Frage zum Abbruch einer Beamtenausbildung
Verfasst: 12. Sep 2013, 21:56
Hallo zusammen,
ich habe bereits eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung hinter mir, habe mich aber direkt nach der Erstausbildung umorientiert, da ich bisher keine Weiterentwicklungschancen in meinem Beruf sah.
Nun bin ich seit Anfang September als Stadtsekretäranwärter im mittleren nicht-technischen Dienst bei einer Kommune angestellt und ich merke, dass es absolut nichts für mich ist. Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich meine Erstausbildung gemacht habe, hat mir in Aussicht gestellt, dass ich dort Ende Oktober/Anfang November wieder anfangen könne, aber etwas Schriftliches habe ich noch nicht.
Die Zweitausbildung würde ich dann abbrechen (innerhalb der 3 Monate Probezeit), was mein Dienstherr natürlich noch nicht weiß. Muss ich die Anwärterbezüge, die ich bis Abbruch erhalte, dann zurückzahlen? Natürlich versteht sich, dass ich die Bezüge zurückzahlen muss, die ich bevorschusst für den kommenden Monat erhalte, aber rückwirkend? Immerhin arbeite ich ja auch für meinen Dienstherren (bearbeite schon ein paar Anträge usw).
Mein Problem ist, dass ich eine eigene Wohnung habe, und natürlich nicht einfach einen oder zwei Monate komplett ohne Gehalt dastehen kann und wenn ich rückwirkend alle Bezüge zurückzahlen müsste, dann wären meine Miete+Nebenkosten+Essen nicht gedeckt.
Bitte um schnelle Hilfe, wie es da rechtlich aussieht!
Vielen Dank und liebe Grüße
Ebu
ich habe bereits eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung hinter mir, habe mich aber direkt nach der Erstausbildung umorientiert, da ich bisher keine Weiterentwicklungschancen in meinem Beruf sah.
Nun bin ich seit Anfang September als Stadtsekretäranwärter im mittleren nicht-technischen Dienst bei einer Kommune angestellt und ich merke, dass es absolut nichts für mich ist. Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich meine Erstausbildung gemacht habe, hat mir in Aussicht gestellt, dass ich dort Ende Oktober/Anfang November wieder anfangen könne, aber etwas Schriftliches habe ich noch nicht.
Die Zweitausbildung würde ich dann abbrechen (innerhalb der 3 Monate Probezeit), was mein Dienstherr natürlich noch nicht weiß. Muss ich die Anwärterbezüge, die ich bis Abbruch erhalte, dann zurückzahlen? Natürlich versteht sich, dass ich die Bezüge zurückzahlen muss, die ich bevorschusst für den kommenden Monat erhalte, aber rückwirkend? Immerhin arbeite ich ja auch für meinen Dienstherren (bearbeite schon ein paar Anträge usw).
Mein Problem ist, dass ich eine eigene Wohnung habe, und natürlich nicht einfach einen oder zwei Monate komplett ohne Gehalt dastehen kann und wenn ich rückwirkend alle Bezüge zurückzahlen müsste, dann wären meine Miete+Nebenkosten+Essen nicht gedeckt.
Bitte um schnelle Hilfe, wie es da rechtlich aussieht!
Vielen Dank und liebe Grüße
Ebu