Bezüge während Mutterschutz
Verfasst: 20. Jul 2013, 13:13
Liebe Forums-Mitglieder,
derzeit befinde ich mich in der Elternzeit bis zum 10.05.2014. Für die Zeit danach habe ich eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Std/Woche beantragt und auch bereits vom Dienstherrn genehmigt bekommen.
Ich würde gerne wissen, was bei einer erneuten Schwangerschaft zu beachten ist. Wenn ich beispielsweise mein zweites Kind im Ende Mai 2014 erwarten würde, dann begänne der Mutterschutz grob Anfang April 2014.
Im Internet konnte ich dazu ein wenig recherchieren. Nach Rechtsprechung des EuGH (?) ist es möglich, bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in den Genuss der Bezüge während des
Mutterschutzes zu kommen.
Wonach richten sich in diesem Fall die Höhe der Bezüge während des Mutterschutzes? Vor der ersten Elternzeit, an die sich die zweite Schwangerschaft nahtlos anschließen würde, wurde eine Vollzeittägigkeit (40 Stunden) ausgebüt.
Richten sich die Bezüge nach der Vollzeittätigkeit (vor der Elternzeit) ? Ist die angestrebte Teilzeittätigkeit Grundlage? Oder sind bis zum geplanten Teilzeitbeginn (der ja im Falle einer Schwangerschaft nicht mehr "erfüllt" werden kann) die Vollzeitbezüge Grundlage und danach die Bezüge aus der Teilzeitbeschäftigung?
Zu dieser zugegeben sehr speziellen Thematik habe ich schon anderweitig geforscht, bin aber auf keine passenden Ergebnisse gestoßen. Bei meiner Bezügestelle brauche ich nicht nachzufragen. Wegen Überlastung würde dort eine Auskunft mehrere Monate dauern...
In diesem Sinne würde mich über Antworten zu dieser Thematik sehr freuen. Vielleicht sind ja einige von euch in einer ähnlichen Situation gewesen und können von ihren Erfahrungen berichten?
Viele Grüße sendet euch
Rike
derzeit befinde ich mich in der Elternzeit bis zum 10.05.2014. Für die Zeit danach habe ich eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Std/Woche beantragt und auch bereits vom Dienstherrn genehmigt bekommen.
Ich würde gerne wissen, was bei einer erneuten Schwangerschaft zu beachten ist. Wenn ich beispielsweise mein zweites Kind im Ende Mai 2014 erwarten würde, dann begänne der Mutterschutz grob Anfang April 2014.
Im Internet konnte ich dazu ein wenig recherchieren. Nach Rechtsprechung des EuGH (?) ist es möglich, bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in den Genuss der Bezüge während des
Mutterschutzes zu kommen.
Wonach richten sich in diesem Fall die Höhe der Bezüge während des Mutterschutzes? Vor der ersten Elternzeit, an die sich die zweite Schwangerschaft nahtlos anschließen würde, wurde eine Vollzeittägigkeit (40 Stunden) ausgebüt.
Richten sich die Bezüge nach der Vollzeittätigkeit (vor der Elternzeit) ? Ist die angestrebte Teilzeittätigkeit Grundlage? Oder sind bis zum geplanten Teilzeitbeginn (der ja im Falle einer Schwangerschaft nicht mehr "erfüllt" werden kann) die Vollzeitbezüge Grundlage und danach die Bezüge aus der Teilzeitbeschäftigung?
Zu dieser zugegeben sehr speziellen Thematik habe ich schon anderweitig geforscht, bin aber auf keine passenden Ergebnisse gestoßen. Bei meiner Bezügestelle brauche ich nicht nachzufragen. Wegen Überlastung würde dort eine Auskunft mehrere Monate dauern...
In diesem Sinne würde mich über Antworten zu dieser Thematik sehr freuen. Vielleicht sind ja einige von euch in einer ähnlichen Situation gewesen und können von ihren Erfahrungen berichten?
Viele Grüße sendet euch
Rike