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Dienstherrenwechsel - Fachbereich Innere Verwaltung - Bayern

Verfasst: 3. Sep 2013, 21:39
von ahora-mismo
hey.

ich bin zurzeit kurz vor der zwischenprüfung im bereich allgemeine innere verwaltung in bayern in der 3. qe.

mit meinem bisherigen dienstherren bin ich unzufrieden. meine erste praktikumsbeurteilung von insgesamt vier ist bei nur 6 punkten.
meine theoretischen leistungen bewegen sich zurzeit bei 11 punkten.

deshalb möchte ich mich nach dem studium unbedingt zu einem anderen dienstherren in nordbayern bewerben.

auf was achten die dienstherren im bewerbungsverfahren?
hat da jmd erfahrung?
jetzt ist meine erste beurteilung -in die hose gegangen-. wie schlimm ist das?

Re: Dienstherrenwechsel - Fachbereich Innere Verwaltung - Ba

Verfasst: 4. Sep 2013, 00:10
von Anwaerter
Ich hoffe, man berichtigt mich und es kommen noch bessere Antworten.
(Ich werde auch echt nicht mehr nachlegen, mir ist es total egal.)

Bewerben kann man sich immer bei einer anderen Kommune.

In Bayern kommt es halt leider vor, dass der ehemalige Dienstherr vom neuen viel Geld verlangt, wenn der einen von seinen Leuten übernimmt.
Da werden oft welchen nicht genommen, weil es einfach zu teuer ist.

Re: Dienstherrenwechsel - Fachbereich Innere Verwaltung - Ba

Verfasst: 6. Sep 2013, 10:26
von DerHagn
In Bayern kommt es halt leider vor, dass der ehemalige Dienstherr vom neuen viel Geld verlangt, wenn der einen von seinen Leuten übernimmt.

Hört sich ja so an, als würde das alles willkürlich festgesetzt und "verlangt" werden ;)

Re: Dienstherrenwechsel - Fachbereich Innere Verwaltung - Ba

Verfasst: 6. Sep 2013, 12:29
von Florek
Nein, willkürlich ist da nichts, es gibt zur Ausbildungskostenerstattung eine ziemlich klare Regelung im BayBG (früher wars der 44a, wenn ich es richtig im Kopf hab, mittlerweile hat sich die Fundstelle, nicht jedoch der Inhalt geändert).

Re: Dienstherrenwechsel - Fachbereich Innere Verwaltung - Ba

Verfasst: 6. Sep 2013, 14:16
von Florek
Florek hat geschrieben:Nein, willkürlich ist da nichts, es gibt zur Ausbildungskostenerstattung eine ziemlich klare Regelung im BayBG (früher wars der 44a, wenn ich es richtig im Kopf hab, mittlerweile hat sich die Fundstelle, nicht jedoch der Inhalt geändert).
Der 144b, der wars früher. Hat sich aber wie gesagt sowieso geändert...