Seite 1 von 1
Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 21. Mai 2013, 23:44
von Kathie
Hallo,
ich habe das Forum mit großem Interesse quergelesen und schon einige Antworten auf meine Fragen finden können.
Bei manchen Fragen bräuchte ich eure Hilfe. Ich bin Lehrerin, Mitte 40, habe einen GdB von 50 aufgrund einer schweren Kopf-OP mit entsprechenden Nachwirkungen. Es sieht leider so aus, als ob ich trotz aller Versuche und Bemühungen der Wiedereingliederung den Schulalltag nicht mehr leisten kann, nicht mehr kompetent unterrichten kann und dienstunfähig werde. Das macht mir große Angst und belastet mich sehr. Deswegen wende ich mich an euch, um einige Sachen einfach abzuklären und dem, was auf mich zukommt realistisch ins Auge sehen zu können.
Meine Fragen wären folgende:
1. Ende des Beamtenverhältnisses
Im Forum gibt es Definitionsstreitigkeiten, ob wenn man in den Ruhestand versetzt wird, das Beamtenverhältnis endet (Begründung § 30 Bundesbeamtengesetz) oder nicht.
Für mich ist eigentlich relevant zu wissen:
Wenn ich aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht mehr als Lehrerin arbeiten kann (bin Beamtin auf Lebenszeit) – endet für mich dann das Beamtenverhältnis? Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für mich?
2. Beihilfe
Bin ich weiterhin bei der Beihilfe versichert und wenn ja, zu wie viel Prozent? Sind es wie bisher weiterhin 50%?
3. Amtsarzt:
In welche Unterlagen erhält der Amtsarzt Einblick, wenn ich die DU beantrag – in die Unterlagen meiner Fachärzte, ist ja klar. Hat er auch Einblick in die Unterlagen der Beihilfe und Privaten Krankenversicherung?
4. Schwerbehinderung:
Gibt es für Schwerbehinderte einen zusätzliche Unterstützung (zusätzlichen Schutz), andere Regelungen oder eine andere Vorgehensweise?
Ich freue mich auf eure Antworten,
Kathie
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 22. Mai 2013, 08:08
von Wolfsgeheul
Hallo
Deine Fragen möchte ich anders beantworten indem ich dir meinen Fall schildere:
Ich bin 21 Jahre im Beamtenverhältnis gewesen (Beamter auf Lebenszeit) nun bin ich Beamter im Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen und beziehe Versorgungsbezüge ( da bekommt man so ne Art Ausweiß mit dem Namen und des Geburtsjahres und das man Versorgungbezüge erhält).
Beihilfe erhalte ich( mitte 40zig Jahre) zu 70% und trage die restlichen 30 % von meiner Privaten.
Nach den 21 Jahren habe ich mir eine Pension erarbeitet, die knapp unter der Mindestversorgung lag.Ich beziehe deshalb die Mindestpension die in Schleswig-Holstein vorgesehen ist.
Ich bin zu inzwischen 60% Schwerbehindert und es hat eigentlich keine großen Vorteile, außer das es für den Dienstherrn etwas schwerer ist einen sonstwo hinzustecken, ich meine eine andere Behörde im Bundesland und dass er bei entscheidungen die einen betreffen den oder die Schwebehinderungsbeauftragte mit ins Boot nehmen muss.
Ich bitte eventuelle Rechtschreibfehler zu entschuldigen, da ich Legasteniker bin.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsgeheul
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 22. Mai 2013, 20:20
von Bundesfreiwild
Eine BEamtin bleibt Beamtin, solange sie lebt und nicht um Entlassung aus dem Dienst bittet oder per Disziverfahren aus dem Dienst geworfen wird.
Bedeutet: In allen möglichen Fällen des normalen Abgangs in normalen Altersruhestand oder die dauernde Dienstunfähigkeit (wäre hier der Fall) IST UBD BLEIBT man Beamtin bis ins Grab. Keine Panik. Den Beamtenstatus ist sozusagen ein Tattoo auf Lebenszeit.
Der Amtsarzt bekommt in der Regel alles vom Dienstherrn zugeleitet, was DU deinem Dienstherrn mal vorgelegt hast (z.B. ärztliche Atteste).
Unterlagen von Beihilfe und Krankenkasse bekommt er DEFINITIV NICHT, das wäre eine Datenschutzverletzung höchsten Grades!!
Er bekommt weiterhin einen Auftrag und auch meist eine Stellungnahme zu deinem Fall von der Personalseite geliefert, in dem die dienstherrliche Meinung zu deinem Fall geschildert wird und natürlich den eigentlichen Auftrag, nämlich die Untersuchung auf Dienstfähigkeit.
Bei allen dienstlichen Anlässen, die Schwerbehinderte betreffen, ist die SchwerbehindertenVertretung zu informieren - von Arbeitgeberseite aus. Vergessen die oft gerne, obwohl es ein gesetzliches MUSS ist.
Die könnte auch intervenieren und evtl. erstmal dafür sorgen, dass man evtl. einen anderen Arbeitsplatz im Schulgetriebe findet, was aber eher schwierig sein wird.
