Seite 1 von 1

Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 27. Mai 2013, 16:19
von Matthias87
Guten Tag allerseits,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin Anwärter im mittleren Justizdienst in RLP und somit Beamter auf Widerruf. Aktuell bin ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich auf Grund einer Erkrankung bei den privaten Krankenversicherern
nicht aufgenommen worden wäre. Da ich kurz vor Prüfung stehe und im Oktober Beamter auf Probe werden würde, steht für mich eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung an.

Die amtsärztliche Untersuchung dürfte mir keine Probleme bereiten, da mein Gesundheitszustand unverändert gut und der selbe wie zur Einstellung ist. Bei der Einstellung wurde mir aber bereits gesagt, dass ich entweder einen Schwerbehindertenausweis oder einen GdB von 30 + Gleichstellung benötige um Beamter auf Lebenszeit zu werden. Ansonsten würde ich als Beschäftigter übernommen werden.

Nach dem Vorbereitungsdienst in die private Krankenversicherung wechseln, was ja Dank der Öffnungsklausel möglich ist.

Deshalb frage ich mich was passieren wird, wenn ich mich ab Oktober privat versichern würde und nach Ablauf der Probezeit nicht Beamter auf Lebenszeit werden würde sondern "nur" Beschäftigter. Welche Auswirkungen hätte das auf den Versicherungsschutz?
Ein erneutes Wechseln in die GKV wäre, soweit ich richtig gelesen habe, ja nicht möglich oder?

Re: Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 27. Mai 2013, 18:34
von Gerda Schwäbel
Matthias87 hat geschrieben:Ein erneutes Wechseln in die GKV wäre, soweit ich richtig gelesen habe, ja nicht möglich oder?
Glauben Sie bitte nicht alles, was Sie hier lesen! Wenn Sie als Beschäftigter übernommen werden, sind Sie verpflichtet, sich einer gesetzlichen Krankenkasse anzuschließen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5).

(Ich gehe jede Wette ein, dass die beiden möglichen Ausnahmegründe
- Sie haben dann das 55. Lebensjahr bereits vollendet
- oder Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt übersteigt die Arbeitsentgeltgrenze
nicht greifen.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 28. Mai 2013, 17:43
von Matthias87
Vielen Dank Fr. Schwäbel für diese erfreuliche Antwort.

Was mich noch interessieren würde: Wo bekomme ich heraus, wie hoch mein Beitrag im Basistarif sein wird?

In der GKV müsste ich ab Oktober 14,9 % von 1972,72 Euro = 293,93 Euro bezahlen, während meine Kollegen bei den privaten Versicherern höchstwahrscheinlich noch keine 100 Euro beraffen müssen.

Re: Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 28. Mai 2013, 18:06
von Matthias87
Der Basistarif deckt sich ja so ziemlich mit den Leistungen der GKV, somit wäre dies kein Problem.

Re: Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 28. Mai 2013, 18:38
von Steinbock
Hallo Matthias,
Matthias87 hat geschrieben:Vielen Dank Fr. Schwäbel für diese erfreuliche Antwort.

Was mich noch interessieren würde: Wo bekomme ich heraus, wie hoch mein Beitrag im Basistarif sein wird?

In der GKV müsste ich ab Oktober 14,9 % von 1972,72 Euro = 293,93 Euro bezahlen, während meine Kollegen bei den privaten Versicherern höchstwahrscheinlich noch keine 100 Euro beraffen müssen.
Diese Aussage in bezug auf einen Beitrag von unter 100 € bezieht sich nur auf die Ausbildung.
Nach der Ausbildung müssen auch die Kollegen in der PKV weit über 100 € zahlen.
Entscheidend ist hier allerdings ob die Beiträge nach BI-Sex - also vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden oder nach UNI-Sex - ab dem 01.01.2013 abgeschlossen wurde.
Gerade bei Männern war es vor dem Stichtag 01.01.2013 günstiger.

Bei heutigem Einstieg in die PKV muss ein Beihilfeberechtigter (nehmen wir einmal an - einen 26-jährigen mit einer Beihilfe von 50 %) ca. 220 € zahlen.
Über die Öffnungsklausel erhöht sich dann dieser Beitrag auf ca. 286,00 €.

Die Öffnungsklausel gilt nicht für den Basistarif.

Über diese Tarife ist man dann abgesichert für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlung. Im Krankenhaus mit privatärztlicher Behandlung im Zweibettzimmer.
Beihilfeergänzungtarife werden über die Öffnungsklausel nicht angeboten.

Der Vorteil, der Beitrag richtet sich nicht nach dem Brutto-Monatseinkommen sondern nach dem Eintrittsalter und es besteht ein besserer Versicherungsschutz.

Und wie Gerda Schwäbel schon ausgeführt hat, ist ein Wechsel in die GKV jederzeit möglich, wenn man eine GKV-pflichtige Tätigkeit aufnimmt, nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und keine 55 Jahre alt ist. Aber selbst bei einem Alter von 55 Jahren gibt es evt. noch Möglichkeiten in die GKV zu kommen.

Gruß vom Steinbock

Re: Beamter auf Probe -> Krankenversicherung

Verfasst: 29. Mai 2013, 22:40
von Matthias87
Guten Abend,

@ Steinbock:


Sind die 220 €, von denen Sie schreiben, fällig bei einem beihilfeergänzendem Basistarif?

Und die 286 €?


Vom Alter hergesehen käme das in etwa hin und die Höhe der Beihilfe beträgt hier ja auch 50 %.