Auszahlung von Urlaubsanspruch
Verfasst: 3. Jun 2013, 15:45
Hallo,
ich plane dieses Jahr in Pension zu gehen wegen Dienstunfähigkeit und habe mit der zuständigen übergeordneten Vorgesetzten soweit alles abgestimmt.
Derzeit habe ich jedoch noch ca. 40 Tage Urlaubsanspruch. Die Vorgesetzte riet mir aber dringend, den Urlaub nicht zu nehmen, sondern es bei der Arbeitsunfähigkeit zu belassen bis zum endgültigen "End-Datum", denn es sei seit diesem Jahr möglich, sich den Urlaub, den man nicht mehr nehmen kann, auszahlen zu lassen.
Nun hat mir meine Frau erzählt, sie habe aber vor kurzem einen Artikel gelesen, wonach bei einem Angestellten (eben nicht Beamter) es gerichtlich entschieden wurde, dass er keinen Anspruch auf Auszahlung habe für den Urlaubsanspruch, den er nicht mehr nehmen konnte.
Diese Aussage - wenngleich es sich hierbei um den Rechtsstreit eines Angestellten mit seinem AG handelte - verunsichert mich jetzt aber doch.
Hat meine Vorgesetzte (übrigens Land Baden-Württemberg - falls das wichtig wäre) trotzdem recht?
Gruss, BGerry
ich plane dieses Jahr in Pension zu gehen wegen Dienstunfähigkeit und habe mit der zuständigen übergeordneten Vorgesetzten soweit alles abgestimmt.
Derzeit habe ich jedoch noch ca. 40 Tage Urlaubsanspruch. Die Vorgesetzte riet mir aber dringend, den Urlaub nicht zu nehmen, sondern es bei der Arbeitsunfähigkeit zu belassen bis zum endgültigen "End-Datum", denn es sei seit diesem Jahr möglich, sich den Urlaub, den man nicht mehr nehmen kann, auszahlen zu lassen.
Nun hat mir meine Frau erzählt, sie habe aber vor kurzem einen Artikel gelesen, wonach bei einem Angestellten (eben nicht Beamter) es gerichtlich entschieden wurde, dass er keinen Anspruch auf Auszahlung habe für den Urlaubsanspruch, den er nicht mehr nehmen konnte.
Diese Aussage - wenngleich es sich hierbei um den Rechtsstreit eines Angestellten mit seinem AG handelte - verunsichert mich jetzt aber doch.
Hat meine Vorgesetzte (übrigens Land Baden-Württemberg - falls das wichtig wäre) trotzdem recht?
Gruss, BGerry