Seite 1 von 1

Ruhegehalt - Ausbildung anrechenbar?

Verfasst: 11. Jul 2013, 17:01
von decade
Hallo,

leider hab ich jetzt keine Antwort auf meine konkrete Frage gefunden, darum frag ich mal direkt...

Ich bin jetzt mitte 30 und beginne jetzt nochmal ein duales Studium im gehobenen Dienst als Verwaltungswirt. Da ich altersmäßig relativ spät dran bin, wird sich die kürzere Dienstzeit dann ja auch auf die Höhe der Pension auswirken.
Was genau kann aus meinem "Vorleben" noch angerechnet werden? Wie ich nun öfters gelesen habe, gibt es da durchaus Zeiten, die ruhegehaltsfähig sind.

Ich habe bisher noch folgendes gemacht:

- Zivildienst
- eine 3-jährige Berufsausbildung im öffentlichen Dienst in einem Amt.
- ein sechsjähriges Hochschulstudium in einem sozialwissenschaftlichen Themengebiet

Wie sieht es in diesem Fall aus? :D

Gruß
Decade

Re: Ruhegehalt - Ausbildung anrechenbar?

Verfasst: 13. Jul 2013, 10:20
von Bundesfreiwild
Die Frage würde ich einfach mal dem zuständigen Versorgungsservice stellen.

Re: Ruhegehalt - Ausbildung anrechenbar?

Verfasst: 6. Aug 2013, 18:40
von c_coast
Hallo!

Mitte 35? nicht schlimm! kenne einige, die mit 40 den mittleren Dienst machen!

1. Die Pension richtet sich nach den Dienstjahren. Du bekommst aber, wenn du in das gesetzliche Rentenalter kommst, und 5 Jahre eingezahlt hast, auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung! Demnach bekommst du dann einmal ne Pension und ne Rente, so mein Wissensstand!

2. Dein Zivildienst sollte meiner Auffassung nach angerechnet werden!
Desweiteren regelt das Beamtenversorgunsgesetz in § 12!

Re: Ruhegehalt - Ausbildung anrechenbar?

Verfasst: 7. Aug 2013, 13:56
von Bundesfreiwild
Kommt immer drauf an.
Ob das sozialwissenschaftliche Studium mit in die Pension einbezogen wird, ist fraglich, weil es evtl. nicht unabdingbar für die Laufbahnbefähigung notwendig war.
Im Gegensatz dazu der Vorbereitungsdienst, den man normalerweise machen muss, um überhaupt Beamter werden zu können.
Und ... wer kann schon sagen, was in 20 Jahren für die Pension angerechnet wird; der Gesetzgeber kann bis dahin alles mögliche ändern/verschlechtern.

Anrechnungszeiten muss man sowieso beantragen, hat man mir bedeutet. (Sie werden zwar in den Pensionsberechnungen die man mal machen lässt, immer mitberechnet, Fakt ist aber, man muss sie beantragen und was man beantragen muss, muss nicht uuunbedingt auch gewährt werden).

Und erst die endgültige Pensionsberechnung zum Eintritt in den Ruhestand ist rechtsverbindlich, bzw. auch beklagbar.

Re: Ruhegehalt - Ausbildung anrechenbar?

Verfasst: 7. Aug 2013, 16:59
von Hauseltr
Demnach bekommst du dann einmal ne Pension und ne Rente, so mein Wissensstand!

Wobei die Rente aber erst ab dem 65.+ beantragt werden kann und dann mit der Pension verrechnet wird. Bei mir kamen da ca. 20,00 € mehr raus.