Beamter auf Probe -> Krankenversicherung
Verfasst: 27. Mai 2013, 16:19
Guten Tag allerseits,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin Anwärter im mittleren Justizdienst in RLP und somit Beamter auf Widerruf. Aktuell bin ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich auf Grund einer Erkrankung bei den privaten Krankenversicherern
nicht aufgenommen worden wäre. Da ich kurz vor Prüfung stehe und im Oktober Beamter auf Probe werden würde, steht für mich eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung an.
Die amtsärztliche Untersuchung dürfte mir keine Probleme bereiten, da mein Gesundheitszustand unverändert gut und der selbe wie zur Einstellung ist. Bei der Einstellung wurde mir aber bereits gesagt, dass ich entweder einen Schwerbehindertenausweis oder einen GdB von 30 + Gleichstellung benötige um Beamter auf Lebenszeit zu werden. Ansonsten würde ich als Beschäftigter übernommen werden.
Nach dem Vorbereitungsdienst in die private Krankenversicherung wechseln, was ja Dank der Öffnungsklausel möglich ist.
Deshalb frage ich mich was passieren wird, wenn ich mich ab Oktober privat versichern würde und nach Ablauf der Probezeit nicht Beamter auf Lebenszeit werden würde sondern "nur" Beschäftigter. Welche Auswirkungen hätte das auf den Versicherungsschutz?
Ein erneutes Wechseln in die GKV wäre, soweit ich richtig gelesen habe, ja nicht möglich oder?
ich habe folgendes Problem:
Ich bin Anwärter im mittleren Justizdienst in RLP und somit Beamter auf Widerruf. Aktuell bin ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich auf Grund einer Erkrankung bei den privaten Krankenversicherern
nicht aufgenommen worden wäre. Da ich kurz vor Prüfung stehe und im Oktober Beamter auf Probe werden würde, steht für mich eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung an.
Die amtsärztliche Untersuchung dürfte mir keine Probleme bereiten, da mein Gesundheitszustand unverändert gut und der selbe wie zur Einstellung ist. Bei der Einstellung wurde mir aber bereits gesagt, dass ich entweder einen Schwerbehindertenausweis oder einen GdB von 30 + Gleichstellung benötige um Beamter auf Lebenszeit zu werden. Ansonsten würde ich als Beschäftigter übernommen werden.
Nach dem Vorbereitungsdienst in die private Krankenversicherung wechseln, was ja Dank der Öffnungsklausel möglich ist.
Deshalb frage ich mich was passieren wird, wenn ich mich ab Oktober privat versichern würde und nach Ablauf der Probezeit nicht Beamter auf Lebenszeit werden würde sondern "nur" Beschäftigter. Welche Auswirkungen hätte das auf den Versicherungsschutz?
Ein erneutes Wechseln in die GKV wäre, soweit ich richtig gelesen habe, ja nicht möglich oder?