Amtsärztliches Zeugnis - Zulassung zum Studium gefährdet?
Verfasst: 31. Mai 2013, 17:53
Hallo Community,
ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen.
Ich wurde zum Studium (Regierungsinspektoranwärterin) für den gehobenen Dienst zugelassen.
Hierzu musste ich eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen.
Ich habe nun das Zeugnis des Amtsarztes erhalten und werde nicht schlau daraus.
Da ich in psychologischer Behandlung bin, bestehen laut Zeugnis aus ärztlicher Sicht derzeit Bedenken gegen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Absatz 1 im Zeugnis).
Der Amtsarzt empfiehlt nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung eine Bewährungszeit von 5 Jahren mit anschließender nochmaliger Untersuchung.
Allerdings steht auch folgendes im Zeugnis (Absatz 2):
"Es wird festgestellt, dass den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für die angestrebte Laufbahn derzeit genügt ist." (davor ist ein angekreuztes Kästchen, allerdings gibt es keine weiteren Auswahlmöglichkeiten)
Heißt das nun, dass ich das Studium zumindest auf Angestelltenbasis beginnen kann und nach ein paar Jahren nochmal auf die Eignung zum Beamtenverhältnis untersucht werde?
Die beiden Aussagen klingen irgendwie widersprüchlich.
Das Zeugnis habe ich an meine Studienbehörde weitergeleitet. Ich habe jedoch Angst, dass ich das Studium nun gar nicht erst beginnen kann.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, evtl. hat jemand ja schon ein ähnliches Problem gehabt...
ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen.
Ich wurde zum Studium (Regierungsinspektoranwärterin) für den gehobenen Dienst zugelassen.
Hierzu musste ich eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen.
Ich habe nun das Zeugnis des Amtsarztes erhalten und werde nicht schlau daraus.
Da ich in psychologischer Behandlung bin, bestehen laut Zeugnis aus ärztlicher Sicht derzeit Bedenken gegen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Absatz 1 im Zeugnis).
Der Amtsarzt empfiehlt nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung eine Bewährungszeit von 5 Jahren mit anschließender nochmaliger Untersuchung.
Allerdings steht auch folgendes im Zeugnis (Absatz 2):
"Es wird festgestellt, dass den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für die angestrebte Laufbahn derzeit genügt ist." (davor ist ein angekreuztes Kästchen, allerdings gibt es keine weiteren Auswahlmöglichkeiten)
Heißt das nun, dass ich das Studium zumindest auf Angestelltenbasis beginnen kann und nach ein paar Jahren nochmal auf die Eignung zum Beamtenverhältnis untersucht werde?
Die beiden Aussagen klingen irgendwie widersprüchlich.
Das Zeugnis habe ich an meine Studienbehörde weitergeleitet. Ich habe jedoch Angst, dass ich das Studium nun gar nicht erst beginnen kann.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, evtl. hat jemand ja schon ein ähnliches Problem gehabt...