DANN: Ein Zurruhesetzungsverfahren ist insofern Mitbestimmungspflichtig (Personalrat/Betriebsrat), wenn der schwerbehinderte Beamte die Beteiligung des Betriebsrates verlangt (in der Regel gibts da ein Feld in den Zurruhesetzungsunterlagen, wo man ankreuzen kann, dass der Personalrat beteiligt werden soll.
Bei Zurruhesetzungsverfahren hat der aber nur ein Mitwirkungsrecht und kann in der Regel nichts verhindern, wenn der Dienstherr die Zurruhesetzung will.
Da Integrations vor Ruhestand geht, könnte man selbst oder die Schwerbehindertenvertretung das Integrationsamt einschalten. Das sollte aber schon bei BEM-Gespräch und Rückkehr aus Krankheit erfolgen, wenn man absehen kann, dass eine WE auf den altem Posten nicht zum Erfolg führt.
Wie es mit Krankenkasse und Beihilfe bei den jüngeren Beamten/Landesbeamten im Einzelnen aussieht, erfragt man am besten mal bei seiner KKasse und Beihilfestelle.
Bitte um rechtsverbindliche Auskunft schriftlich stellen.
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 23. Mai 2013, 22:10
von Kathie
Vielen, vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Bundesfreiwild hat geschrieben: Bitte um rechtsverbindliche Auskunft schriftlich stellen.
Super, danke, da habe ich was dazugelernt.
Ich habe mich heute bei der Gewerkschaft über das weitere Vorgehen erkundigt und fühle mich nun mit euren Antworten und den Auskünften von dort beruhigt und gut vorbereitet. Ich hoffe, dass alles gut läuft.
Ist es euch auch so schwer gefallen, zu gehen? Ich meine, trotz allem, denn man hat ja wirklich seine guten Gründe zu gehen.
Ich liebe meinen Beruf und meine Schüler und weiß doch, dass ich es nicht mehr schaffe und nie mehr schaffen werde.
Wer hat Erfahrungen im "Abschied nehmen"? Von den Kollegen fällt es mir übrigens nicht schwer, mich zu trennen, aber von den Kindern.
Und was macht man eigentlich, wenn man auf einer Einladung ist oder neue Leute kennenlernt und die fragen, was man von Beruf ist? Wie seid ihr damit umgegangen? Mit Mitte 40 ist es sehr komisch zu sagen, dass man in Rente ist, oder?
Ich freue mich auf eure Antworten

Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 24. Mai 2013, 08:58
von Gerda Schwäbel
Schade, dass Sie nicht angegeben haben, in welchem Bundesland Sie Lehrerin sind. Mir fällt es immer wieder schwer, jemandem das Recht zu erklären, wenn ich gar nicht weiß, welches Recht anzuwenden ist!
zu 1.:
§ 30 des Bundesbeamtengesetzes (das für männliche und weibliche Bundesbeamte gilt) und § 21 des Beamtenstatusgesetzes (das für Sie als Landesbeamtin maßgeblich ist) sind identisch und lautet so:
Das Beamtenverhältnis endet durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Ich halte diese Worte für eindeutig und unmissverständlich. Mir ist unverständlich, wie man hier trotz mehrfacher Hinweise das Gegenteil behaupten und gleichzeitig erwarten kann, ernst genommen zu werden.
Sie dürfen natürlich das Gegenteil glauben und sich für jeden diesen Glauben bestätigenden Beitrag bedanken. Was Sie damit bezwecken könnten, wäre mir allerdings nicht klar.
zu 2:
Darüber, ob ehemalige Beamte im Ruhestand einen Beihilfeanspruch haben und mit welchem Bemessungssatz kann man nicht unterschiedlicher Auffassung sein. Der Anspruch besteht und der Bemessungssatz ergibt sich unmittelbar aus der
jeweiligen Beihilfeverordnung. Da braucht man keine "rechtsverbindliche Auskunft" zu beantragen, mit einem solchen Antrag machen Sie sich lächerlich. Schreiben Sie die Beihilfestelle an und bitten Sie um Mitteilung, was Sie beachten müssen, falls Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Dann erhalten Sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Merkblatt in dem außer dem Beihilfebemessungssatz auch angegeben ist, welche Auswirkungen sich durch eventuelle Nebentätigkeiten ergeben können.
Eine Krankenkasse werden Sie wahrscheinlich nicht haben, es sei denn, Sie gehören zu den wenigen Beamtinnen, die freiwillig versichert sind. Ihre Krankenversicherung sollten Sie informieren weil sich Ihr Beihilfebemessungssatz erhöht und Sie folglich den Versicherungsumfang reduzieren können. Im Vorfeld brauchen Sie dort aber keine Informationen einzuholen.
zu 3.:
Der Amtsarzt hat - wie Bundesfreiwild zutreffend geschildert hat - keinen Einblick in die Beihilfeunterlagen und erst recht nicht in die der privaten Krankenversicherung. Es gäbe da aber auch gar nichts Interessantes zum Nachsehen. Gespeichert dürfen ja schließlich nur solche Informationen werden, die für die Beihilfebearbeitung notwendig sind. In der Beihilfeakte sind deshalb meist nur Ihr Antrag mit Ihren Angaben und eine Ausfertigung des Bescheides. Arztrechnungen oder andere Unterlagen, aus denen sich Krankheitszeiträume oder Diagnosen ergeben würden, befinden sich deshalb nur sehr selten darin.
