Amtszeitberechnung
Verfasst: 23. Aug 2013, 09:19
Guten Morgen,
ich bräuchte mal Euren Rat zur folgenden Problematik.
Geschichte ist folgende:
Im August 2001 begann ich meine Ausbildung zur Justizfachangestellten, welche ich mit Prüfung im Januar 2004 erfolgreich beendet habe.
Danach arbeitete ich als Fachangestellte bei einer Landesbehörde bis Oktober 2006.
Danach (November 2006)begann ich die verkürzte Ausbildung im mittleren Dienst, wo ich im Juli 2007 die Prüfung erfolgreich bestanden habe.
Ich arbeitete im mittleren Dienst in einer Landesbehörde bis April 2009.
Danach wurde ich (aufgrund Bewerbung) im Mai 2009 an eine Bundesbehörde abgeordnet, wohin ich letztendlich im Mai 2011 versetzt wurde.
Mit Versetzung in die Bundesbehörde erfolgte die Beförderung zu A7.
Nach den hier herrschenden Beförderungsrichtlinien muss u. a. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren (ausschließlich der Ausbildungszeiten) vorliegen, um zu A8 befördert zu werden.
Demnach habe ich mir ausgerechnet, dass die Beförderung zu A8 im Mai 2013 hätte geschehen müssen (können).
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft (Personalakte liegt derzeit leider nicht vor), dass vermutet wird, dass bei mir die Amtszeit von 7 Jahren evtl. nicht erfüllt sei, da nur die Zeit als mD berechnet wird.
Daher meine Frage:
Ist das so richtig??? Als Fachangestellte wurde ich schon immer den Beamten angepasst (also von Anfang an 41 Std. Woche, gleiches Tätigkeitsfeld etc. pp.)
Ist es richtig, dass die Amtszeit erst ab Bestehen der Prüfung zum mD angerechnet werden kann?
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Es ist sehr wichtig!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Schlingi
ich bräuchte mal Euren Rat zur folgenden Problematik.
Geschichte ist folgende:
Im August 2001 begann ich meine Ausbildung zur Justizfachangestellten, welche ich mit Prüfung im Januar 2004 erfolgreich beendet habe.
Danach arbeitete ich als Fachangestellte bei einer Landesbehörde bis Oktober 2006.
Danach (November 2006)begann ich die verkürzte Ausbildung im mittleren Dienst, wo ich im Juli 2007 die Prüfung erfolgreich bestanden habe.
Ich arbeitete im mittleren Dienst in einer Landesbehörde bis April 2009.
Danach wurde ich (aufgrund Bewerbung) im Mai 2009 an eine Bundesbehörde abgeordnet, wohin ich letztendlich im Mai 2011 versetzt wurde.
Mit Versetzung in die Bundesbehörde erfolgte die Beförderung zu A7.
Nach den hier herrschenden Beförderungsrichtlinien muss u. a. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren (ausschließlich der Ausbildungszeiten) vorliegen, um zu A8 befördert zu werden.
Demnach habe ich mir ausgerechnet, dass die Beförderung zu A8 im Mai 2013 hätte geschehen müssen (können).
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft (Personalakte liegt derzeit leider nicht vor), dass vermutet wird, dass bei mir die Amtszeit von 7 Jahren evtl. nicht erfüllt sei, da nur die Zeit als mD berechnet wird.
Daher meine Frage:
Ist das so richtig??? Als Fachangestellte wurde ich schon immer den Beamten angepasst (also von Anfang an 41 Std. Woche, gleiches Tätigkeitsfeld etc. pp.)
Ist es richtig, dass die Amtszeit erst ab Bestehen der Prüfung zum mD angerechnet werden kann?
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Es ist sehr wichtig!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Schlingi