Seite 1 von 1

Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 10. Jul 2013, 11:29
von wayoflife
Ich werde dieses Jahr eine Ausbildung im Beamtenverhältnis starten - ich bekomme noch alle Unterlagen usw.
Möchte mich jedoch schon vorher etwas informieren auf was zu achten ist.

Gibt es während dieser Zeit für "Mich" noch Kindergeld oder fällt das weg?

Bin ich verpflichtet eine private KV abzuschließen oder kann ich auch eine gesetzliche wählen?
Habe von privaten KV'ler gehört das man eine gesetzliche vorziehen sollte.
Vielleicht könnt ihr eure Erfahrungen dazu posten.

Die Ausbildungsstelle liegt 300 km entfernt - gibt es da Anträge auf Heimfahrten oder so?


Vielen Dank für eure Hilfe ;)

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 10. Jul 2013, 14:25
von Mr. Pingel
Hallo wayoflife,

herzlichen Glückwunsch zur ,,Ausbildung", die natürlich keine ist, denn Du absolvierst ,,nur" einen Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn.
Wo und was genau machst Du denn?

Kindergeld gibt es grundsätzlich, bis dass Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird.

Als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf fällst Du nicht unter die Sozialversicherungspflicht. Du kannst Dir eine PKV suchen, diese bieten meist einen Anwärter-Tarif an, dort bist Du dann zu 50 % versichert, die anderen 50 % übernimmt die Beihilfe.
PKV im Anwärter-Tarif kostet so um die 60 bis 80 €.
Du kannst Dich auch freiwillig gesetzlich versichern, dann zahlst Du aber auch die vollen 14,9 % oder was das gerade sind, allein. Bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag ungefähr zur Hälfte, nur so als Anhaltspunkt.
Man muss hier auch einen Mindestbeitrag zahlen, der liegt etwa bei um die 150 € für KV und PV, diesen Beitrag muss man auf jeden Fall bezahlen, gleich ob man 700 oder 400 € Verdienst hat. Bei der Beihilfe gibt es dann auch nichts.
Die PKV ist erst einmal günstiger, auch dann nach dem Vorbereitungsdienst im Normalfall. Es kann aber unter bestimmten Voraussetzungen besser sein, die GKV zu wählen, gerade in Hinsicht nach dem Vorbereitungsdienst.
Meine Frau z.B.(auch Beamtin) würde in der PKV aufgrund unserer mitversicherten Tochter(Krebspatientin), unserem Sohn und ihrer eigenen Vorerkrankung einen solchen horrenden Risikozuschlag zaheln, dass es sich für sie mehr lohnt, in der GKV zu bleiben.
Und ich selber war auch lange in der GKV freiwillig und bin jetzt seit 1 1/2 Jahren in der PKV. Ich zahle nun, trotz Risikozuschlag weniger, aber dieses Vorstrecken der Arztkosten, Rechnungen bei der KV und bei der Beihilfe einreichen....das ist alles ziemlich nervig. Ich überlege schon immer, ob ich überhaupt zum Arzt gehe und den extra Warteraum und Kuchen und Kaffee für privat Versicherte, den immer alle Nicht-Beamten einem unterstellen, den habe ich noch nie gesehen, das ist schon lange nicht mehr so!

