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Wie stehen öffentliche Arbeitgeber zur Videoüberwachung?

Verfasst: 28. Apr 2013, 14:24
von Brauner
Die Bundesregierung wollte die Videoüberwachung ausweiten und ist mit diesem Vorhaben erstmal gescheitert.


Jetzt frage ich mich, wie der öffentliche Dienst dazu steht
und wie die Personalräte mit Anfragen zur begehrten Videoüberwachung umgehen?

Können Betriebsräte (PNU) und Personalräte unter Euch mal darüber berichten,
ob sie schon Anfragen zur Videoüberwachung erhalten haben?

s. Maßstäbe des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Hingegen reicht eine Mutmaßung ebenso wie das Interesse, an ein Beweismittel zu kommen, nicht aus. Dasselbe gilt bei einer Zustimmung des Betriebsrats zur Videoüberwachung. Auf der anderen Seite stehe dem Vorgehen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht entgegen. Dieser beinhalte kein Totalverbot nicht gekennzeichneter Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Die Auslegung lasse Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht im Einzelfall zu.

http://www.e-recht24.de/news/arbeitsrec ... laubt.html

Re: Wie stehen öffentliche Arbeitgeber zur Videoüberwachung?

Verfasst: 29. Apr 2013, 14:42
von Conny
Also ich habe bei uns nach all den Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Gesetze und Vorschriften bei uns extrem arbeitnehmerfreundlich und eher schon vorauseilend gehorsam ausgelegt werden. Manchmal finde ich das eher nervig, da sich so viele der Problemfälle so sicher fühlen und sich fast alles erlauben, da ja sowieso nix passiert.
Das Führungspersonal ist da nicht so begeistert aber man hat sich in den Jahren damit arrangiert.

Videoüberwachung ist bei uns undenkbar. Du hast ja schon Streß mit einer Geburtstagsliste.

Re: Wie stehen öffentliche Arbeitgeber zur Videoüberwachung?

Verfasst: 3. Mai 2013, 10:51
von Bundesfreiwild
Videoüberwachung - Der Betriebsrat ist beteiligt. In der Regel wird die NUR in KONKRETEN und SEHR gut begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Z. B. wären das sicherheitsrelevante Gebäudeeingänge - mal als Beispiel.
Man ist normalerweise sehr sehr vorsichtig mit ALLEN Überwachungsmaßnahmen und der möglichen Auswertung von personenbeziehbaren Daten, die irgendwo entstehen oder entstehen könnten.

In Spanien z.B. ist die vigilancia sehr verbreitet, also die Kameraüberwachung von Parkplätzen, Gebäudeingängen und -vorplätzen, etc. Dort hängen dann rote Hinweisschilder, dass man eben in seinem Tun aufgezeichnet wird.

Ich persönlich bin grundsätzlich gegen die Ausweitung der ALLGEMEINEN Überwachung der Bevölkerung. Verhindern kann man in der Regel damit sowieso nichts.
Diese grundsätzliche "Kriminalisierung" praktisch aller Bürger geht mir gegen den Strich.

Insbesondere, dass Schäuble und Co. den durchsichtigen Bürger haben wollen; noch durchsichtiger, als er Dank der in Deutschland funktionierenden Bürokratie eh schon ist.
Da, wo der normale Bürger etwas mehr Aufpassen und etwas mehr Konsequenz erwarten würde, bei mafiösen Strukturen z.B. - da hapert es manchmal an einigen Ecken. Aber da passiert eigentlich nicht viel.

Ein bisschen mehr Überwachung und Durchblick würde ich mir bei den Finanzämtern, Steuer- und Wirtschaftprüfern wünschen - vor allem VIEL mehr Personal dafür - dass die Bilanz- und Steuerfuscherei von Unternehmen und Selbstständigen mal in die gesetzlichen Grenzen verwiesen wird UND die Landes- und Bundesfürsten dies auch so WOLLEN. Angsichts der Steuerbeamten, die man vor paar Jahren in FrankfurtMain genau wegen ihrer guten Arbeit - die aber nicht die kleinen, sondern den großen Steuersündern ans Bein pinkeln sollte, in die Dienstunfähigkeit transportiert hatte, müsste die Politik -insbesondere die unternehmensnahe Regierung- da mal endlich die Augen öffnen.

Fall Hoeness zeigt, dass man auch gerne mal die Augen verschliesst, wenn ein fetter Steuerfisch (Wurstfabrikant) und Bayern-Chef in Personalunion - ein größeres Vermögen anhäuft.

Re: Wie stehen öffentliche Arbeitgeber zur Videoüberwachung?

Verfasst: 1. Jul 2013, 11:41
von Brauner
Darüber hinaus fordert die Neue Richtervereinigung vom Gesetzgeber,

es nicht zuzulassen, dass durch anderslautende Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu Ungunsten der Beschäftigten von den geschaffenen Schutzvorschriften abgewichen wird.

Hierin zeigt sich, dass Betriebsräte gegen die Rechte von Beschäftigten handeln. Wieso sonst käme eine Richtervereinigung auf diese Idee.

Wo wurden Betriebs- und Dienstvereinbarungen abgeschlossen, die Ihr mir zur Überprüfung schicken könntet. --- >>> PN
Die Justiz muss es mit jeder Macht in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft aufnehmen können.
https://www.neuerichter.de/