Wenn Sie später gefragt werden, "was Sie machen" könen Sie angeben, dass Sie keinem Beruf mehr nachgehen oder dass Sie sich (aus gesundheitlichen Gründen) im Ruhestand befinden. "In Rente" wäre jedenfalls unzutreffend.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 24. Mai 2013, 13:48
von Steinbock
Ergänzend zu den sehr guten Ausführungen von Gerda Schwäbel noch ein Hinweis:
in den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Hessen und Bremen, erhalten Versorgungsempfänger eine Beihilfe von 70 %.
Ergänzend gibt es in einzelnen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) einen Beihilfesatz von 80 % zu erhalten.
Dies ist von dem mtl. Einkommen abhängig.
Gruß vom Steinbock
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 25. Mai 2013, 19:09
von Kathie
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Schade, dass Sie nicht angegeben haben, in welchem Bundesland Sie Lehrerin sind. Mir fällt es immer wieder schwer, jemandem das Recht zu erklären, wenn ich gar nicht weiß, welches Recht anzuwenden ist!
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Ich bin in Hessen Lehrerin. Vielleicht gilt dann auch nicht das Bundesbeamtengesetz, denn die Juristin der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Bildung) gab mir die Auskunft, dass eine Beamtin auf Lebenszeit wie ich, bei Dienstunfähigkeit dann die Bezeichnung "Beamtin im Ruhestand" trägt. Sie sagt "Lebenszeit ist Lebenszeit".
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Wenn Sie später gefragt werden, "was Sie machen" könen Sie angeben, dass Sie keinem Beruf mehr nachgehen oder dass Sie sich (aus gesundheitlichen Gründen) im Ruhestand befinden. "In Rente" wäre jedenfalls unzutreffend.
Ja, stimmt, "in Rente" ist rein beamtenrechtlich nicht korrekt formuliert. Mir geht es hierbei jedoch nicht so sehr um die richtige Bezeichnung, sondern um die menschliche Komponente.
Es wäre schön, wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilt, wie er reagiert hat, wenn er neue Leute kennenlernt und nach seinem Beruf gefragt wurde. Und wie die anderen Menschen reagieren, wenn man sagt, dass man (mit Mitte 40) aus gesundheitlichen Gründen im Ruhestand ist.
Viele Grüße
Kathie
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 25. Mai 2013, 22:10
von Fette Henne
Ich werde das so handhaben, dass ich sage, ich arbeite Teilzeit .
Das es "nur" ein € 450 - Job sein wird , muss ich ja nicht Jedem beim ersten Kennenlernen auf die Nase binden 8) Und den 'Firmennamen erst recht nicht .
Ich denke mir , eine tiefer werdende Freundschaft kann es auch überleben, wenn man erst später, mit dem Ruhestandsdasein rausrückt
Ach ja, da ich auch in eine andere, günstigere Wohnung ziehen werde: Für neugierige Nachbarn arbeite ich dann im Homeoffice

, damit die sich nicht wundern, wenn ich nicht jeden Tag punkt 6 h das Haus verlasse .
Re: Dienstunfähigkeit als Lehrerin - Bitte um Hilfe
Verfasst: 26. Mai 2013, 12:11
von Steinbock
Hallo Kathie,
Sie machen sich viel zu viel Gedanken über den Ruhestand.
Kathie hat geschrieben: Ja, stimmt, "in Rente" ist rein beamtenrechtlich nicht korrekt formuliert. Mir geht es hierbei jedoch nicht so sehr um die richtige Bezeichnung, sondern um die menschliche Komponente. Es wäre schön, wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilt, wie er reagiert hat, wenn er neue Leute kennenlernt und nach seinem Beruf gefragt wurde. Und wie die anderen Menschen reagieren, wenn man sagt, dass man (mit Mitte 40) aus gesundheitlichen Gründen im Ruhestand ist.
Viele Grüße
Kathie
Wenn Menschen negativ auf die Antwort "ich bin im Ruhestand" reagieren, sind sie es nicht wert, dass man sich weiter mit ihnen unterhält.
Ich mach mir manchmal heute schon den Spass bei Fragen nach meiner Tätigkeit, dass ich antworte " ich bin im Ruhestand" und habe noch nie eine negative Antwort darauf bekommen.
Zu dem Thema Beihilfe:
Versorgungsempfänger erhalten in Hessen einen 10 % höheren Beihilfesatz:
dies bedeutet für ambulante und zahnärztliche Behandlungen 60 % Beihilfe und für stationäre Behandlungen 75 % Beihilfe.
Gruß vom Steinbock