KV verzögert Kostenübernhame trotz Einweisung
Verfasst: 17. Apr 2013, 21:31
Hallo miteinander,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Meine Ärztin hat mich in eine Klinik für Psychosomatik eingewiesen. Von der Beihilfe kam die Zusage der Kostenübernahme binnen ein paar Tagen.
Die KV jedoch hat in ihren AGB festgehalten, dass eine Kostenübernahme ihrerseits vor Antritt des Krankenhausaufenthaltes zu prüfen ist. (Betrifft ausnahmslos jede Einweisung, egal ob Beinbruch o.a. )
Ich war letztes Jahr bereits in einer anderen Klinik, meine KV will diesmal nicht zahlen und hat schon einiges versucht, um meine Ärztin und mich aufs Glatteis zu führen, damit uns ein Fehler unterläuft, an dem sie prompt mit Kostenübernahmeverweigerung andocken könnte.
Da ein Ende dieses Hickhacks bisher nicht abzusehen ist, habe ich mir überlegt, schon mal in die Klinik zu fahren, und währenddessen dieses Verfahren weiter laufen zu lassen. Bei einem Beinbruch würde ich ja auch nicht abwarten, ob die mir ihr OK geben, und mich dann erst zur Notaufnahme begeben.
Nun meine Frage: Hat es schon jemand erlebt, dass die KV die Kostenübernahme in so einem Fall verweigert hat? Oder gibt es rechtliche Punkte, auf die ich unbedingt achten müsste?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Varana
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Meine Ärztin hat mich in eine Klinik für Psychosomatik eingewiesen. Von der Beihilfe kam die Zusage der Kostenübernahme binnen ein paar Tagen.
Die KV jedoch hat in ihren AGB festgehalten, dass eine Kostenübernahme ihrerseits vor Antritt des Krankenhausaufenthaltes zu prüfen ist. (Betrifft ausnahmslos jede Einweisung, egal ob Beinbruch o.a. )
Ich war letztes Jahr bereits in einer anderen Klinik, meine KV will diesmal nicht zahlen und hat schon einiges versucht, um meine Ärztin und mich aufs Glatteis zu führen, damit uns ein Fehler unterläuft, an dem sie prompt mit Kostenübernahmeverweigerung andocken könnte.
Da ein Ende dieses Hickhacks bisher nicht abzusehen ist, habe ich mir überlegt, schon mal in die Klinik zu fahren, und währenddessen dieses Verfahren weiter laufen zu lassen. Bei einem Beinbruch würde ich ja auch nicht abwarten, ob die mir ihr OK geben, und mich dann erst zur Notaufnahme begeben.
Nun meine Frage: Hat es schon jemand erlebt, dass die KV die Kostenübernahme in so einem Fall verweigert hat? Oder gibt es rechtliche Punkte, auf die ich unbedingt achten müsste?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Varana