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Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 27. Aug 2013, 10:16
von stemar84
Hallo zusammen,

Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?

Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?

Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?

Liebe Grüße und Danke vorab...

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 27. Aug 2013, 11:33
von Steinbock
Hallo,
stemar84 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?
Diese Frage solltest Du bei deiner derzeitigen Behörde stellen !

möglich wäre dies z.B. nach dem LBG Rh.Pfalz http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de ... ragraf_80d
Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?
Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?
Solche Fragen. Bist Du wirklich ein Lebenszeitbeamter ?

Gruß Merger

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 27. Aug 2013, 21:26
von stemar84
Danke für deine "sinnvollen" Antworten.

Vielleicht möchte man sich vorher informieren, als dass man sofort alle Pferde scheu macht. Ist dies nicht verständlich? Meinst du nicht, dass ich einer Fragestellung an die Behörden fähig wäre? Die Argumentation mit einer Beurlaubung wegen Bewerberüberhang ist wohl recht schwer durchzusetzen, oder?

Warum bezweifelst du, dass ich Beamter auf Lebenszeit wäre? Evtl. weil du die Frage nicht verstanden hast? Es ging darum, wer für die Stelle in der kommunalen Einrichtung die Entscheidungskompetenz besitzt, diese als Beamten- oder Angestelltenstelle zu beurteilen. Evtl. ergäben sich sonst Möglichkeiten im Wege von Versetzungen in der "Beamtenschiene" bei anderem Dienstherren.

Sei es drum: Denken, dann schreiben!!!

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 28. Aug 2013, 09:59
von Steinbock
stemar84 hat geschrieben:Danke für deine "sinnvollen" Antworten.
Bitte, gern geschehen.
Vielleicht möchte man sich vorher informieren, als dass man sofort alle Pferde scheu macht. Ist dies nicht verständlich? Meinst du nicht, dass ich einer Fragestellung an die Behörden fähig wäre? Die Argumentation mit einer Beurlaubung wegen Bewerberüberhang ist wohl recht schwer durchzusetzen, oder?
Zuerst sollte man mal seinen Grips einschalten und evt. auch an seine Ausbildung zurück denken.
Damals hatte man doch sicherlich auch das Fach - Beamtenrecht.
Warum bezweifelst du, dass ich Beamter auf Lebenszeit wäre?
Auf grund deiner Fragen.
Evt. sollte man auch die Fragen präziser gestalten, dass der Sinn verständlich ist.
Sei es drum: Denken, dann schreiben!!!
Richtig - nimm dir das zu Herzen, dann wird dir sicherlich auch hier geholfen.

Gruß vom Steinbock

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 28. Aug 2013, 14:36
von stemar84
süss....
es muss dir aber nicht peinlich sein, keine Antworten auf meine Fragen zu haben...

>reden ist silber, schweigen ist gold <

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 28. Aug 2013, 20:13
von Florek
Unbezahlter Urlaub kann gewährt werden, allerdings liegt diese Entscheidung im Ermessen des derzeitigen Dienstherren und der wird vermutlich nicht den allergrößten Drang haben, soweit er selbst daran kein Interesse hat.

Darüber entscheidet der Stadt- bzw. Gemeinderat und je kleiner die Gemeinde, desto flexibler dürfte das gehandhabt werden, mit Ausnahme wiederum von gaaaanz kleinen Gemeinden, die dann wiederum nicht das entsprechend qualifizierte Personal haben und deshalb vom Althergebrachten nicht abweichen wollen (auch schon erlebt).

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 29. Aug 2013, 11:01
von stemar84
Danke für deine konstruktive Antwort, Florek! Stadtrat wird jetzt involviert.

Grüße an Steinbock.

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 29. Aug 2013, 12:48
von Steinbock
stemar84 hat geschrieben: Grüße an Steinbock.
Wäre nicht nötig gewesen - von mir erhälst Du keine Infos mehr.

Gruß vom Steinbock

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 29. Aug 2013, 16:34
von DerHagn
Wofür die Beurlaubung? Für die Annahme der Angestelltenstelle?

Stadtrat wird jetzt involviert.
Ahja... ^^

Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis

Verfasst: 30. Aug 2013, 07:44
von Blue Ice Ultra
Es wäre grundsätzlich mal von Vorteil gewesen wenn der TS angegeben hätte welches Beamtengesetz denn für ihn Anwendung findet. Alles andere ist hier nur Kaffeesatzleserei.