Zum Thema Heimfahrt: ich glaube nciht, dass Du dafür etwas bekommst. Du wirst ja Beamtin auf Widerruf und für Beamte gilt, dass sie ihren Wohnort in der Nähe des Dienstherrn zu nehmen haben.
Du entscheidest Dich ja auch für diese Art der ,,Ausbildung", da wird von Dir erwartet, dass Du Fahrtwege in Kauf nimmst oder Dich eben entsprechend anpasst. Heimfahrten sind Deine Privatsache. Als Anwärter bspw. im mD ist die Besoldung nun auch nicht grad was für Hungerleider, da gibt es sehr viel schlechter bezahlte Ausbildungsberufe. Hier in HH z.B. fangen viele aus MVP an, da sind dann auch jede Menge junger Mädels und Jungs bei, die dann immer Freitags Richtung Mutti fahren. Aber das kostet auch alles Geld. Die nehmen dann alle ne kleine Wohnung, manchmal als Zweitwohnsitz (achtung Zweitwohnsitzsteuer je nach Bundesland) und irgendwann nehmen die Fahrten auch ab.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 10. Jul 2013, 15:03
von Steinbock
also einige Dinge muss ich hier richtig stellen!
Mr. Pingel hat geschrieben:Als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf fällst Du nicht unter die Sozialversicherungspflicht. Du kannst Dir eine PKV suchen, diese bieten meist einen Anwärter-Tarif an, dort bist Du dann zu 50 % versichert, die anderen 50 % übernimmt die Beihilfe.
Jede PKV bietet während der Ausbildung (B.a.W.) einen Ausbildungstarif.
die angegebenen 50 % gelten nicht bei der Beihilfe Hessen + Bremen-
Du kannst Dich auch freiwillig gesetzlich versichern, dann zahlst Du aber auch die vollen 14,9 % oder was das gerade sind, allein. Bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag ungefähr zur Hälfte, nur so als Anhaltspunkt.
Ein Beamter ist kein Beschäftigter und somit zahlt er in der GKV den vollen Beitrag und zwar 14,9 % für die Krankenkasse + 1,275 für die Pflegeversicherung.
Maßgebend für diese Berechnung ist das mtl. Bruttoeinkommen.
Man muss hier auch einen Mindestbeitrag zahlen, der liegt etwa bei um die 150 € für KV und PV, diesen Beitrag muss man auf jeden Fall bezahlen, gleich ob man 700 oder 400 € Verdienst hat. Bei der Beihilfe gibt es dann auch nichts.
So ist es leider falsch, ein Beihilfeanspruch besteht immer.
Die Kosten kann man sich nach meinen obeigen Informationen selbst errechen.
Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit 143,06 €
Die PKV ist erst einmal günstiger, auch dann nach dem Vorbereitungsdienst im Normalfall. Es kann aber unter bestimmten Voraussetzungen besser sein, die GKV zu wählen, gerade in Hinsicht nach dem Vorbereitungsdienst.
Vorbereitungsdienst ist nicht identisch mit der Beamtenausbildung (B.a.W.)
Der Grund in der GKV zu bleiben erschließt sich mir mit dieser Begründung nicht.
Meine Frau z.B.(auch Beamtin) würde in der PKV aufgrund unserer mitversicherten Tochter(Krebspatientin), unserem Sohn und ihrer eigenen Vorerkrankung einen solchen horrenden Risikozuschlag zaheln, dass es sich für sie mehr lohnt, in der GKV zu bleiben.
Kann man hier unterstellen, dass deine Frau sich alleine im Internet für eine Krankenversicherung schlau gemacht hat und auf fachmännische Beratung verzichtet hat.!
Denn sonst, bei Beratung bei einem ÖD-KV-Speziallisten wäre eine PKV abgeschlossen worden.
Wenn gesundheitliche Probleme bestanden hätten - wäre der Vertrag über die Beamten-Öffnungsklausel - mit einem max. Zuschlag von 30 % zustande gekommen.
Und die Kinder wären bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert worden.
Und ich selber war auch lange in der GKV freiwillig und bin jetzt seit 1 1/2 Jahren in der PKV. Ich zahle nun, trotz Risikozuschlag weniger, aber dieses Vorstrecken der Arztkosten, Rechnungen bei der KV und bei der Beihilfe einreichen....das ist alles ziemlich nervig.
Was die meisten Beamten während ihrer Tätigkeit im Amt so nebenbei mitmachen und dann meist noch mit der Dienstpost an die Beihilfestelle schicken.
Ich überlege schon immer, ob ich überhaupt zum Arzt gehe und den extra Warteraum und Kuchen und Kaffee für privat Versicherte, den immer alle Nicht-Beamten einem unterstellen, den habe ich noch nie gesehen, das ist schon lange nicht mehr so!
Aber als PKV-Versicherter hat man immer noch das Privileg innerhalb kürzester Zeit einen Termin zu erhalten und meist kommt man beim Arzt auch sofort dran, und muss die Zeit nicht Stundenlang im Wartezimmer zubringen.
Aber Achtung: dies gilt für alle PKV-Versicherte - also nicht nur für Beamte.
Zum Thema Heimfahrt: ich glaube nciht, dass Du dafür etwas bekommst. Du wirst ja Beamtin auf Widerruf und für Beamte gilt, dass sie ihren Wohnort in der Nähe des Dienstherrn zu nehmen haben.
Du entscheidest Dich ja auch für diese Art der ,,Ausbildung", da wird von Dir erwartet, dass Du Fahrtwege in Kauf nimmst oder Dich eben entsprechend anpasst. Heimfahrten sind Deine Privatsache.
Ich vermute, dass der Ausbildungsort nicht identisch mit der Dienststelle ist.
Am besten dazu den zuständigen Personalsachbearbeiter befragen.

