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Einstellung im Beförderungsamt. Erfahrungen? Möglichkeiten?

Verfasst: 10. Okt 2013, 23:04
von Amorph
Hallo liebe Forenteilnehmer,

vielleicht kann ich hier eine Antwort auf meine Frage bekommen.

zu meiner persönlichen Situation:

Ich habe aktuell eine Stelle bei der Justiz in NRW im Angestelltenverhältnis als Sozialarbeiter angenommen. Es heißt es sei eine Stelle, welche verbeamtet wird (nach der 6-monatigen Probezeit?), hier Start Besoldungsgruppe A9.
Meine Qualifikation geht allerdings über das Diplom in "Soziale Arbeit" hinaus. Ich habe wahrend meiner vorherigen Berufs Tätigkeit einen Masterabschluss erworben und eine (sucht)therapeutische (verhaltenstherapeutisch-orientierte) anerkannte Zusatzqualifikation erworben. Meiner Meinung nach liegt es in meinen Arbeitsfeld "auf der Hand", das ich von dieser Qualifikation sehr gut profitieren kann und diese nicht als "fachfremd" zu betrachten ist.

Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich in NRW aufgrund meiner Qualifikation eine "Einstellung im Beförderrungsamt A10" zu erreichen? Gibt es hier Erfahrungswerte?
Habe spontan für Sachsen Anhalt (§ 4 LVO LSA), Schleswig-Holstein (§ 5 ALVO für S.-H.) und Rheinland-Pfalz (§ 9 LbVO 1 Absatz 2) entsprechende Paragraphen gefunden.

Besonders folgenden Absatz (Rheinland-Pfalz (§ 9 LbVO 1 Absatz 2) finde passend für meine Situation:

(1) Eine Einstellung im ersten Beförderungsamt ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 LBG im Einzelfall zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

1.
eine den höheren Anforderungen des Beförderungsamtes gerecht werdende Berufserfahrung besitzt und das Beförderungsamt bei einer entsprechend früheren Einstellung aufgrund ihrer oder seiner Qualifikation hätte erreichen können oder
2.
eine für die Laufbahn förderliche, über die Zugangsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation, insbesondere zusätzliche Bildungs- oder Ausbildungsabschlüsse, vorweisen kann.

Gibt es vergleichbares auch für NRW? Oder habe ich § 10 1 Abs. 1 LVO NRW als "Hintertürchen" zu betrachten?
Macht es Sinn diesbezüglich vor der Verbeamtung einen rechtlichen Beistand (Anwalt spezialisiert auf Beamtenrecht) anzufragen?

Re: Einstellung im Beförderungsamt. Erfahrungen? Möglichkeit

Verfasst: 13. Okt 2013, 09:06
von Blue Ice Ultra
Zu Deiner Frage: Ein vergleichbare Regelung wie bspw. in Schleswig-Holstein gibt es in NRW nicht. Der von Dir zitierte § 10 Abs. 1 LVO NRW greift nicht im Fall der Ernennung, sondern erst nach Beendigung der Probezeit.

Re: Einstellung im Beförderungsamt. Erfahrungen? Möglichkeit

Verfasst: 5. Nov 2013, 20:14
von Hans Speicher
Zur Zeit geht es in NRW nur als Beamter besonderer Fachrichtung.

Bei Sozialarbeiter mit hauptberuflicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach der staatlichen Anerkennung.

Eingangsamt ist immer A 9. Probezeit 3 Jahre, nach einem weiteren Jahr frühestens Beförderung nach A 10.

Einzelheiten stehen in der LVO NRW.
Hans