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Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 26. Sep 2013, 10:23
von trinesauerbier
Hallo,

ich, Landesbeamtin B.W. bin seit längerer Zeit wegen einer Rheumatisch/Psychosomatischen chronischen Krankheit und diversen kleineren Krankheiten krankgeschrieben. Jetzt wurde von der PD ein Gutachten in Auftrag gegeben bzgl. vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand für 2 Jahre.
Ich bastle schon immer gerne und habe auch an diversen Märkten teilgenommen.

Mein Problem: Kann ich jetzt während dieser Phase meiner PD eine Ankündigung der Nebentätigkeit für 2 Märkte senden. Grundsätzlich tut mir das Basteln (Bewegung durch aktives Tun) und die Beschäftigung einfach gut, auch das unter den Menschen sein ist für meine Psyche und Stimmung unerlässlich.

Bin momentan irgendwie mit allem am zweifeln, versuche mich überall zurückzuhalten, aber das Leben muss ja auch trotz Krankheit weitergehen, oder ....

Über Meinung oder auch tatsächliches Fachwissen wäre ich sehr dankbar.
Gruß trinesauerbier

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 26. Sep 2013, 11:22
von jaschatz
....lass die Finger davon. Das kann böse enden.
Der Neidfaktor der ANDEREN ist sehr groß.
Versuch es lieber auf einer großen Verkaufsplattform

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 26. Sep 2013, 12:08
von Ruheständler
Hallo,
mit einer Genehmigung für diese Tätigkeit vom Dienstherrn wäre rechtlich wohl alles in Ordnung unabhängig vom Neid einiger Kollegen.Ohne diese Genehmigung ganz schlecht.
Disziplinarrecht der Beamten: unerlaubte Nebentätigkeit als Dienstvergehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Ahndung unerlaubter Nebentätigkeiten in einem Beschluss vom 01.03.12 - 2 B 120.11 - ausgeführt:
Für die Ahndung ungenehmigter Nebentätigkeiten steht wegen der Vielfalt der möglichen Pflichtverstöße grundsätzlich der gesamte disziplinarrechtliche Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Es kommt auf Dauer, Häufigkeit und Umfang der Nebentätigkeiten an. Weiterhin muss berücksichtigt werden, ob der Ausübung der Nebentätigkeiten gesetzliche Versagungsgründe entgegenstehen, d.h. die Betätigungen auch materiell rechtswidrig sind und ob sich das Verhalten des Beamten nachteilig auf die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ausgewirkt hat. :shock: Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung wahrnimmt (Urteil vom 11.01.07 - BVerwG 1 D 16.05 -).
Gruss
Ruheständler

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 1. Okt 2013, 17:27
von Tesla
trinesauerbier hat geschrieben: Ich bastle schon immer gerne und habe auch an diversen Märkten teilgenommen.

Mein Problem: Kann ich jetzt während dieser Phase meiner PD eine Ankündigung der Nebentätigkeit für 2 Märkte senden. Grundsätzlich tut mir das Basteln (Bewegung durch aktives Tun) und die Beschäftigung einfach gut, auch das unter den Menschen sein ist für meine Psyche und Stimmung unerlässlich.
Dies sind die entscheidenden Sätze! Rede mit deinem Arzt, ob er gegebenenfalls bestätigen könnte, das diese Hobbytätigkeit für deine Gesundheit wichtig ist. Es handelt sich hier bei diesem geringen Stundenumfang um nichts anderes. Die eventuellen Reaktionen deiner Kollegen kannst du getrost hintenanstellen. Es geht hier um rechtliche Belange. Ich habe auch schon ehemalige Kollegen getroffen, die Reaktionen waren auch nicht immer herzlich, so etwas kann man als erwachsener Mensch aber aushalten. Der Neid rührt bei mir daher, dass es mir gelungen ist mich aus unangenehmen dienstlichen Verhältnissen herauszuziehen, während diese Damen und Herren bei geringeren Bezügen noch dort festsitzen. Besonders stolz bin ich darauf, dass mir das durch offensiv- aggressives Verhalten gelungen ist, während die A....kriecher, Dickhäuter und Schleimschnecken immer noch dort im Dreck sitzen. :mrgreen:

Angst ist stets ein schlechter Ratgeber!

