§43, Abs 1. Satz 3 BeamtStG (Niedersachsen)
Verfasst: 14. Apr 2013, 21:00
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrung hat, wie die Rechtsprechung im Falle des §43, Abs 1. Satz 3 BeamtStG (Niedersachsen) aussieht?
Insbesondere ist hier das Disziplinarrecht interessant.
Da ich bereits 2x eine AA Untersuchung über mich ergehen lassen musste, bin ich eigentlich nicht mehr bereit dieses auch noch ein 3. oder 4. oder 5. Mal durchführen zu lassen.
Zumal die Empfehlungen des AA meine Behörde scheinbar nicht interessieren.
Danke und Gruß
mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrung hat, wie die Rechtsprechung im Falle des §43, Abs 1. Satz 3 BeamtStG (Niedersachsen) aussieht?
Insbesondere ist hier das Disziplinarrecht interessant.
Da ich bereits 2x eine AA Untersuchung über mich ergehen lassen musste, bin ich eigentlich nicht mehr bereit dieses auch noch ein 3. oder 4. oder 5. Mal durchführen zu lassen.
Zumal die Empfehlungen des AA meine Behörde scheinbar nicht interessieren.
Danke und Gruß