Berechnung von Versorgungsbezügen
Verfasst: 16. Mai 2013, 09:18
Hallo,
nachdem es wohl möglich ist das ich in den Ruhestand geschickt werde , habe ich mal versucht herauszubekommen wieviel Versorgungsbezüge / Pension ich wohl bekommen werde.
Dies wirklich annähernd herauszubekommen gestaltet sich schwieriger als ich angenommen hab.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen eine ungefähre Berechnung hinzubekommen.
Infos vorab :
1. Nachfrage beim LBV...um die Berechnung durchzuführen brauchen wir die Personalakte der Dienstelle damit wir da Seite für Seite durchgehen ...( hätte nicht gedacht das es so aufwendig ist...oder hatte da jemand keine große Lust ? )
2. Rechner des LBV im Internet ....der Sachbearbeiter beim LBV meint das er selbst nicht mit dem klarkomme obwohl er vom Fach ist....
3. eigene Recherchen.....gestalten sich, für mich, etwas schwierig . ( § bei denen ich nicht wirklich weiß ob diese auf mich zutreffen )
Meine Grundinfo A8, Stufe 9 mit anerkanntem DU...
Welche Grundberechnung darf man führen ?
71,25 % ?
66,67 % ? von Endstufe A8 ? oder A9 ?
muss ich Versorgungsabschläge abziehen aufgrund vorzeitiger Pensionierung ?
falls jemand noch Infos braucht möge er sich melden
Gruß
nachdem es wohl möglich ist das ich in den Ruhestand geschickt werde , habe ich mal versucht herauszubekommen wieviel Versorgungsbezüge / Pension ich wohl bekommen werde.
Dies wirklich annähernd herauszubekommen gestaltet sich schwieriger als ich angenommen hab.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen eine ungefähre Berechnung hinzubekommen.
Infos vorab :
1. Nachfrage beim LBV...um die Berechnung durchzuführen brauchen wir die Personalakte der Dienstelle damit wir da Seite für Seite durchgehen ...( hätte nicht gedacht das es so aufwendig ist...oder hatte da jemand keine große Lust ? )
2. Rechner des LBV im Internet ....der Sachbearbeiter beim LBV meint das er selbst nicht mit dem klarkomme obwohl er vom Fach ist....

3. eigene Recherchen.....gestalten sich, für mich, etwas schwierig . ( § bei denen ich nicht wirklich weiß ob diese auf mich zutreffen )
Meine Grundinfo A8, Stufe 9 mit anerkanntem DU...
Welche Grundberechnung darf man führen ?
71,25 % ?
66,67 % ? von Endstufe A8 ? oder A9 ?
muss ich Versorgungsabschläge abziehen aufgrund vorzeitiger Pensionierung ?
falls jemand noch Infos braucht möge er sich melden

Gruß