Vermutlich gibt es dazu auch noch Informationen hier aus dem Forum.

Gruß vom Steinbock

PS: ich empfehle eine PKV.

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 10. Jul 2013, 16:15
von Mr. Pingel
Steinbock hat geschrieben:also einige Dinge muss ich hier richtig stellen!
Das ist auch völlig OK!
Steinbock hat geschrieben:Jede PKV bietet während der Ausbildung (B.a.W.) einen Ausbildungstarif.
die angegebenen 50 % gelten nicht bei der Beihilfe Hessen + Bremen-
Das wusste ich nicht, ich bin mal jetzt von den BL ausgegangen, die ich kenne. Ich hatte ja auch gefragt, wo wayoflife die ,,Ausbildung" macht, dann hätte ich mich auch etwas schlau gemacht. Man lernt ja nie aus.
Steinbock hat geschrieben:Ein Beamter ist kein Beschäftigter und somit zahlt er in der GKV den vollen Beitrag und zwar 14,9 % für die Krankenkasse + 1,275 für die Pflegeversicherung.
Maßgebend für diese Berechnung ist das mtl. Bruttoeinkommen.
Ich hab doch geschrieben, dass die 14,9 % gezahlt werden müssen. Das mit den Beschäftigten war, wie geschrieben, ein Anhaltspunkt, was diese zahlen und was man als in der freiwilligen GKV allein zahlt.
Steinbock hat geschrieben:So ist es leider falsch, ein Beihilfeanspruch besteht immer.
Die Kosten kann man sich nach meinen obeigen Informationen selbst errechen.
Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit 143,06 €
Ja, das stimmt, ein Beihilfeanspruch besteht natürlich auch bei freiwillig GKV Versicherten. Allerdings hat dies eigentlich kaum einen Vorteil, denn die freiwillige GKV versichert sowieso zu 100%. Vorteile können sich zwar ergeben, wenn es um Zahnersatz oder so etwas geht, wo der Eigenanteil doch noch ziemlich hoch ist. Ich hatte in vier Jahren freiwilliger GKV als Beamter keine Vorteile und ich hatte schon eine Kollegin in der Beihilfe, die immer schon geschaut hat, ob ich etwas erstattet bekommen würde
Steinbock hat geschrieben:Vorbereitungsdienst ist nicht identisch mit der Beamtenausbildung (B.a.W.)
Der Grund in der GKV zu bleiben erschließt sich mir mit dieser Begründung nicht.
Also, bei mir in HH ist der Vorbereitungsdienst = ,,Beamtenausbildung"! Der Vorbereitungsdienst vermittelt das Wissen und die Kenntnisse in Hinblick auf eine bestimmte Laufnahngruppe und schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Es gibt ja in dem Sinne keine Ausbildung zum Beamten, das ist kein Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.
Was ist denn bei Dir der Vorbereitungsdienst???

