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Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 22. Sep 2013, 20:49
von julchen24
Hallo.
Ich habe mal eine Frage...
Ich bin Anwärterin des gehobenen Dienstes in Hamburg und möchte mich nun entlassen, um in MV das Studium neu zu beginnen, da mir eine Versetzung zu lange dauert.
Ich verlasse den öffentlichen Dienst somit nicht wirklich sondern wechsel nur das Bundesland bzw. den Dienstherrn.
Könnte mir jemand sagen, ob ich in meiner Situation die Bezüge an Hamburg zurückzahlen muss?????
Für jede Antwort wäre ich super dankbar

Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 22. Sep 2013, 23:51
von El Pocho
Darf man fragen, wieso du komplett neu anfangen willst? Hast du denn schon eine Zusage?
Wann hast du denn angefangen?
Kannst du nicht versuchen irgendwie über den tollen NoA Verbund (HH, MV, Bremen) zu wechseln?
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 23. Sep 2013, 16:16
von julchen24
Natürlich darf man nachfragen...
Leider kann ich nicht wechseln. Habe da schon alles versucht. Das geht nur über einen Tauschpartner, aber keiner der Studenten möchte nach Hamburg.
Eine Zusage habe ich noch nicht, aber es sieht ganz gut aus.
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 09:28
von Anwaerter
Kannst du dich nicht durch die Zwischenprüfung fallen lassen, so dass du entlassen wirst und keine Rückzahlung leisten musst?
Wie sieht das aus, wenn jemand nur wenig verdient. Muss man dann auch zurückzahlen? Bei Bafög ist das ja auch nicht so.
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 12:02
von julchen24
Hi!
Dafür ist es leider zu spät...
Das wird gestundet, bis man mal mehr verdient, aber ganz an der Rückzahlung kommt man wohl nicht vorbei.
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 12:12
von Anwaerter
Wenigstens musst du nichts zurückzahlen, falls es bei dir gar nicht läuft und du immer wenig bekommst.
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 12:19
von julchen24
Ja schon. Ich frage mich nur, wie hoch dann die Zinsen dafür wären...
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 16:09
von Anwaerter
Keine Ahnung, ich habe eh immer gedacht, das ist nur eine Regelung um von recht guten Leuten die dann in die Privatwirtschaft wechseln wenigstens etwas wieder zu bekommen.
Solche die es dann recht zeitnah zurückzahlen können. Ich weiß auch nicht, ob man beim Wechsel zu einer anderen Behörde überhaupt was zurückzahlen muss.
Frag am besten mal bei eurer Geschäftsstelle nach und alternativ noch beim Personalrat.
(Nur falls alle Stricke reißen
Was würde eigentlich geschehen, wenn du ab Tag X einfach nicht mehr zum Dienst erscheinst, dann wirst du ja entlassen, und müsstes doch auch keine Bezüge zurückbezahlen?
Gut das kommt vermutlich nicht so gut bei der neuen Behörde an.)
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 28. Sep 2013, 17:28
von Carrington
Anwaerter hat geschrieben:Keine Ahnung, ich habe eh immer gedacht, das ist nur eine Regelung um von recht guten Leuten die dann in die Privatwirtschaft wechseln wenigstens etwas wieder zu bekommen.
Solche die es dann recht zeitnah zurückzahlen können. Ich weiß auch nicht, ob man beim Wechsel zu einer anderen Behörde überhaupt was zurückzahlen muss.
Frag am besten mal bei eurer Geschäftsstelle nach und alternativ noch beim Personalrat.
(Nur falls alle Stricke reißen
Was würde eigentlich geschehen, wenn du ab Tag X einfach nicht mehr zum Dienst erscheinst, dann wirst du ja entlassen, und müsstes doch auch keine Bezüge zurückbezahlen?
Gut das kommt vermutlich nicht so gut bei der neuen Behörde an.)
Nein. Verbeamtete Studenten sollen keinen Vorteil gegenüber den anderen haben, die sich ihren Lebensunterhalt anderweitig verdienen müssen. Im m. D. sieht die Lage anders aus. Azubis werden auch in der Privatwirtschaft bezahlt.