Re: Berechnung der Beihilfe
Verfasst: 26. Jun 2013, 10:52
Und um welches Medikament handelt es sich ?Luppe-Aue hat geschrieben:Hallo, und ein guten Morgen, aus den Land der Frühaufsteher![]()
dafür mich das alles Neu ist, meine Frage hier in das Forum:
bei der letzen Abrechnung gab es ein Rezept, und da war ein Medikament mit Festbetrag nach §35 SGB V u.s.w.,
Welcher Festbetrag, bzw. Zuzahlung ist hier gemeint ?soll heißen, vom Apothekenpreis minus Festbetrag und davon dann die Zuzahlung weg und DANN erst 70%.
Welches Beihilferecht gilt ?
Hier handelt es sich ja auch um 2 unterschiedliche Institutionen!Mag ja alles richtig sein, ABER die private KV mit 30% Erstattung, erstattet vom Apothekenpreis.
Die Beihilfeleistung auf Grund der entsprechenden Beihilfeverordnung.
Die PKV auf Grund der Vertragsbedingungen.
Über die Regularen des Beihilferechts sollte ein Beamter Bescheid wissen.Bezahle ich nun als "Depp" die Differenz zwischen Apothekenpreis und Festbetrag???
1. das für dich zutreffende Beihilferecht ist nicht bekannt.Für mich ist der ganze Quatsch unverständlich, noch bei der Freien Heilfürsorge gab es solch ein Kuttelmuttel nicht!!! Und bei beiden steht doch der Bund dahinter, als Cofinanzierer.
2. ist die Absicherung in der freien Heilfürsorge vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da wir hier alle keine Hellseher sind, bitte ich zuerst meine Fragen zu beantworten.Wer von euch hier im Forum hat ähnliches erfahren und kann mir paar Tipps geben?
Gruß vom Steinbock