Anstehender Dienstherrenwechsel - und nu?
Verfasst: 31. Mai 2013, 09:49
Servus Kolleginnen und Kollegen!
Als kommunaler Lebenszeitbeamter in Bayern trage ich mich nach 18 Jahren Sesshaftigkeit derzeit mit dem Gedanken, von einer Kommune zur anderen zu wechseln. Da meine Ausbildung nun schon 20 Jahre vorüber ist und das Beamtenrecht in der Zeit keinen wirklichen Stellenwert mehr für mich hatte, stehe ich nun vor ein paar Fragen…
Eine „feindliche Übernahme“ durch Annahme einer Ernennungsurkunde ist nach Auskunft der neuen Dienststelle wohl nicht machbar, da der neue Dienstherr dann meine bisherigen Versorgungsansprüche aus den vergangenen Jahren übernehmen müsste.
Zur Vermeidung von Nachteilen bei der Pension sollte ich daher wahrscheinlich einen Versetzungsantrag stellen. Kann mein bisheriger Dienstherr die Zustimmung zur Versetzung ablehnen wenn ich eine Übernahmeerklärung des neuen Dienstherrn dem Versetzungsantrag beifüge? Wenn nicht, innerhalb welcher Frist muss mein bisheriger Dienstherr zustimmen? Gibt es Fristen innerhalb derer ich beim neuen Dienstherrn anfangen kann?
Für Eure Antworten schon jetzt herzlichen Dank!
Es grüßt Euch
JueLi
Als kommunaler Lebenszeitbeamter in Bayern trage ich mich nach 18 Jahren Sesshaftigkeit derzeit mit dem Gedanken, von einer Kommune zur anderen zu wechseln. Da meine Ausbildung nun schon 20 Jahre vorüber ist und das Beamtenrecht in der Zeit keinen wirklichen Stellenwert mehr für mich hatte, stehe ich nun vor ein paar Fragen…
Eine „feindliche Übernahme“ durch Annahme einer Ernennungsurkunde ist nach Auskunft der neuen Dienststelle wohl nicht machbar, da der neue Dienstherr dann meine bisherigen Versorgungsansprüche aus den vergangenen Jahren übernehmen müsste.
Zur Vermeidung von Nachteilen bei der Pension sollte ich daher wahrscheinlich einen Versetzungsantrag stellen. Kann mein bisheriger Dienstherr die Zustimmung zur Versetzung ablehnen wenn ich eine Übernahmeerklärung des neuen Dienstherrn dem Versetzungsantrag beifüge? Wenn nicht, innerhalb welcher Frist muss mein bisheriger Dienstherr zustimmen? Gibt es Fristen innerhalb derer ich beim neuen Dienstherrn anfangen kann?
Für Eure Antworten schon jetzt herzlichen Dank!
Es grüßt Euch
JueLi