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Kürzung der Urlaubstage bei Dienstherrenwechsel?

Verfasst: 30. Mai 2013, 09:56
von tollpatschkoenigin
Hallo!
Ich hoffe man kann mir hier helfen. Meine Dienststelle konnte mir diese Frage nicht beantworten und bei google bin ich auch nicht richtig fündig geworden.
Ich werde im Laufe des Jahres meinen Dienstherren wechseln - vom Niedersachsen nach Hessen.
Meinem Grundverständnis nach wird der Jahresurlaub dann gezwölftelt für die Monate die ich in dem jeweiligen Land arbeite.
Eine richtige Quelle dafür konnte ich bislang nicht finden. In der Erholungsurlaubsverordnung für Niedersachsen heißt es lediglich "§ 5 (2) Beginnt oder endet eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaub für jeden vollen Kalendermonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs."


So richtig schlau werde ich da nicht draus...

LG

Re: Kürzung der Urlaubstage bei Dienstherrenwechsel?

Verfasst: 30. Mai 2013, 21:15
von Gerda Schwäbel
Das kommt drauf an, wie dieser "Wechsel" vollzogen wird.
Werden Sie in Niedersachsen entlassen und in Hessen neu eingestellt, dann greift zunächst die Erholungsurlaubsverordnung von Niedersachsen (mit der von Ihnen erwähnten Zwölftelungsregelung) und später die von Hessen. Vermutlich wird in diesem Fall zwei mal gezwölftelt und möglicherweise gerundet.

Werden Sie dagegen versetzt (oder zuerst abgeordnet und dann versetzt), dann wird in Hessen Ihr bestehendes Beamtenverhältnis fortgesetzt. Sie können deshalb in Niedersachsen über Ihren kompletten Jahresurlaub nach niedersächsischem Landesrecht verfügen. In Hessen haben Sie dann Anspruch auf den Jahresurlaub noch hessischem Landesrecht; die in Niedersachsen in Anspruch genommenen Urlaubstage werden angerechnet.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Kürzung der Urlaubstage bei Dienstherrenwechsel?

Verfasst: 17. Jun 2013, 15:55
von tollpatschkoenigin
Hallo Gerda Schwäbel,

das Ganze ist ein Ringtausch mit insgesamt 3 beteiligten Bundesländern.
Demnach kann ich also über den vollen Urlaub verfügen?

Gibt es dafür eine Fundstelle im Gesetz oder ist das angeeignetes Wissen?

Vielen Dank schon mal! Ich finde alles was mit einer Versetzung zu tun hat wirklich kompliziert.

LG Anne

Re: Kürzung der Urlaubstage bei Dienstherrenwechsel?

Verfasst: 17. Jun 2013, 17:21
von Gerda Schwäbel
Hallo Anne,
das ist "gelebte Praxis", also das was in meinem Umfeld im Falle von Versetzungen praktiziert wird. Für mich ist das die Konsequenz aus § 15 Abs. 3 Satz 2 Beamtenstatusgesetz ("Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.") Es gibt kein "Beginn" und kein "Ende" sondern nur den Jahresanspruch aufgrund des jeweils anzuwendenden Landesrechts.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Kürzung der Urlaubstage bei Dienstherrenwechsel?

Verfasst: 17. Jun 2013, 18:31
von tollpatschkoenigin
Vielen Dank!
Ich habe zwar meinen "Abgang" mit den gezwölftelten Urlaubstagen berechnet, aber man weiß ja nie was sonst noch dazwischen kommt.