Was ich mit ,,in Hinsicht nach dem Vorbereitungsdienst" meinte, ist, dass man sich eben festlegt mit der PKV, das hat man mit der GKV nicht. Bei meiner Frau war die Entscheidung, damals im Vorbereitungsdienst die GKV zu wählen, von Vorteil. Drei Jahre nachdem sie in der regulären Diensstelle angefangen hatte, wurde sie schwanger und unsere Tochter wurde geboren. Nach einem Jahr wollte meine Frau wieder arbeiten, da das Erziehungsgeld wegfiel. Ging aber nicht, da unsere Tocher an Krebs erkrankte. Ihre Elternzeit dauerte letztendlich über vier Jahre und ich war in der Zwischenzeit auch B.a.W. und verdienet entsprechend wenig. Wir bekamen ergänzend Hartz4, trotz dass wir beide Beamte waren. Wir konnten zum Glück aufgrund eines bestimmten Paragraphen die 140 € GKV bei der Arge geltend machen, eine PKV hätten wir fast komplett selber zahlen müssen, bis auf 40 € Zuschus von der Beihilfe.
Das ist alles kein einfaches Thema und es kommt ja so auch in den seltendsten Fällen vor, aber letztendlich war für uns damals die GKV die bessere Wahl.
Steinbock hat geschrieben:Kann man hier unterstellen, dass deine Frau sich alleine im Internet für eine Krankenversicherung schlau gemacht hat und auf fachmännische Beratung verzichtet hat.!
Denn sonst, bei Beratung bei einem ÖD-KV-Speziallisten wäre eine PKV abgeschlossen worden.
Wenn gesundheitliche Probleme bestanden hätten - wäre der Vertrag über die Beamten-Öffnungsklausel - mit einem max. Zuschlag von 30 % zustande gekommen.
Und die Kinder wären bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert worden.
Du kannst das unterstellen, das ist in Ordnung, aber es stimmt nicht. Wir haben uns intensiv beraten lassen von verschiedenen Fachleuten und Versicherungsmaklern. Keiner hat es zustande bekommen, meiner Frau eine PKV überhaupt im Ansatz empfehlen zu können. Im Internet habe ich noch nie Selbstberatung nach Versicherungen o.ä. gesucht!

Ich bin da auch nicht so der Experte und ich möchte eigentlich, dass sie doch nochmal in die PKV kommt, aber wie, dass wird sich zeigen!
Steinbock hat geschrieben:Was die meisten Beamten während ihrer Tätigkeit im Amt so nebenbei mitmachen und dann meist noch mit der Dienstpost an die Beihilfestelle schicken.
Ich bin Beamter, ich nutze doch nicht meinen Dienstherrn so aus! :lol:
Ansonsten, ja, das stimmt, das Argument zieht so nicht, ist schon richtig!
Steinbock hat geschrieben:Aber als PKV-Versicherter hat man immer noch das Privileg innerhalb kürzester Zeit einen Termin zu erhalten und meist kommt man beim Arzt auch sofort dran, und muss die Zeit nicht Stundenlang im Wartezimmer zubringen.
Aber Achtung: dies gilt für alle PKV-Versicherte - also nicht nur für Beamte.
Also, das scheint hier in HH nicht so zu sein. Ich bin wie geschrieben allerdings auch erst selber seit 1 1/2 Jahren PKV-versichert, ich hatte bis jetzt noch keine Vorteile bei meinen zwei Arztbesuchen.
Mag woanders besser sein.
Steinbock hat geschrieben:Ich vermute, dass der Ausbildungsort nicht identisch mit der Dienststelle ist.
Am besten dazu den zuständigen Personalsachbearbeiter befragen.

Vermutlich gibt es dazu auch noch Informationen hier aus dem Forum.
Das müsste wayoflife uns sagen können, ob Dienststelle und Ausbildungsort identisch sind.
Warum sollte Dienstherr und Ausbildungsstelle allerdings die ganze Ausbildungszeit über 300 Km auseinander liegen? Das habe ich noch nie gehört. Ich vermute eher, wayoflife meint wirklich, dass sie die Ausbildung 300 Km von zu Hause bekommen hat. Naja, es ist heute nicht unüblich, dass die Jugendlichen auch mal wegziehen müssen für die Ausbildung.
Steinbock hat geschrieben: PS: ich empfehle eine PKV.
Ja, ja, ich ja auch...grundsätzlich!

