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Beide Beamte Beihilfeberechtigung nach Elternzeit in Hessen

Verfasst: 11. Sep 2013, 20:22
von michahab
Hallo,
ich bin nach dem Durchforsten von den ganzen Verordnungen und Gesetze etwas verwirrt. Nun einige Fragen von mir. Ich hoffe, ihr könnte mir helfen:
Wir sind beide Beamte in Hessen.

1. Meine Frau ist schwanger und beihilfeberechtigt in der Elternzeit (3 Jahre)?
2. Nach der Elternzeit ist sie weiterhin beihilfeberechtigt über mich?

Hab ich das richtig verstanden?
Vielen Dank und Gruß
michahab

Re: Beide Beamte Beihilfeberechtigung nach Elternzeit in Hes

Verfasst: 19. Sep 2013, 14:36
von Steinbock
michahab hat geschrieben:Hallo,
ich bin nach dem Durchforsten von den ganzen Verordnungen und Gesetze etwas verwirrt. Nun einige Fragen von mir. Ich hoffe, ihr könnte mir helfen:
Wir sind beide Beamte in Hessen.

1. Meine Frau ist schwanger und beihilfeberechtigt in der Elternzeit (3 Jahre)?
2. Nach der Elternzeit ist sie weiterhin beihilfeberechtigt über mich?
Wenn deine Ehefrau sich nach der Elternzeit ohne Einkünfte beurlauben lässt, ja.
Dann müsst ihr allerdings die Beihilfesätze entsprechend ändern.

Gruß vom Steinbock