Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte
Verfasst: 26. Jul 2013, 12:02
Notlagentarif der zum 01.08.2013 in Kraft tritt:
Gute Lösung für alle Versicherten
Der Bundesrat hat heute das „Gesetz zur Beseitigung sozialer
Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“
beschlossen. Zur Einführung eines Notlagentarifs für
verschuldete Privatversicherte erklärt der Vorsitzende des
Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:
„Der neue Notlagentarif ist eine gute Lösung für alle Versicherten:
Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die
Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten.
Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen
deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer
Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da
der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert
erhalten bleibt.
Die Betroffenen sammeln durch den neuen Notlagentarif weniger
neue Schulden an und haben somit schneller die Chance,
ihre bisherigen Schulden abzuzahlen und wieder eine normale
bürgerliche Existenz zu führen. Sobald die Schulden beglichen
sind, können die Betroffenen in ihren alten Normaltarif zurückkehren.
Zugleich sinkt die Summe der Beitragsausfälle und
damit am Ende auch die Belastung der übrigen Versicherten.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Umstufung in den Notlagentarif
rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast
auch für die Vergangenheit deutlich zu verringern. Dies erfordert
einen hohen bürokratischen Aufwand, weil die rückwirkende
Umstellung nicht ‚auf Knopfdruck‘ erledigt werden kann. Jeder
Vertrag muss einzeln umgestellt werden. Das kann insgesamt
einige Monate Zeit beanspruchen, was für die Betroffenen aber
keine Nachteile bringt. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
werden alles daran setzen, die Regelung
schnellstmöglich umzusetzen.“
Gute Lösung für alle Versicherten
Der Bundesrat hat heute das „Gesetz zur Beseitigung sozialer
Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“
beschlossen. Zur Einführung eines Notlagentarifs für
verschuldete Privatversicherte erklärt der Vorsitzende des
Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:
„Der neue Notlagentarif ist eine gute Lösung für alle Versicherten:
Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die
Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten.
Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen
deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer
Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da
der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert
erhalten bleibt.
Die Betroffenen sammeln durch den neuen Notlagentarif weniger
neue Schulden an und haben somit schneller die Chance,
ihre bisherigen Schulden abzuzahlen und wieder eine normale
bürgerliche Existenz zu führen. Sobald die Schulden beglichen
sind, können die Betroffenen in ihren alten Normaltarif zurückkehren.
Zugleich sinkt die Summe der Beitragsausfälle und
damit am Ende auch die Belastung der übrigen Versicherten.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Umstufung in den Notlagentarif
rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast
auch für die Vergangenheit deutlich zu verringern. Dies erfordert
einen hohen bürokratischen Aufwand, weil die rückwirkende
Umstellung nicht ‚auf Knopfdruck‘ erledigt werden kann. Jeder
Vertrag muss einzeln umgestellt werden. Das kann insgesamt
einige Monate Zeit beanspruchen, was für die Betroffenen aber
keine Nachteile bringt. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
werden alles daran setzen, die Regelung
schnellstmöglich umzusetzen.“