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Erstattung EEH

Verfasst: 26. Aug 2013, 17:25
von JaneDoe
Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wäre wirklich sehr toll!

Vielleicht arbeitet ja ein Mitarbeiter aus der Beihilfe hier. Mit meinem "guten Draht" aus der Beihilfe komme ich im Moment nicht in Kontakt, sonst ist der Rest eher... nuja .

Ich habe in der Vergangenheit EEH (emotionelle erste Hilfe) in Anspruch genommen, mein Baby war ein Schreibaby. Die EEH hat eine Hebamme mit Zusatzausbildung gemacht.

In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.

In meinem Beihilfebescheid lagen noch 2 Zettel die der Mitarbeiter vergessen hat rauszunehmen. Dort steht, was EEH ist und dass sie auch von den Privatkassen übernommen wird. Eine Stunde kostet 60€, Gesamtbetrag 240€, Erstattung wären 120€. Also nicht wenig Geld. Von meiner PKV habe ich noch nix gehört.

So, weiß jemand wie die Rechnung auszusehen hat, damit etwas übernommen wird?

Ich weiß, die Frage ist echt sehr speziell....

Re: Erstattung EEH

Verfasst: 26. Aug 2013, 17:58
von Blue Ice Ultra
Die Tatsache das die PKV dazu Erstattungen vornimmt, heißt nicht das dies bei der Bh auch so ist. Nach welcher Bh-Vorschrift wird bei Dir abgerechnet?

Grundsätzlich: Wie so einiges aus dem Bereich der Hebammen-Tätigkeit zählt die EEH nicht unbedingt zu dem was ich als "wissenschaftlich anerkannt" bezeichnen würde. Häufig werden derartige Leistungen von "Psychotherapeuten" erbracht die nur eine Zulassung nach dem HPG haben. Denkbar wäre hier eine Abrechnung nach Ziffer 19.2 GebüH zzgl. Gebühren und Nebengebühren (Wegegeld) für einen Hausbesuch.

Re: Erstattung EEH

Verfasst: 27. Aug 2013, 11:57
von Steinbock
Hallo,
JaneDoe hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wäre wirklich sehr toll!

Vielleicht arbeitet ja ein Mitarbeiter aus der Beihilfe hier. Mit meinem "guten Draht" aus der Beihilfe komme ich im Moment nicht in Kontakt, sonst ist der Rest eher... nuja .

Ich habe in der Vergangenheit EEH (emotionelle erste Hilfe) in Anspruch genommen, mein Baby war ein Schreibaby. Die EEH hat eine Hebamme mit Zusatzausbildung gemacht.

In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.

In meinem Beihilfebescheid lagen noch 2 Zettel die der Mitarbeiter vergessen hat rauszunehmen. Dort steht, was EEH ist und dass sie auch von den Privatkassen übernommen wird.
Deinen obigen Text kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ob die PKV diese Kosten übernimmt, kommt auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen an.
Nicht immer sind psychotherapeutische Behandlungen im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Was man unter EEH versteht kann man hier nachlesen: http://www.baby-netzwerk.de/Details-Therapie.html
Eine Stunde kostet 60€, Gesamtbetrag 240€, Erstattung wären 120€.
Wie kommst Du auf eine Erstattung von 50 % ?
Es handelt sich doch hier um dein Kind - also normalerweise 80 % Beihilfe.
So, weiß jemand wie die Rechnung auszusehen hat, damit etwas übernommen wird?
Es kommt nicht auf die Form der Rechnung an, sondern um die jeweilige Behandlung die durchgeführt wurde.
Ob diese erstattet wird entscheidet der Beihilfeträger, sowie die PKV.

Was dies ganze jetzt mit einer Hebammenverordnung zu tun haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß vom Steinbock

Re: Erstattung EEH

Verfasst: 27. Aug 2013, 12:11
von JaneDoe
Die Hebamme hat diese ApBehandlung durchgeführt, nach Ziffer 9000 der Hebammengebührenordnung, weil sie Hebamme ist?

Die EEH habe nicht ich sondern mein Kind bekommen, daher 50%. Ich habe die Kinder nicht im FZ dazu bin ich nur zu 50% beihilfeberechtigt.

Re: Erstattung EEH

Verfasst: 27. Aug 2013, 19:00
von Steinbock
JaneDoe hat geschrieben:Die EEH habe nicht ich sondern mein Kind bekommen, daher 50%. Ich habe die Kinder nicht im FZ dazu bin ich nur zu 50% beihilfeberechtigt.
Hier passt etwas nicht!

Es handelt sich aber nicht um Deine Erstattung, sondern um die Kosten für das Kind.

Oder wurdest Du psychotherapeutisch betreut und nicht das Kind ???

Und wie ist dein Kind überhaupt krankenversichert ?
in der PKV ? mit welchem Beihilfe-Restkosten-Tarif ?

Gruß vom Steinbock

Re: Erstattung EEH

Verfasst: 30. Aug 2013, 07:51
von Blue Ice Ultra
dibedupp hat geschrieben:
JaneDoe hat geschrieben:......In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.
.........
Darüber würde ich mal mit der Hebamme reden. Wenn die in ihrer Abrechung Ziffern benennt, die es gar nicht gibt, dann ist die Abrechung falsch.
Nicht zwingend: Hat die Hebamme gleichzeitig eine Heilpraktikererlaubnis, wäre auch eine Abrechnung im Rahmen der GebüH denkbar.

@JaneDoe

Noch mal die Frage: Nach welcher Bh-Vorschrift wird bei Dir abgerechnet? Bund? Land? welches Land?