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 10. Jul 2013, 17:02
von Steinbock
Mr. Pingel hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Vorbereitungsdienst ist nicht identisch mit der Beamtenausbildung (B.a.W.)
Der Grund in der GKV zu bleiben erschließt sich mir mit dieser Begründung nicht.
Also, bei mir in HH ist der Vorbereitungsdienst = ,,Beamtenausbildung"! Der Vorbereitungsdienst vermittelt das Wissen und die Kenntnisse in Hinblick auf eine bestimmte Laufnahngruppe und schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Du hast recht. Ich muss mich berichtigen. Diese Definition habe ich beim DBB gefunden:

Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit. Er trägt dabei die Amtsbezeichnung „Beamtenanwärter“ beziehungsweise „Referendar“. Der Vorbereitungsdienst ist für alle Laufbahngruppen vorgesehen und schließt, außer im einfachen Dienst (z. B. beim Bund), mit einer Laufbahnprüfung ab. Die Regeldauer des Vorbereitungsdienstes ist sowohl zwischen den Bundesländern und dem Bund als auch zwischen den einzelnen Laufbahngruppen unterschiedlich lang. So dauert der Vorbereitungsdienst im mittleren Dienst des Bundes zwei Jahre. Der Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst des Bundes dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst des Bundes dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.

Eine Kürzung des Vorbereitungsdienstes ist möglich durch Anrechnung förderlicher Zeiten einer praktischen oder beruflichen Tätigkeit. Die für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten müssen durch eine geeignete, mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung oder durch gleichwertige, in den Laufbahnen des höheren Dienstes nach Bestehen der ersten Staats- oder Hochschulprüfung ausgeübte hautberufliche Tätigkeiten erworben worden sein. Die vorgeschriebene Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes darf jedoch nicht unterschritten werden. Sie ist beim Bund mindestens sechs Monate lang.

Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kann kraft Rechtsvorschrift oder Verwaltungsakt eintreten. Kraft Rechtsvorschrift verlängert sich der Vorbereitungsdienst zum Beispiel um die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag, im Landtag oder im europäischen Parlament. Durch Verwaltungsakt kann beziehungsweise muss der Vorbereitungsdienst aus besonderen Anlässen verlängert werden, zum Beispiel bei längerer Erkrankung, längerem Sonderurlaub, unzureichenden Leistungen, erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Nähere Einzelheiten über die Voraussetzungen und das Ausmaß der Verlängerung regeln die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Inhalt und Gang der Ausbildung im Vorbereitungsdienst bestimmt sich ebenfalls nach der für die jeweilige Laufbahn geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Was ich mit ,,in Hinsicht nach dem Vorbereitungsdienst" meinte, ist, dass man sich eben festlegt mit der PKV, das hat man mit der GKV nicht. Bei meiner Frau war die Entscheidung, damals im Vorbereitungsdienst die GKV zu wählen, von Vorteil. Drei Jahre nachdem sie in der regulären Diensstelle angefangen hatte, wurde sie schwanger und unsere Tochter wurde geboren. Nach einem Jahr wollte meine Frau wieder arbeiten, da das Erziehungsgeld wegfiel. Ging aber nicht, da unsere Tocher an Krebs erkrankte. Ihre Elternzeit dauerte letztendlich über vier Jahre und ich war in der Zwischenzeit auch B.a.W. und verdienet entsprechend wenig. Wir bekamen ergänzend Hartz4, trotz dass wir beide Beamte waren. Wir konnten zum Glück aufgrund eines bestimmten Paragraphen die 140 € GKV bei der Arge geltend machen, eine PKV hätten wir fast komplett selber zahlen müssen, bis auf 40 € Zuschus von der Beihilfe.
Das ist alles kein einfaches Thema und es kommt ja so auch in den seltendsten Fällen vor, aber letztendlich war für uns damals die GKV die bessere Wahl.
Steinbock hat geschrieben:Kann man hier unterstellen, dass deine Frau sich alleine im Internet für eine Krankenversicherung schlau gemacht hat und auf fachmännische Beratung verzichtet hat.!
Denn sonst, bei Beratung bei einem ÖD-KV-Speziallisten wäre eine PKV abgeschlossen worden.
Wenn gesundheitliche Probleme bestanden hätten - wäre der Vertrag über die Beamten-Öffnungsklausel - mit einem max. Zuschlag von 30 % zustande gekommen.
Und die Kinder wären bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert worden.
Du kannst das unterstellen, das ist in Ordnung, aber es stimmt nicht. Wir haben uns intensiv beraten lassen von verschiedenen Fachleuten und Versicherungsmaklern. Keiner hat es zustande bekommen, meiner Frau eine PKV überhaupt im Ansatz empfehlen zu können. Im Internet habe ich noch nie Selbstberatung nach Versicherungen o.ä. gesucht!
Ich bin da auch nicht so der Experte und ich möchte eigentlich, dass sie doch nochmal in die PKV kommt, aber wie, dass wird sich zeigen!
Ob heute noch die Möglichkeit besteht über die Beamten-Öffnungklausel reinzukommen weiß ich nicht, da der Einzelfall zählt.
Hier einen Link zu den Aufnahmebestimmungen:
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... erigen.pdf

