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Verbeamtung als anderer Bewerber
Verfasst: 10. Jul 2013, 23:30
von Zaunkoenig
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Verbeamtung als anderer Bewerber.
Gehen wir mal davon aus, ich habe einen Bekannten, der über den Weg des sonstigen Angestellten (da kein Studium) im Tarifrecht die Entgeltgruppe 11 (TV-L) erreicht hat. Der Kollege wird nun in ein Ministerium versetzt und möchte dort verbeamtet werden. Aufgrund der Position besteht auch ein Interesse des Dienstherren. Nun würde der Kollege ja bei einer erfolgreichen Prüfung vor dem Landespersonalausschuss in das Eingangsamt A9 eingestuft werden. Dies würde, nach derzeit geltenden Tarif- und Dienstrechten einen Reallohnverlust von ca. 200 € (pro Monat) bedeuten. Da die Probezeit grundsätzlich 3 Jahre dauert, auch nicht gerade über einen kurzen Zeitraum. Abspielen würde sich das Ganze in NRW. Daher meine Fragen:
Gibt es die Möglichkeit auch in A10 eingestellt zu werden? Oder eine persönliche Zulage nach A10 zu erhalten?
Kann die Probezeit auch dann auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn besagter Kollege zum Zeitpunkt seiner Verbeamtung erst 30 Jahre alt ist?
Davon ausgehend das der Dienstposten mit A11 eingestuft ist, wie schnell würde grob geschätzt die Beförderung dorthin dauern?
Vielen Dank, ich würde mich sehr freuen wenn sich jemand die Mühe machen würde, da eine Antwort zu finden!

Re: Verbeamtung als anderer Bewerber
Verfasst: 11. Jul 2013, 04:51
von Gerda
Naja, du oder dein Beamter sollte sich im Klaren sein, dass er ins Eingangsamt gD kommt (A 9) Beförderungen hängen von allem Möglichem ab, aber erst einmal möchtest du ja als Lebenszeitbeamter den WEg schaffen

also einen Schritt nach dem Anderen.
Die Kriterien, die zu Beurteilungen führen, kannst du gut erlesen

Na und Zulage, das geht ja wohl überhaupt nicht
Verkürzung Probezeit.... ---> ich keine Ahnung mehr
Zaunkoenig hat geschrieben:Davon ausgehend das der Dienstposten mit A11 eingestuft ist, wie schnell würde grob geschätzt die Beförderung dorthin dauern?
Es kmmt auf den Bediensteten an (Quantität + Qualität der geleisteten Arbeit) u. die daraus resultierenden Beurteilungen - mit dem Beurteilungssystem solltest du dich befassen.....
Insgesamt find ich dein Posting ehrlich gesagt, gerade etwas "lächerlich".....
Gerda
Re: Verbeamtung als anderer Bewerber
Verfasst: 11. Jul 2013, 09:41
von Zaunkoenig
Hallo liebe Gerda,
Vielen Dank für deine Antwort. Es tut mir außerordentlich leid, deinen Unmut geweckt zu haben. Falls ich mit meinen Fragen als unverschämt und/oder unwissend rübergekommen bin, bedaure ich das sehr. Wenn du die Güte hättest mir mitzuteilen, was ich falsch gemacht habe, kann ich vielleicht daraus lernen und es in Zukunft besser machen.
Re: Verbeamtung als anderer Bewerber
Verfasst: 11. Jul 2013, 14:09
von Gerda
ne Zaunkönig, meinen Unmut hast du nicht geweckt

Ob du etwas falsch gemacht hast, kann und werde ich nicht beurteilen
Habe lediglich meine Meinung kund getan. Es ist schon etwas mmmhhhhh, eigenwillig, derart zu fragen, zumindest für mich, die sich auch geäußert hat.... Entweder ich lass mich auf den Beamtenstatus aus Überzeugung ein, da ich diese ja (so gehts aus deinem Ursprungsposting hervor) diese will oder eben nicht.
Schlechter gestellt (finanziell) wird man sicher kaum, es ist schon ein Schritt von (ich sag mal vergleichbar) A 11 in A 9 zurück gestuft zu werden, aber es fallen RV/KV/ALO weg, die Steuer wird geringer und die private KV schlägt sich mit 50 %/ 70 % zubuche... Als ich (vor gefühlten 100 Jahren **gg) mich habe verbeamten lassen, da wurde ich auch zurück gestuft ins Eingangsamt gD und hatte dennoch mehr netto als vorher, allerdings wurde ich von einem IVb (A 10) in A 9 zurück gestuft.... Damals gings auch noch zügig mit allem drum und dran und so hatte ich nach recht kurzer Zeit wieder die A 10.....
LG Gerda
Re: Verbeamtung als anderer Bewerber
Verfasst: 11. Jul 2013, 14:32
von Zaunkoenig
Hallo Gerda,
vielen Dank das du dir erneut die Mühe gemacht hast zu antworten. Ich glaube, es handelt sich schon um eine Überzeugung und auch einen Wunsch, der sich nicht allein auf dem Verlangen nach schnödem Mammon begründet. Jedoch hat man ja heutzutage auch finanzielle Verpflichtungen und 3 Jahre sind eine lange Zeit. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das finanzielle etwas plakativer darzustellen. Nicht, um als Besserwisser dazustehen, aber ich glaube es illustriert die Problematik besser:
Regierungsbeschäftigter EG11 Stufe 4 (für 2014)
steuerpflicht. Brutto: 3913.77 €
Lohnsteuer: - 728.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 40.04 €
Sozialvers. Brutto: 3989.26 €
Krankenversicherung: - 322.87 € (Satz: 15.5%)
Pflegeversicherung: - 50.20 €
Rentenversicherung: - 376.99 €
Arbeitslosenvers.: - 59.84 €
Z-Vers. VBL: - 53.83 € (
Abzüge gesamt: - 1631.77 € (Anteil: 42.7%)
netto bleiben: 2185.80 € (Steuerjahr 2013)
Regierungsinspektor A9 Stufe 5 (8 Dienstjahre, 2014)
steuerpflicht. Brutto 2627.69 €
Lohnsteuer: - 430.25 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 23.66 €
Abzüge gesamt: - 453.91 € (Anteil: 17.3%)
Nach Abzügen bleiben: 2173.78 € (Steuerjahr 2013)
Beitrag Krankenkasse - 223,92 € (Beitragsrechner HUK)
netto bleiben: 1949,86 €
Macht einen monatlichen Unterschied von 235,94€. Wie gesagt, ich möchte hier nicht das große Klagelied anstimmen. Vielleicht habe ich auch nur einen dummen Rechenfehler in meinen schönen Zahlen versteckt?