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Strafbefehl

Verfasst: 2. Mai 2013, 19:12
von Hoppe-off
Hallo,



ich habe weil ich erst bei einem Unfall und der Anschließenden Schadensregulierung mein Zweitauto mit der günstigeren SF Zahl angegeben und das wird dann auch nicht so hoch steigen(dachte ich). Leider haben die rausbekommen dass es mein anderes Auto war und haben mich jetzt, wegen Versicherungsbetrug mit einem Strafbefehl zu 50 TS verurteilt.

Meine Sorge ist jetzt, wenn sie das meiner Dienststelle mitteilen, was kann mir da passieren?


Grüße
:shock:

Re: Strafbefehl

Verfasst: 2. Mai 2013, 19:58
von Adler
Die Staatsanwaltschaft wird das deiner Dienststelle mitteilen müssen.

Den Rest kannst du in deinen Disziplinargesetzen nachlesen.

Beispiel:
http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht ... ahren.html

Und etwas zur Beruhigung:

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... ung-333257


Lügen und Betrügen untergraben natürlich die Integrität eines Beamten.
Wenn es privat macht, hat er es dann auch schon dienstlich gemacht?
Ein Zweifel wird bleiben und nach dem Diszi ein Makel in der Personalakte.

Re: Strafbefehl

Verfasst: 2. Mai 2013, 20:01
von Mikesch
Soweit ich weiß, wird ein Strafbefehl automatisch Deinem Dienstherrn gemeldet.
Wird wahrscheinlich in einem Diszi enden. Wie das ausfällt... :roll:
Kann vom einfachen Verweis über Zahlung bis zur Gehaltskürzung alles sein...