In deiner Situation war es für die GKV wohl die beste Wahl. Nur in den meisten Fällen (99 %) wird ein PKV-versicherter den geringeren Beitrag und eine bessere Absicherung haben.
Steinbock hat geschrieben:Aber als PKV-Versicherter hat man immer noch das Privileg innerhalb kürzester Zeit einen Termin zu erhalten und meist kommt man beim Arzt auch sofort dran, und muss die Zeit nicht Stundenlang im Wartezimmer zubringen.
Aber Achtung: dies gilt für alle PKV-Versicherte - also nicht nur für Beamte.
Also, das scheint hier in HH nicht so zu sein. Ich bin wie geschrieben allerdings auch erst selber seit 1 1/2 Jahren PKV-versichert, ich hatte bis jetzt noch keine Vorteile bei meinen zwei Arztbesuchen.
Mag woanders besser sein.
na dann warte mal bis die ersten Krankheiten kommen und Du schnellstens eine OP oder Behandlung benötigst, dann wirst auch Du den Unterschied erkennen.
Steinbock hat geschrieben:Ich vermute, dass der Ausbildungsort nicht identisch mit der Dienststelle ist.
Am besten dazu den zuständigen Personalsachbearbeiter befragen.

Vermutlich gibt es dazu auch noch Informationen hier aus dem Forum.
Das müsste wayoflife uns sagen können, ob Dienststelle und Ausbildungsort identisch sind.
Warum sollte Dienstherr und Ausbildungsstelle allerdings die ganze Ausbildungszeit über 300 Km auseinander liegen? Das habe ich noch nie gehört. Ich vermute eher, wayoflife meint wirklich, dass sie die Ausbildung 300 Km von zu Hause bekommen hat. Naja, es ist heute nicht unüblich, dass die Jugendlichen auch mal wegziehen müssen für die Ausbildung.
In Rheinlandpfalz z.B. bei der Kommunalverwaltung findet die Ausbildung in der Verwaltungshochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen statt und die Dienstbehörde könnte z.B. in Ludwishafen sein. Fahrtstrecke ca. 300 km.


Gruß vom Steinbock

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 11. Jul 2013, 07:32
von wayoflife
Zu Beginn großes Danke für die zahlreichen Informationen. :)

Aktuell kann ich wählen zwischen mD Bundesbank oder gD FA Berlin.
Werde wohl das duale Studium wählen weil es mir später auch immer noch die Chance gibt in die freie Wirtschaft zu wechseln.

Daher ist auch die Sache mit PKV / GKV - ich habe gehört das man später schwer aus der PKV wieder rauskommt, stimmt das?
Der Fakt 60-80€ statt das doppelte spricht schon stark für die PKV - aber besonders als Anwärter wird es auch schwer alles im Voraus zu bezahlen.

