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Eigenkündigung

Verfasst: 21. Apr 2013, 09:54
von Sagon
Einmal angenommen, ein Bundesbeamter hat aufgrund einer psychischen Störung vor vielen (10) Jahren seinen Job selbst gekündigt. Als er viele Jahre später bei der DRV eine Rente beantragt und seine Ex Frau Unterhalt fordert, soll er gezwungen werden seinen alten Beamtenjob wieder anzunehmen. Ginge so etwas überhaupt ?

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 21. Apr 2013, 10:17
von Sagon
Danke, im Bundesbeamtengesetz finde ich dazu keinen Eintrag. Weißt Du ob das da steht ?

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 21. Apr 2013, 11:31
von Sagon
dibedupp hat geschrieben:Was soll denn da stehen? Du bist damals aus dem Dienst entlassen worden uns somit kein Beamter mehr. Und ein Beamtenverhältnis kann nicht einfach so wieder aufleben.
Selbst wenn es ginge würde dich doch eh keine Behörde mehr nehmen.

Das will ich doch hoffen :mrgreen:

Da hat wohl der Anwalt meiner Ex Frau sowie der der Rentenversicherung, gegen die ich klage, in´s Leere gegriffen.

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 21. Apr 2013, 18:54
von egyptwoman
Scheint ja ein toller Anwalt zu sein :lol: . Ich kenn keine Behörde die nen Ex-Beamten der entlassen wurde oder sich auf eigenen Wunsch hat entlassen lassen, wieder aufnimmt. Frag mich allerdings warum du dich damals hast entlassen lassen, wenn die psychische Störung keinen Dienst mehr zugelassen hätte, hätte man dich auch in den Ruhestand versetzen können, je nachdem wie lange du dann dabei warst.
Die von der gesetzlichen Rentenversicherung müssten eigentlich auch wissen, das man nicht mal so einfach wieder in den Beamtenjob zurück kann, da müsst man erst wieder durchs Auswahlverfahren und ne neue Ausbildung machen.

egyptwoman

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 21. Apr 2013, 19:56
von Sagon
egyptwoman hat geschrieben:Scheint ja ein toller Anwalt zu sein :lol: . Ich kenn keine Behörde die nen Ex-Beamten der entlassen wurde oder sich auf eigenen Wunsch hat entlassen lassen, wieder aufnimmt. Frag mich allerdings warum du dich damals hast entlassen lassen, wenn die psychische Störung keinen Dienst mehr zugelassen hätte, hätte man dich auch in den Ruhestand versetzen können, je nachdem wie lange du dann dabei warst.
Die von der gesetzlichen Rentenversicherung müssten eigentlich auch wissen, das man nicht mal so einfach wieder in den Beamtenjob zurück kann, da müsst man erst wieder durchs Auswahlverfahren und ne neue Ausbildung machen.

egyptwoman
20 Jahre Dienst.
Ich war krank (depressiv), aber das reichte nicht um dauerhaft aus der Verwaltung heraus zu kommen.
Als Lehrer, Polizist oder Richter vielleicht, aber nicht als Erbsenszähler.

Dann ging mein Plan ja auf, ich kenne soviele entsorgte verbeamtete Väter in Sch***jobs, die auf aufgrund
von Unterhaltszahlungen auf Hartz 4 Niveau "dienen" :-)) das richtet sich die vielgepriesene Unkündbarkeit gegen eine selbst.

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 22. Apr 2013, 09:18
von Sagon
Kann der Staat (DRV) mit Hilfe von Ärzten die Behörde zwingen, den
Ex Beamten wieder einzustellen, damit er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann ?

Re: Eigenkündigung

Verfasst: 22. Apr 2013, 09:40
von Sagon
dibedupp hat geschrieben:und wieder ein klares nein.

Danke ! :D