Beihilfeanspruch bei DDU
Verfasst: 14. Apr 2013, 08:10
Hallo,
der Amtsarzt hat mich für dauerhaft Dienstunfähig erklärt, das Zurruhesetzungsverfahren wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingeleitet. Ich bin noch unter 50 und habe ein schulpflichtiges Kind. Ich habe z.Zt. einen Beihilfeanspruch von 50%, mein Kind 80%. Bleibt es dabei, oder kriege ich als ledige dann auch 70%, bleibt der Anspruch fürs Kind unverändert ?
Oder muss der leibliche Vater das Kind zu seiner Beihilfestelle übernehmen?
LG
Z.
der Amtsarzt hat mich für dauerhaft Dienstunfähig erklärt, das Zurruhesetzungsverfahren wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingeleitet. Ich bin noch unter 50 und habe ein schulpflichtiges Kind. Ich habe z.Zt. einen Beihilfeanspruch von 50%, mein Kind 80%. Bleibt es dabei, oder kriege ich als ledige dann auch 70%, bleibt der Anspruch fürs Kind unverändert ?
Oder muss der leibliche Vater das Kind zu seiner Beihilfestelle übernehmen?
LG
Z.