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 11. Jul 2013, 10:12
von Conny
wayoflife hat geschrieben:Daher ist auch die Sache mit PKV / GKV - ich habe gehört das man später schwer aus der PKV wieder rauskommt, stimmt das?
Der Fakt 60-80€ statt das doppelte spricht schon stark für die PKV - aber besonders als Anwärter wird es auch schwer alles im Voraus zu bezahlen.
Aus der PKV raus ist kein Problem. EInfach kündigen.

Ich hab in meinen ganzen Dienstjahren noch nie auch nur eine Rechnung im voraus zahlen müssen. Krankenhäuser haben direkt mit dem Versicherer abgerechnet und die eingereichten Rechnungen sind mal bei der Beihilfe und mal beim Versicherer schneller bearbeitet aber das waren bisher immer unter 3 Wochen, bis ich das Geld hatte. Das reicht dann aber immer locker zum Begleichen der Rechnungen.

Zur Beihilfe ne Frage: Ich kannte das auch noch, dass die Beihilfe immer zahlt, auch wenn man nicht Krankenversichert ist (ein Kollege schwörte auf seine Gesundheit und zog das während meiner Ausbildung durch, um Geld zu sparen (trotz eindringlicher Warnungen))

Aber ich zitiere mal das Bundesversorgungsamt:
Kann ich auch ohne Krankenversicherung meine Aufwendungen bei der Beihilfe geltend machen?
Nein! Anspruch auf Beihilfe hat nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz und den seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen einschließlich abgeschlossener Wahltarife nach § 53 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch nachweist (§ 10 Abs. 2 BBhV).

Beihilfeberechtigte, die bisher keinen privaten Krankenversicherungsschutz hatten und auch nicht freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben die Möglichkeit, sich seit dem 1. Juli 2007 in den beihilfekonformen Standardtarif der PKV zu versichern. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen müssen entsprechende Verträge abschließen (Kontrahierungszwang). Eine Risikoprüfung gibt es nicht, auch keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die medizinische Versorgung für diesen Personenkreis ist über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt (vgl. § 75 Abs. 3a SGB V). Für Ärzte und Zahnärzte besteht somit eine Behandlungspflicht.

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 11. Jul 2013, 10:16
von Mr. Pingel
wayoflife hat geschrieben:Zu Beginn großes Danke für die zahlreichen Informationen. :)
Dafür ist das Forum ja da... :D
wayoflife hat geschrieben: Aktuell kann ich wählen zwischen mD Bundesbank oder gD FA Berlin.
Werde wohl das duale Studium wählen weil es mir später auch immer noch die Chance gibt in die freie Wirtschaft zu wechseln.
Ich gehe bei diesen Optionen von Abitur oder FH-Abschluss aus. Warum dann mD? Tue Dir einen Gefallen, wenn Du schon die Möglichkeit hast und absolviere das Studium für den gD.
Du wirst es nicht bereuen, der mD stirbt eh so langsam und allmählich aus und nach meinem Ermessen ist der nichts für Leute, die Abitur ö.ä. haben UND Lust haben, etwas zu reißen!
wayoflife hat geschrieben: Daher ist auch die Sache mit PKV / GKV - ich habe gehört das man später schwer aus der PKV wieder rauskommt, stimmt das?
Der Fakt 60-80€ statt das doppelte spricht schon stark für die PKV - aber besonders als Anwärter wird es auch schwer alles im Voraus zu bezahlen.
Also, Du musst ja nicht immer gleich alles sofort bezahlen beim Arzt. Erst mal musst Du ja auch krank sein und wirklich zum Arzt müssen, damit Kosten entstehen. Als Anwärter gibt es z.B. bei mir in Hamburg die Regelung, das man während der gesamten Ausbildungs- bzw. Studienzeit max. 30 Krankheitstage hat, darüber hinaus wird einem die Übernahmegarantie entzogen. Und es ist auch dabei so, bist Du Freitag und Montag krank, waren das vier Kranheitstage. Das überlegt man sich ganz schnell, grad, weil man sich aj auch mal das bein brechen kann und dann vielleicht wirklich ein paar Krank-Tage dafür braucht statt für einen lapidaren Schnupfen.
Du bekommst auch Rechnungen vom Arzt, die brauchen auch eine Weile, bis die da sind und dann hast Du noch zwei bis vier Wochen bis zur Bezahlung Zeit. In dem Zeitraum hat die PKV oft schon gezahlt, die Beihilfe manchmal auch...obwohl...in HH 8 Wochen Bearbeitungszeit im Moment.
Krankenhaus-Kosten für z.B. eine OP wird glech mit der PKV bzw. Beihilfe abgerechent, niemand kann von einem Normal-Verdiener oder gar Anwärter verlangen, dass er 15000 € für ne Blinddarm-OP vorstreckt.
Aus der PKV heraus zu kommen ist sehr schwer, möchte ich mal sagen. Es geht, wenn man wieder als Arbeitnehmer unter die Versicherungspflicht fällt und man das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Über 55 Jahren geht es so gut wie nicht mehr!