Gruß Tesla

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 2. Okt 2013, 00:36
von Mikesch
Tesla hat geschrieben:Rede mit deinem Arzt, ob er gegebenenfalls bestätigen könnte, das diese Hobbytätigkeit für deine Gesundheit wichtig ist.
NIcht ggf., die sollte auf jeden Fall vorliegen! IMHO...
I.V.m. jener die Nebentätigkeit genehmigen lassen!

Ansonsten siehe @Ruheständler...
@Teslas Worte sind recht markig, sind auch nicht gänzlich falsch, aber auf rechtlich sauberen Füßen sollte alles stehen!

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 3. Okt 2013, 20:55
von Rechtlerin
Hallo,

eie Nebentätigkeiten sind im Landesbeamtengesetz ab § 60 bis § 66 geregelt sein - genauer in § 62 LBG BW und noch genauer sind die Versagungsgründe in § 62 Abs. 2 und 3.

Ich würde erst einmal die Nebentätigkeit beim Dienstherrn beantragen und gleichzeitig deinen behandelnden Arzt informieren - sollte der Dienstherr gesundheitliche Bedenken aussprechen (das wäre meiner Meinung nach der einzigst mögliche Grund), musst du mit deinem Arzt ja besprechen ob und in welchem Umfang du die Nebentätigkeit ausüben kannst.
Dann den Befund/Einschätzung zum Dienstherr senden und die Prüfung abwarten.

Vor der Beantragung im Landesgesetz nachschauen, was genau möglich ist. Wenn du z. B. noch arbeiten würdest, dann kannst du max. 20 % (das ist ein Schätzwert) für die Nebentätigkeit aufwenden. Wenn du jetzt im (zeitlich befristeten) Ruhestand bis, muss dich dich mal erkundigen ob auch in diesem Ruhestand grds. Grenzen für eine Nebentätigkeit gibt - hier wird es vermutlich nur den Grund der zu starken Beanspruchung geben können.
Aber wenn du deine Nebentätigkeit im Rahmen ausübst und dies nicht gegen eine Veschlechterung deines Gesundheitszustandes führt, sollte die Beantragung kein Problem sein.
Ich würde aber auch nicht in der Beantragung aufführen, dass das Basteln dir gut tut - das wird keinen interessieren :?

Wichtig ist nur, dass deine Beschäftigung nicht kontraproduktiv zu deiner Tätigkeit und deinem Gesundheitszustand ausgelegt werden kann.
Und wichtig ist, dass du sofort diesen Antrag stellst und nicht erst noch abwartest bis dich einer anzeigt...denn wenn die Genehmigung einmal erteilt ist, kann dir alles andere
egal sein !

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 3. Okt 2013, 23:52
von Mikesch
Rechtlerin hat geschrieben:Ich würde erst einmal die Nebentätigkeit beim Dienstherrn beantragen und gleichzeitig deinen behandelnden Arzt informieren - sollte der Dienstherr gesundheitliche Bedenken aussprechen (das wäre meiner Meinung nach der einzigst mögliche Grund), musst du mit deinem Arzt ja besprechen ob und in welchem Umfang du die Nebentätigkeit ausüben kannst.
Wie wird der Dienstherr hier wohl bei einer krank geschriebenen Person reagieren, mal realistisch betrachtet? ;-)
Darum kann ich nur empfehlen, vorher zum Arzt und mit der Beantragung der NT ein Attest vorlegen.

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 24. Dez 2013, 07:56
von nehaali
Hallo,

mich würde mal interessieren, in wie weit Zeugen eine Mitwirkungspflicht haben.
Sprich, muss jeder Zeuge Aussagen zum Sachverhalt machen (mal abgesehen von Verdandten...)sobald er als solcher identifiziert ist, oder nur diejenigen, die direkt involviert sind?
Falls ja, nach welcher Norm richtet sich das und was sind Konsequenzen, die einer Nichtaussage folgen können?

Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung!

Re: Teilnahme Weihnachtsmarkt trotz DU

Verfasst: 24. Dez 2013, 15:54
von Mikesch
Guckst Du hier:
http://dejure.org/gesetze/PolG/20.html

In dem Weihnachtsmarktfall schon mal gar nicht...