersichtlich ist dass das EK in den Vorjahren unter 18k € gelegen hat, allerdings vorbehaltlich des Nachweises das es sich aktuell dann auch noch so verhält. Wird der Nachweis wie im Fallbsp. nicht erbracht, wird die gewährte Bh zurückgefordert (vgl. VV 2.1.1.3 zu § 2 BVO NRW).

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 13. Okt 2013, 10:53
von Steinbock
Ergänzung zur Antwort von Blue Ice Ultra:

sollte dieser Fall eintreten, sofortigen Kontakt zur PKV.
evt. besteht dann die Möglichkeit den Versicherungsschutz auch rückwirkend auf 100 % zu erhöhen.

Allerdings wird in den meisten Beihilferechten das Einkommen aus dem Vorvorjahr berücksichtigt.
Also wäre dies das Jahr 2012.
Ausnahme davon - Beihilferecht mit 18.000 € = Hamburg + Nordrhein-Westfalen.
Hier gilt das Vorjahr - also 2013.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 13. Okt 2013, 20:34
von *ts1*
Es handel sich um das Bundesland Hamburg, daher auch die Frage.

Die angesprochene Rückforderung der Beihilfe kann natürlich extrem hart sein, je nach Krankheit. Das wäre ja ein erhebliches Risiko und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine PKV freiwillig rückwirkend versichert, um dann einige Tausend € bezahlen zu dürfen?!

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 14. Okt 2013, 19:30
von Steinbock
*ts1* hat geschrieben:Es handel sich um das Bundesland Hamburg, daher auch die Frage.

Die angesprochene Rückforderung der Beihilfe kann natürlich extrem hart sein, je nach Krankheit. Das wäre ja ein erhebliches Risiko und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine PKV freiwillig rückwirkend versichert, um dann einige Tausend € bezahlen zu dürfen?!
Wir z.B. machen es, wenn uns der Beihilfeberechtigte einen Nachweiß der Beihilfestelle mit jüngstem Datum vorlegt.
Dann werden natürlich auch die Differenzkosten (30 % zu 100 %) nachgefordert.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe Ehegatte, Einkommen noch festzustellen

Verfasst: 20. Okt 2013, 14:24
von Blue Ice Ultra
*ts1* hat geschrieben:Es handel sich um das Bundesland Hamburg, daher auch die Frage.

Die angesprochene Rückforderung der Beihilfe kann natürlich extrem hart sein, je nach Krankheit. Das wäre ja ein erhebliches Risiko und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine PKV freiwillig rückwirkend versichert, um dann einige Tausend € bezahlen zu dürfen?!
Der § 2 Abs. 5 HmbBeihVO ist ähnlich formuliert wie die Regelung in NRW (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BVO NRW), so dass ich davon ausgehen würde das Deine Bh-Stelle ähnlich vorgeht wie in meinem Post vom 13.10.2013 bereits beschrieben.