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Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 09:41
von Tim99
Hallo,
zur Zeit bin ich angestellt als TVL 13Ü Stufe 4. Gegebenenfalls könnte sich eine Möglichkeit ergeben, auf eine A13-Beamtenstelle zu wechseln. Mich würde interessieren, ob es beim Wechsel ggf. Fallstricke gibt, die man beachten sollte. Beim Wechsel von TVL E13Ü auf TVL E14 wäre es beispielsweise entscheidend gewesen, dass ich vorher schon Stufe 4 erreicht habe. Bei 13Ü/3 wird man nach 14/2 verschoben. Bei 13Ü/4 nach 14/4. Das ist schon gewaltig.
Möglich wäre, dass ich vorher noch ein paar Monate als Angestellter hochgestuft als E14 bleibe. Gibt es irgendwas zu beachten? Freue mich über jeden Tipp!
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 10:34
von Gerda Schwäbel
"Ich glaube nicht", dass es beim Wechsel vom Tarifbeschäftigten zum Beamten einen solchen Faktor geben kann. Zu der Aussage "soetwas gibt es nicht" würde ich mich vielleicht hinreisen lassen, wenn Sie uns verraten, um welches Bundesland es sich handelt (also welches Recht angewendet werden soll).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
P.S.
Tim99 hat geschrieben:Bei 13Ü/4 nach 14/4.
Nach meiner Kenntnis des TV-L und des TVÜ-Länder müsste man von 13Ü/4 nach "14/
3 + Garantiebetrag" kommen. Möglicherweise gibt es aber eine Ausnahmeregel für 13Ü, der ich bisher noch nicht begegnet bin. (Dass es im Tarifbereich wichtig ist, eine Höhergruppierung erst nach einer Stufensteigerung vorzunehmen und niemals kurz vorher, ist aber unbestritten.)
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 10:53
von Tim99
Vielen Dank schon einmal! Es geht um NRW.
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 11:44
von Gerda Schwäbel
Danke. Ich weiß nicht, ob das Dienstrechtsanpassungsgesetz für NRW wie vorgesehen am vergangenen Montag in Kraft getreten ist. Weder das frühere Recht noch der Entwurf dieses Gesetzes haben einen solchen "Fallstrick" beinhaltet und ich kann mir auch nicht vorstellen, wieso jemand auf die Idee kommen sollte, eine solche Regelung zu kreieren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 11:47
von Tim99
Vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter.
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 13:29
von Blue Ice Ultra
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Danke. Ich weiß nicht, ob das Dienstrechtsanpassungsgesetz für NRW wie vorgesehen am vergangenen Montag in Kraft getreten ist. Weder das frühere
Ist es nicht die Beratungen laufen noch bis Ende des Monats.
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 5. Apr 2013, 13:33
von Tim99
Eine Frage hätte ich dann doch noch: Steigt man eigentlich von E13Ü Stufe 4 in A13 Stufe 4 ein oder fangen die Erfahrungsstufen wieder bei 1 an? In diesem Fall wäre die Tätigkeit vergleichbar, nur mit etwas mehr Verantwortung.
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 7. Apr 2013, 08:16
von Blue Ice Ultra
Deine Frage ist ein Fall für Kristallkugel, warum?
Nun, momentan debattiert der Landtag NRW noch über die Dienstrechtsreform und damit auch über eine Neuordnung der Beamtenbesoldung (Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen). Je nach dem wie Deine bisherige Erwerbsbiografie aussieht, kann eine Einordnung in die Stufe 4 erfolgen. Sie kann aber auch höher oder niedriger ausfallen.
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 7. Apr 2013, 09:05
von Tim99
Vielen Dank. Ist absehbar, ab wann so eine Neuordnung frühestens in Kraft treten könnte?
Re: Fallstricke beim Wechsel TVL 13Ü -> A13?
Verfasst: 9. Apr 2013, 19:21
von Blue Ice Ultra
Geplant ist/war der 01.04.2013.