Ich würde auf jeden Fall schauen, dass ich in PKV gehe mit einem Anwärter-Tarif. Wenn Du dann später nach dem Studium in die frei Wirtschaft wechseln willst, sollte das kein problem sein, wenn Du dann unter der Einkommensgrenze für Pflichtversicherte liegst, wovon ich ausgehe.
Vielleicht kann ja noch jemand darüber etwas sagen.

Gruß Pingel
.

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 11. Jul 2013, 10:24
von Mr. Pingel
Conny hat geschrieben: Zur Beihilfe ne Frage: Ich kannte das auch noch, dass die Beihilfe immer zahlt, auch wenn man nicht Krankenversichert ist (ein Kollege schwörte auf seine Gesundheit und zog das während meiner Ausbildung durch, um Geld zu sparen (trotz eindringlicher Warnungen))

Aber ich zitiere mal das Bundesversorgungsamt:
Kann ich auch ohne Krankenversicherung meine Aufwendungen bei der Beihilfe geltend machen?
Nein! Anspruch auf Beihilfe hat nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz und den seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen einschließlich abgeschlossener Wahltarife nach § 53 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch nachweist (§ 10 Abs. 2 BBhV).
Das stimmt, so wie ich das kenne. Nur die Beihilfe allein ohne weiteren Versicherungsschutz kann man bei mir in HH nicht in Anspruch nehmen, denn dort muss man den Versicherungsschutz über eine entprechende Bescheinigung seiner PKV nachweisen. Nur dann bekommt man auch Beihilfeleistungen.
Es kann natürlich sein, dass woanders die Beihilfe nicht so streng ist, aber das SBG V ist da eigentlich ziemlich eindeutig.
Ich finde ein solches Vorgehen auch nicht gerade kollegial und menschlich, das hat was von Schmarotzen, finde ich. Alle anderen bezahlen brav ihre PKV und der nicht und lacht sich ins Fäustchen.
Es ist auch recht blauäugig, wie schnell ist man mal die Leiter runtergekracht oder bricht sich den Fuß beim Fußballspielen. Was macht er dann? Auch wenn er die 20000 € abstottern würde, es zahlen zunächst alle anderen für ihn mit.
Ein Blödmann in meinen Augen!

Re: Fragen vor Beginn einer Beamtenausbildung!

Verfasst: 11. Jul 2013, 10:53
von Conny
Mr. Pingel hat geschrieben:Ein Blödmann in meinen Augen!
Nicht nur in Deinen. Sein Ruf eilte Ihm voraus.
Steinbock hat geschrieben:...aber dieses Vorstrecken der Arztkosten, Rechnungen bei der KV und bei der Beihilfe einreichen....das ist alles ziemlich nervig.
Mr. Pingel hat geschrieben:Was die meisten Beamten während ihrer Tätigkeit im Amt so nebenbei mitmachen und dann meist noch mit der Dienstpost an die Beihilfestelle schicken.
Diese Aussage überrascht mich. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Beihilfe um ne klassische Fürsorgepflicht des Dienstherrn handelt, zu der er ja auch eigens die Vorschrift bestimmt. Wieso soll das jetzt meine Privatsache sein?
PKV is klar, das geht bei mir mit Briefmarke raus aber Beihilfe bestimmt nicht.

Gruß
Conny