Seite 1 von 1

Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Verfasst: 16. Jul 2013, 15:16
von sir
Ich bin 56 Jahre alt und werde jetzt aufgrund einer schweren Erkrankung dienstunfähig. Ich bin seit 1978 Kommunalbeamter und schwerbehindert.
Ich habe folgende Fragen zu meinem zu erwartenden Ruhegehalt:

1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?

>> Dankeschön für EURE Auskünfte. <<

Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Verfasst: 17. Jul 2013, 20:32
von Anstaltszauber
sir hat geschrieben:1.) Wie berechnet sich das Ruhegehalt ? (nur vom Grundgehalt oder auch vom Ortszuschlag, Familienzuschlag u.s.w. ?
2.) Ich rechne mit Abschlägen meiner Pension. Wie hoch werden die sein und von was werden diese berechnet ?
3.) Fallen die Abschläge mit dem 65 Lebensjahr weg, wenn ich in die "normale" Alterspension wechsel ?
Mal so ganz grob und orientiert am BeamtVG. Landesrechtliche Regelungen mögen Abweichungen kennen.

Für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit kriegst Du 1,79375 Prozentpunkte, maximal 71,75%. Ruhegehaltsfähig ist die Zeit vom Eintritt in den öD bis zum 60. Lebensjahr plus gleichgestellte Zeiten (Wehrdienst).
Diesen Satz multiplizierst Du mit Deinem monatlichen Brutto, wozu auch Orts- und Familienzuschlag gehören, aber nur solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Von diesem Brutto werden 10,8% abgezogen sowie ein weiterer kleiner Abschlag vorgenommen (1% oder so....).

Dieses Brutto muß versteuert werden und ergibt Dein Netto-Ruhegehalt.

Die Abschläge bleiben auch über das 65. Lebensjahr hinaus erhalten.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Dienstunfähig - wie hoch ist mein Ruhegehalt ?

Verfasst: 12. Jun 2022, 18:32
von Pipapo
Golemsk,

Der EP ist vo Juli 2013. Ich denke, der TE weiß mittlerweile, nach 9 Jahren sein Ruhegehalt.